Ökobetrieb meldet Traubenernte 2026 in Deutschland; Umrechnungsschlüssel: 100 kg Trauben = 0,78 hl Wein
Betriebsnummer Weinbaukartei (BNR 10) Firmennummer / AP.-Nr. (wenn vorhanden) Traubenerntemeldung (TEM) 2026 E-Mail Telefon spätester Abgabetermin am 1. Dezember des Erntejahres Blatt: von Name, Vorname oder Firmenbezeichnung Straße, Hausnummer PLZ, Betriebsort Lfd. Nr. Ertragsreb- fläche in m² ohne Rebsorte u. ohne Jahrgang mit Rebsorte und/oder Jahrgang als Trauben in kg als Trauben- most in hl als Trauben in kg als Trauben- most in hl 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Ort, Datum Unterschrift Der Betrieb ist ein Ökobetrieb gemäß der VO (EU) 2018/848.* Summe: Summe: Deutscher Wein (Dt.W.) Erntemenge in hl Standortangabe - Anbaugebiet, Bereich, Großlage, Gemeinde, Ortsteil, Einzellage (mit Angabe Gemeinde oder Ortsteil), Gemarkung oder Schlagnummer Rebsorte Von der Meldung freigestellt sind Traubenerzeuger, deren Betriebe weniger als 10 Ar Rebfläche umfassen und die keinen Teil der Ernte, gleich in welcher Form, vermarkten. Ferner sind Betriebe freigestellt, die einer Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft angeschlossen sind, der sie ihre gesamte Ernte abliefern. Die Traubenerntemengen sind getrennt nach Qualitätsstufen einzutragen. Angaben in Kilogramm oder Liter sind in Hektoliter Wein umzurechnen. Umrechnungsschlüssel: 100 kg Trauben = 0,78 hl Wein, 100 l Traubenmost = 1,00 hl Wein sonstige Verwendung der geernteten Trauben im eigenen Betrieb: Sonstiger Wein Prädikats- wein (g.U.) Qualitäts- wein (g.U.) Qualitätsstufe der Weinherstellung (bitte ankreuzen) Betriebsnummer Abnehmer/Empfänger
- Das Unternehmen/der Betrieb ist im angegebenen Kalenderjahr ununterbrochen im Kontrollverfahren nach VO (EU) 2018/848 (Kontrollbereich A bzw. AB) Die Meldungen sind gem. 33 der VO (EU) 2018/273, Art. 24 der DVO (EU) 2018/274, §§ 29 und 31 der Wein-Überwachungsverordnung, § 16 SächsWeinRDVO und §§ 72 bis 75 Agrarstatistikgesetz, in der jeweils gültigen Fassung, zu erstatten. Landwein (g.g.A.) Verkauf / Abgabe