PwC prüft Jahresabschluss 2025 der BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale); Auftrag durch Aufsichtsrat am 29. Oktober 2025.
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Bericht BFG-Bernburger Freizeit GmbH Bernburg (Saale) Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom
- Januar bis zum 31. Dezember 2025 Auftrag: DEE00169917.1.2
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Inhaltsverzeichnis Seite Abkürzungsverzeichnis …………………………………………………………………………………………………. 5 A. Prüfungsauftrag……………………………………………………………………………………………………. 7 I. Prüfungsauftrag …………………………………………………………………………………………… 7 II. Bestätigung der Unabhängigkeit ……………………………………………………………………… 7 B. Grundsätzliche Feststellungen ………………………………………………………………………………… 8 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter ……………………………… 8 II. Wesentliche Geschäftsvorfälle …………………………………………………………………………. 9 III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks ……………………………………………………………… 9 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ……………………………………………………………….. 14 I. Gegenstand der Prüfung ………………………………………………………………………………. 14 II. Art und Umfang der Prüfung …………………………………………………………………………. 14 D. Feststellungen zur Rechnungslegung ……………………………………………………………………… 17 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ………………………………………………………. 17 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen………………………………………….. 17 2. Jahresabschluss …………………………………………………………………………………… 17 3. Lagebericht ………………………………………………………………………………………… 17 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses …………………………………………………………….. 17 III. Weitere Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage …………………………. 19 1. Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur …………………………………………….. 19 2. Analyse des Cashflows ………………………………………………………………………….. 21 3. Analyse der Ertragslage ………………………………………………………………………… 22 E. Feststellungen gemäß § 53 HGrG …………………………………………………………………………… 23 F. Schlussbemerkung ………………………………………………………………………………………………. 25 Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)
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Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (€, % usw.) auftreten.
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Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel BFG BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale) BilMoG Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsge- setz) bzw. beziehungsweise D&O Directors-and-Officer d.h. das heißt DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard e.V. eingetragener Verein EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch ff. fortfolgend GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf IT Informationstechnologie n.F. neue Fassung Nr. Nummer PS Prüfungsstandard des IDW SWB Stadtwerke Bernburg GmbH, Bernburg (Saale) T€ Tausend Euro Tz. Textziffer u.a. unter anderem VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen z.B. zum Beispiel
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A. Prüfungsauftrag I. Prüfungsauftrag
- Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Gesellschafterbeschluss vom 29. Oktober 2025 erteilte uns der Aufsichtsrat der BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale), (im Folgenden kurz „BFG“ oder „Gesellschaft“ genannt) den Auftrag, den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
- Dezember 2025 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Ge- schäftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat uns weiterhin den Auftrag erteilt, den Konzernabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 und den Konzernlagebericht für dieses Geschäftsjahr nach §§ 316 ff. HGB zu prüfen. Wir verweisen hierzu auf unseren gesonderten Prü- fungsbericht.
- Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.
- Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Drit- ten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 vereinbart.
- Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F. (10.2021), dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an das geprüfte Unterneh- men gerichtet.
- Auftragsgemäß haben wir zusätzlich einen Erläuterungsteil erstellt, der diesem Bericht beigefügt ist. Der Erläuterungsteil enthält gesetzlich nicht vorgeschriebene Aufgliederungen und Hinweise zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
- Dezember 2025 unter Angabe der jeweiligen Vorjahreszahlen. II. Bestätigung der Unabhängigkeit
- Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
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B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 7. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der Lage der BFG durch die gesetzlichen Vertreter (siehe Anlage I) dar: Einleitend berichten die gesetzlichen Vertreter über die Geschäftstätigkeit und den Geschäftsver- lauf, wonach sich die BFG im Berichtsjahr unverändert mit dem Betrieb von Parkhäusern sowie Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen befasst hat. Insgesamt konnten die Besucherzahlen ge- genüber dem Vorjahr leicht auf insgesamt 266.017 Personen erhöht werden. Die gesetzlichen Ver- treter weisen in diesem Zusammenhang auf die Wetterabhängigkeit der Besucherzahlen hin. Zur wirtschaftlichen Lage heben die gesetzlichen Vertreter hervor, dass das abgelaufene Geschäfts- jahr gemäß dem Wirtschaftsplan insgesamt gut verlief. Es wurde ein operatives Ergebnis in Höhe von T€ - 4.691 erwirtschaftet. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Plan- ansatz (T€ - 4.741) dar. Aufgrund der erhöhten Gewinnabführung der SWB konnte der Jahresfehl- betrag (T€ -1.994) gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert werden. Im Weiteren erläutern die gesetzlichen Vertreter die Investitionstätigkeit im abgelaufenen Ge- schäftsjahr. Hervorzuheben ist der Kauf einer modernen elektrischen Fähre, der durch den Auf- sichtsrat beschlossen wurde und derzeit im Zulassungsverfahren ist. In ihrem Ausblick treffen die gesetzlichen Vertreter Aussagen zur zukünftigen Entwicklung und Risiken. So weist der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 ein operatives Ergebnis in Höhe von T€ - 4.828 aus. Im Geschäftsjahr 2026 werden damit die Gewinnabführung der SWB sowie die Erlöse die geplanten Aufwendungen und die zu zahlenden Ertragsteuern nicht decken. Von der Gesellschafterin, der Stadt Bernburg (Saale), sind deshalb für 2026 und auch für die Folgejahre Zuschüsse zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks notwendig. Die gesetzlichen Vertreter heben her- vor, dass bei Nichtgewährung der benötigten Zuweisungen der Betrieb einzelner Einrichtungen bzw. der BFG insgesamt gefährdet ist. Aufgrund der Entwicklungen am Energiemarkt sowie notwendigen Investitionen gehen die gesetz- lichen Vertreter davon aus, dass die Gewinnabführung der SWB mittel- und langfristig geringer ausfällt und somit dauerhaft einer höherer Zuschussbedarf besteht. 8. Die Beurteilung der Lage der Gesellschaft, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Unternehmens, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Er- kenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
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II. Wesentliche Geschäftsvorfälle 9. Die BFG hat sich im Berichtsjahr unverändert mit der Errichtung, dem Betrieb und der Bewirt- schaftung von Parkhäusern sowie Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen befasst. Auf Grund dessen, dass ein vollständig kostendeckender Betrieb der einzelnen Einrichtungen nicht möglich ist, hängt die wirtschaftliche Betätigung wesentlich von der Gewinnabführung der SWB auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages sowie Einzahlungen der Stadt Bernburg (Saale) ab. Für das Geschäftsjahr 2025 war die Gewinnabführung der SWB nicht ausreichend um das Defizit zudecken. Daher hat die Stadt Bernburg (Saale) unter Berücksichtigung der Regelun- gen zum Ausgleich der Verluste aus gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Überkompensation) Zu- zahlungen in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 2.059 geleistet. Ein Betrag in Höhe von T€ 1.161 wird im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 als Rückzahlungs- verpflichtung aus der Überkompensation des Jahres 2025 ausgewiesen. 10. In die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB sind andere Zuzahlungen der Gesellschafter in das Eigenkapital einzustellen. Hierunter sind freiwillige Leistungen zu verstehen, die Gesellschaf- ter ohne Gewährung von Vorzügen seitens der Kapitalgesellschaft leisten. Diese umfassen insbe- sondere auch Zuzahlungen, die zum Ausgleich von Verlusten oder zur Vermeidung des Ausweises eines „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags“ erbracht werden (Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon Edition 2025, Rn. 7). III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 11. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 15. Juni 2026 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BFG-Bernburger Freizeit GmbH, Bernburg (Saale), – beste- hend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Ge- schäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar- stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BFG-Bernburger Freizeit GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
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Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han- delsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der