Gemeinde Naundorf förmliche Beteiligung am vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet Stauchitzer Straße im OT Reppen; Verfahren wiederholt wegen Umweltinfos fehlen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Naundorf

Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen der Gemeinde Naundorf Aufgrund fehlender Angaben der umweltbezogenen Informationen in der Bekanntmachung zum 12.06.2026, ist der betreffende Verfahrensschritt zu wiederholen. Die Förmliche Beteiligung wird daher erneut bekannt gemacht. Stellungnahmen, welche bisher abgegeben worden sind, werden im Verfahren dennoch berücksichtigt. Der Gemeinderat der Gemeinde Naundorf hat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2026 die Billigung des Entwurfs des vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung entlang der östlichen Seite der Stauchitzer Straße. Das Baurecht soll der Umsetzung von Einfamilienhausbebauungen auf Grundstücken mit Größen von ca. 1.000 m² dienen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Der Geltungsbereich liegt im Südöstlichen Bereich Reppens, direkt an der Stauchitzer Straße. Von der Planung betroffen sind die Flurstücke 142/6 (tlw.) und 72 (tlw.) der Gemarkung Reppen, wobei die verkehrliche und mediale Erschließung über die Stauchitzer Straße erfolgen soll. Kartenausschnitt Geltungsbereich und Lage des Plangebiets

Quelle: RAPIS - Raumplanungsinformationssystem Sachsen; SB Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN); 04/2026)

Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 15.06. bis 17.07.026. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist der Entwurf des Bebauungsplans in der Zeit vom 14.08.2026 bis einschließlich 16.09.2026 über den Internetauftritt der Gemeinde Naundorf unter folgendem Link einsehbar:

https://www.naundorf-sachsen.de/seite/600688/bekanntmachungen.html

sowie im Beteiligungsportal des Freistaates unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/naundorf- sachsen/beteiligung/themen/1067339

Zusätzlich liegen die Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung Naundorf, Am Dorfplatz 3, 04769 Naundorf OT Hof während der Sprechzeiten:

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstags 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstags 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitags

08:00 - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Gemeinde Naundorf unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail an: info@naundorf-sachsen.de übermittelt werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail- Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. Ic EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Die auszulegenden Unterlagen zum Entwurf umfassen: • Planzeichnung zum vBP Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ i. d. F. vom 30.04.2026 • Begründung zum vBP Wohngebiet „Stauchitzer Straße“" i. d. F. vom 30.04.2026 mit den Anlagen: • Anlage 1: Umweltbericht i. d. F. vom 21.04.2026 • Anlage 2: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag i. d. F. vom 21.04.2026 • Anlage 3: Schallimmissionsprognose SLG i. d. F. vom 11.11.2025 • Anlage 4: Baugrunderkundung IB Reichert i. d. F. vom 15.11.2022 • Anlage 5: Löschwassernachweis i. d. F. vom 14.11.2025

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den zum vorzeitigen Bebauungsplan Wohngebiet „Stauchitzer Straße“ im OT Reppen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Naundorf deren Inhalt nicht

kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegen der Gemeinde vor und werden mit ausgelegt:

Umweltbericht zum Bebauungsplan (Stand 21.04.2026) Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes, Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen, umweltbezogene Zielvorstellungen, Formulierung und Beschreibung der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsausgleich

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Stand 21.04.2026) Bestandsaufnahme von Flächennutzungs- und Biotoptypen, Brutvogelkartierung sowie wertgebender Tierarten (Vögel, Amphibien, Käfer, Kriechtiere, Säugetiere), Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren, Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung von Pflanzenarten, Tierarten und europäischen Vogelarten sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.

Landratsamt Nordsachsen (27.01.2026) Die schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) für ein allgemeines Wohngebiet werden im Nachtzeitraum überschritten.

Mögliche Reduzierung des Schutzanspruches im Nachtzeitraum

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (16.01.2026) Aufgrund der Bodenstruktur aus hydrogeologischer Sicht Hinweise zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser

Es sind konkrete Angaben zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser zu machen und die fachlichen Anforderungen dazu zu beachten.

Naundorf, den 27.07.2026

Cathleen Kramm Bürgermeisterin

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