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title: "Wohnungswerk Sachsen Grundbesitz AG öffentliche Zustellung Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung 1. Januar 2025 Finanzamt Pirna; zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:36:00Z"
source: "https://www.finanzamt.sachsen.de/download/210_Pirna/3210-OEZ-2026-61.pdf"
topics:
  - name: "taxation policy"
    identifier: "medtop:20000620"
  - name: "public finance"
    identifier: "medtop:20000608"
  - name: "law"
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locations:
  - "Pirna"
  - "Freital"
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Wohnungswerk Sachsen Grundbesitz AG öffentliche Zustellung Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung 1. Januar 2025 Finanzamt Pirna; zweiwöchige Abholfrist nach Veröffentlichung

Öffentliche Zustellung von Bescheiden

Finanzamt Pirna
Datum
22. Juli 2026
Geschäftszeichen
3210/ÖZ/2026/61
 Öffentliche Zustellung

Firma / Bezeichnung der juristischen Person
Wohnungswerk Sachsen, Grundbesitz AG
letzte bekannte Anschrift
Wohnungswerk Sachsen Grundbesitz AG, Dresdner Str. 20, 01705 Freital

Die vorgenannte juristische Person ist zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift verpflichtet.
Eine Zustellung ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetrage-
nen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten
anderen inländischen Anschrift möglich bzw. Zustellversuche sind ergebnislos geblieben.

Der vorgenannten juristischen Person ist zuzustellen:
(genaue Bezeichnung des Verwaltungsaktes mit Datum sowie ggf. abweichende Geschäftszeichen)

Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 vom 22.
Juli 2026

Der Verwaltungsakt wird deshalb nach § 10 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt und
kann innerhalb von zwei Wochen nach dem auf der Internetseite des Finanzamtes angegebenen Datum der
Veröffentlichung gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Ver-
treter im oben genannten Finanzamt abgeholt werden.
Telefonnummer für Terminabsprachen und Rückfragen: 03501 551 6006
Die Besucheranschrift und die weiteren Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sind der Internetseite des
Finanzamtes zu entnehmen.

Die öffentliche Zustellung setzt an die Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes anknüpfende Fristen
in Gang, insbesondere auch Rechtsmittelfristen. Aus dem Ablauf dieser Fristen können Rechts-
verluste entstehen.