Basell Polyolefine GmbH störfallrelevante Änderung am Tanklager DE-Feld, Brühler Straße 60, 50389 Wesseling; Genehmigung nach §16a BImSchG nicht erforderlich
Microsoft Word - VÖ-Anzeige 53-2026-0084837_05-08-2026.docx
Öffentliche Bekanntmachung gemäß BImSchG hier: Basell Polyolefine GmbH, 50389 Wesseling
Ergebnis der Feststellung nach § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Firma Basell Polyolefine GmbH 50389 Wesseling
Bezirksregierung Köln Az.: 53-2026-0084837 Köln, den 05.08.2026 Auf der Grundlage von § 15 Abs. 2a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit geltenden Fassung, i. V. m. Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Az. 61.11.06.06 vom 01.09.2021, wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Basell Polyolefine GmbH mit Sitz in Wesseling hat mit Schreiben vom 03.08.2026 gemäß § 15 Abs. 2a BImSchG in Verbindung mit § 3 Abs. 5b BImSchG eine störfallrelevante Änderung an dem Tanklager DE-Feld, welches Bestandteil eines Betriebsbereiches ist, auf dem Betriebsgrundstück Brühler Straße 60, 50389 Wesseling (Anzeigegegenstand Gemarkung Wesseling, Flur 33, Flurstück 46) angezeigt. Das Tanklager DE-Feld ist genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG. Gegenstand ist folgende Änderung an einem Lagertank zur Lagerung von Flüssiggasen: Austausch und Ergänzung der Füllstandsmessung
Das angezeigte störfallrelevante Vorhaben wurde gemäß § 15 Abs. 2 BImSchG daraufhin geprüft, ob der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder ob eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird. Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Das angezeigte Vorhaben bedarf daher keiner störfallrechtlichen Genehmigung nach § 16a BImSchG.
Im Auftrag gez. Laabs