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title: "Ökobetrieb meldet Traubenernte 2026 in Deutschland; Umrechnungsschlüssel: 100 kg Trauben = 0,78 hl Wein"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:20:00Z"
source: "https://www.gartenbau.sachsen.de/download/Traubenerntemeldung_2026.pdf"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
locations:
  - "Sachsen"
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Ökobetrieb meldet Traubenernte 2026 in Deutschland; Umrechnungsschlüssel: 100 kg Trauben = 0,78 hl Wein

Betriebsnummer Weinbaukartei (BNR 10)
Firmennummer / AP.-Nr. (wenn vorhanden)
Traubenerntemeldung (TEM)
2026
E-Mail
Telefon
spätester Abgabetermin am 1. Dezember des Erntejahres
Blatt:
von
Name, Vorname oder Firmenbezeichnung
Straße, Hausnummer
PLZ, Betriebsort
Lfd. Nr.
Ertragsreb-
fläche in m²
ohne
Rebsorte
u. ohne
Jahrgang
mit
Rebsorte
und/oder
Jahrgang
als
Trauben
in kg
als
Trauben-
most
in hl
als
Trauben
in kg
als
Trauben-
most
in hl
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Ort, Datum
Unterschrift
               Der Betrieb ist ein Ökobetrieb gemäß der VO (EU) 2018/848.*
Summe:
Summe:
Deutscher Wein
(Dt.W.)
Erntemenge
in hl
Standortangabe - Anbaugebiet, Bereich,
Großlage, Gemeinde, Ortsteil, Einzellage
(mit Angabe Gemeinde oder Ortsteil),
Gemarkung oder Schlagnummer
Rebsorte
Von der Meldung freigestellt sind Traubenerzeuger, deren Betriebe weniger als 10 Ar Rebfläche umfassen und die keinen
Teil der Ernte, gleich in welcher Form, vermarkten. Ferner sind Betriebe freigestellt, die einer Genossenschaft oder
Erzeugergemeinschaft angeschlossen sind, der sie ihre gesamte Ernte abliefern. Die Traubenerntemengen sind getrennt
nach Qualitätsstufen einzutragen. Angaben in Kilogramm oder Liter sind in Hektoliter Wein umzurechnen.
Umrechnungsschlüssel: 100 kg Trauben = 0,78 hl Wein, 100 l Traubenmost = 1,00 hl Wein
sonstige Verwendung der geernteten Trauben
im eigenen Betrieb:
Sonstiger
Wein
Prädikats-
wein
(g.U.)
Qualitäts-
wein
(g.U.)
Qualitätsstufe der Weinherstellung (bitte ankreuzen)
Betriebsnummer
Abnehmer/Empfänger
* Das Unternehmen/der Betrieb ist im angegebenen Kalenderjahr ununterbrochen im Kontrollverfahren nach VO (EU) 2018/848 (Kontrollbereich A bzw. AB)
Die Meldungen sind gem. 33 der VO (EU) 2018/273, Art. 24 der DVO (EU) 2018/274, §§ 29 und 31 der Wein-Überwachungsverordnung, § 16 SächsWeinRDVO und §§ 72 bis 75 Agrarstatistikgesetz, in der jeweils gültigen Fassung, zu erstatten.
Landwein
(g.g.A.)
Verkauf / Abgabe