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title: "Gemeinderat Bretten Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten; Bilanzsaldo 0,00 EUR"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:26:00Z"
source: "https://www.bretten.de/sites/default/files/Bekanntmachung%20Jahresabschluss%202024%20EAB.pdf"
topics:
  - name: "utilities"
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  - name: "economy, business and finance"
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locations:
  - "Calw"
  - "Karlsruhe"
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Gemeinderat Bretten Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten; Bilanzsaldo 0,00 EUR

Microsoft Word - Veröffentlichung Amtsblatt Jahresabschluss 2024 EAB.docx

Öffentliche Bekanntmachung
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten
Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2024

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 28.07.2026 den
Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Bretten für das Jahr 2024 mit folgenden
Werten fest:
1.
Erfolgsrechnung
1.1
Summe Erträge
6.915.753,60 EUR
1.2
Summe Aufwendungen
-6.915.753,60 EUR
1.3
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)
0,00 EUR

nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung
0,00 EUR

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung
0,00 EUR

2.
Liquiditätsrechnung
2.1
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Erfolgsrechnung
608.579,42 EUR
2.2
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
-1.437.923,10 EUR
2.3
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
-829.343,68 EUR
2.4
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
1.157.679,00 EUR
2.5
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des
Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)
328.335,32 EUR
2.6
Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen
und Auszahlungen
0,00 EUR
3.
Bilanzsumme
27.433.219,18 EUR
4.
Verwendung des Jahresüberschusses/Behandlung des Jahresfehlbetrags
Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag beträgt
0,00 EUR
5.
Behandlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses
Nachrichtlich, da bereits der Rückstellung zugeführt:
Gebührenrechtlich entsteht im Wirtschaftsjahr 2024
- eine Kostenüberdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von
51.255,42 EUR
sowie
- eine Kostenüberdeckung bei der Niederschlagswasserbeseitigung von
145.531,18 EUR
6.
Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
7.
Der Gemeinderat nimmt vom Schlussbericht der Inneren Revision über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2024 Kenntnis.

gesiegelt von:
mit:
Stadt Bretten
am:
06.08.2026

Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Bretten

Der vorstehende Feststellungsbeschluss des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2024
des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2024 wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Stadt Bretten
bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar https://www.bretten.de/stadt-rathaus-
verwaltung/finanzen-und-haushalt. Außerdem finden sie diesen auch auf www.bretten.de
unter Stadt, Rathaus, Verwaltung / Politik / Finanzen und Haushalt / Jahresabschlüsse des
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten (EAB). Er steht dort bis zur Bekanntmachung des
folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Bretten, den 28. Juli 2026
Für den Gemeinderat:
Morast, Oberbürgermeister