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title: "Reformierte Kirche Burgdorf, nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten, Willestrasse 6, Burgdorf; Einsprachefrist bis 7. September 2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T16:11:00Z"
source: "https://www.burgdorf.ch/de/aktuelles/baupublikationen/publikationen/Willestrasse-6.php"
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  - name: "construction and property"
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  - "Bern"
  - "Emmental"
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Reformierte Kirche Burgdorf, nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten, Willestrasse 6, Burgdorf; Einsprachefrist bis 7. September 2026

Stadt Burgdorf - Willestrasse 6

Nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten

Baupublikation Gesuchstellende Reformierte Kirche Burgdorf, Annette Wisler Albrecht, Kirchbühl 26, 3400 Burgdorf Reformierte Kirche Burgdorf, Inès Walter Grimm, Kirchbühl 26, 3400 Burgdorf Projektverfassende werkidee architekten gmbh, Heinz Sägesser, Schlossgässli 14, 3400 Burgdorf Projektstandort Willestrasse 6, Burgdorf

Parzelle Nr. 385 Koordinaten 2 000 000

1 000 000 Bauvorhaben Nachträgliches Baugesuch für die Umnutzung von bestehenden Schutzräumen in Jugendräumlichkeiten Projektänderung Nutzungszone Überbauungsordnung Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 1.2 Schutzzone Grundwasserschutzzone S1, S2, S3, Naturschutzgebiet, XXXXX Schutzgebiet Ortsbildschutzgebiet O, Strukturgebiet S, Landschaftsbildgebiet, Naturgebiet, im Gewässerraum, Bereich Begrünung öffentlicher Raum Schutzobjekt Schützenswert, K-Objekt Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au, Ao, üB, Zu, Zo; Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Ausnahme n Nach Art. 26 BauG

nach Art. 28 BauG von Art. 00 XXXXX für XXXXX Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone) Nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone Nach Art. 34 KWaV für das Unterschreiten des Waldabstands Nach Art. 36

38 KEnG von Art. 00 KEnG

KEnV für XXXXX (Ausnahmen von den Vorschriften über die Energienutzung) Nach Art. 41c GSchV für das Bauen im Gewässerraum Nach Art. 41 WBG für die Wasserbaupolizeibewilligung Nach Art. 3 GSchG für das Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern Nach Art. 00 XXXXX für XXXXX Hinweis Erleichterung Profile, Spezielles Auflagestelle Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch

public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 7. September 2026 Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Baudirektion Burgdorf, Lyssachstrasse 92, Postfach, 3401 Burgdorf, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Verfügungen und Entscheide können im amtlichen Publikationsorgan oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre. Burgdorf, 3. August 2026 Bauinspektorat