RWS UG (haftungsbeschränkt) – öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten – Finanzamt Meißen; Fristen laufen, Abholung innerhalb von zwei Wochen
Öffentliche Zustellung
Finanzamt Meißen
Datum
- August 2026 Geschäftszeichen
3209/ÖZ/2026/0064
Öffentliche Zustellung
Firma / Bezeichnung der juristischen Person RWS UG (haftungsbeschränkt), letzte bekannte Anschrift Oschatzer Str. 64, 01616 Strehla
Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet. Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage- nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben.
Der vorgenannten juristischen Person sind zuzustellen: (genaue Bezeichnung der Verwaltungsakte mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)
- Bescheid für 2019 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2020 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2021 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2022 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2023 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2024 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2025 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Vorauszahlungsbescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2019 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2020 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2021 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2022 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2023 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2024 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid zum 31.12.2025 über die gesond. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach §27 Abs 2 KStG und §28 Abs. 1 Satz 3 KStG vom 08.07.2026
- Bescheid für 2019 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2020 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2021 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2022 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2024 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2025 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 08.07.2026
- Bescheid für 2019 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
- Bescheid für 2020 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
- Bescheid für 2021 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
- Bescheid für 2022 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
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- Bescheid für 2023 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
- Bescheid für 2024 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
- Bescheid für 2025 über Umsatzsteuer vom 08.07.2026
Die Verwaltungsakte werden deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und können innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmäch- tigten Vertreter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden. Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03521 718 2722 Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des Finanzamtes zu entnehmen.
Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts- verluste entstehen.