---
title: "Klägerin – Revision aufgehoben – Niedersachsen; zur neuen Verhandlung an das LAG Niedersachsen zurück"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:17:00Z"
source: "https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/7-azr-268-24/"
topics:
  - name: "judiciary"
    identifier: "medtop:20000106"
  - name: "labour"
    identifier: "medtop:09000000"
locations:
  - "Lower Saxony"
  - "Braunschweig"
  - "Germany"
---


Klägerin – Revision aufgehoben – Niedersachsen; zur neuen Verhandlung an das LAG Niedersachsen zurück

7 AZR 268/24 - Das Bundesarbeitsgericht

Auf die Revision der Klägerin wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. August 2024 – 6 Sa 799

23 – aufgehoben, soweit es die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 15. November 2023 – 3 Ca 166

23 – im Hinblick auf die Widerklage zurückgewiesen hat.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.