Klägerin – Revision aufgehoben – Niedersachsen; zur neuen Verhandlung an das LAG Niedersachsen zurück

7 AZR 268/24 - Das Bundesarbeitsgericht

Auf die Revision der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. August 2024 – 6 Sa 799

23 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 15. November 2023 – 3 Ca 166

23 – im Hinblick auf die Widerklage zurückgewiesen hat.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.