Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen wird zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten der Revision.
7 AZR 288/24 - Das Bundesarbeitsgericht
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177
24 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2024 – 12 SLa 177
24 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.