NLStBV Osnabrück Vollsperrung und Fahrbahnerneuerung Ortsdurchfahrt Icker; Umleitung über Engter/Evinghausen/Venne eingerichtet

Vollsperrung ab 11.08.: Fahrbahnerneuerung in der Ortsdurchfahrt Icker / Gemeinde Belm

Vollsperrung ab 11.08.: Fahrbahnerneuerung in der Ortsdurchfahrt Icker

Die Arbeiten für die Fahrbahn- und Radwegerneuerung zwischen Belm und Bramsche-Engter gehen weiter. Am Dienstag, 11. August, beginnt der nächste Bauabschnitt, welche die Ortsdurchfahrt Icker betrifft. Der Kreuzungsbereich Icker Landstraße (L 87)

Lechtinger Straße (L 109) in Icker wird für die Zeit der Bauarbeiten für ca. eine Woche gesperrt sein. Dies teilt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Osnabrück mit.

Die Bauarbeiten müssen aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der Arbeitsschutzbestimmungen unter Vollsperrung ausgeführt werden. Die Fahrziele Belm und Ostercappeln können über eine Umleitung erreicht werden. Diese führt ab Icker über die Engter Straße (L 87) bis nach Evinghausen, weiter in Richtung Venne über die Hunteburger

Osnabrücker Straße (L 79) und über die Borgwedder Straße

Power Weg (K 314) zurück auf die Lechtinger Straße (L109). Diese Umleitung gilt auch für die Gegenrichtung mit dem Ziel Wallenhorst.

Sobald der Kreuzungsbereich fertiggestellt ist, wird dieser wieder freigegeben, jedoch bleit die Icker Landstraße (L 87) in Fahrtrichtung Belm gesperrt. Hier folgt im Anschluss der nächste Bauabschnitt, der an der Kreuzung in Icker beginnt und am Kreisverkehr Icker Landstraße

Power Weg (K 342) endet.

Die Arbeiten an der Icker Landstraße (L 87) im Bauabschnitt zwischen Evinghausen und Engter befinden sich bereits auf der Zielgeraden. Zum Ende der Sommerferien kann dieser Bauabschnitt wieder freigegeben werden.

Der Geschäftsbereich Osnabrück der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet um Aufmerksamkeit im Baustellenbereich und auf den Umleitungsstrecken und dankt allen Verkehrsteilnehmern und Anliegern für ihr Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Beeinträchtigungen.

Quelle: Pressemitteilung der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

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