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title: "Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald informiert über Schulbeförderung in Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach; 126 Betroffene, Übergangslösung unklar"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:27:00Z"
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Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald informiert über Schulbeförderung in Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach; 126 Betroffene, Übergangslösung unklar

Hauptamt - Fachbereich 10

Aktueller Stand zur Schülerbeförderung in Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald informiert erneut über den ak-
tuellen Stand der Schülerbeförderung zum Schuljahresbeginn 2026/2027.

Wie bereits mitgeteilt, können zum Schuljahresbeginn am 14. September 2026 in den Orten
Fröhnd, Schönenberg, Tunau und Wembach zunächst keine Schulbusse eingesetzt werden.
Hintergrund ist die Kündigung des bisherigen Beförderungsvertrags durch das beauftragte
Unternehmen sowie der bislang ergebnislose Verlauf der erforderlichen Neuausschreibung.

Dem Gemeindeverwaltungsverband ist bewusst, dass diese Situation bei den betroffenen
Familien Sorgen und Verunsicherung auslöst und für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler
mit erheblichen organisatorischen Herausforderungen verbunden ist. Erschwerend kommt
hinzu, dass die Stundenpläne erst zu Schuljahresbeginn vorliegen.

Um die Eltern und Sorgeberechtigten der betroffenen 126 Schülerinnen und Schüler bzw.
Kindergartenkinder persönlich über den aktuellen Stand zu informieren, hat der Gemeinde-
verwaltungsverband alle mit ersten Informationen angeschrieben. Zudem hat er sie bereits
zu einem Elterninformationsabend vor dem neuen Schuljahr eingeladen. Im Rahmen dieser
Veranstaltung sollen insbesondere der Stand des laufenden Vergabeverfahrens, die Gründe
für den vorübergehenden Ausfall der Schulbusse, mögliche Kostenerstattungen nach der
Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Lörrach sowie die weiteren Schritte
erläutert werden. Zudem besteht Gelegenheit, Fragen und Anliegen einzubringen.

Nach derzeitigem Stand besteht nach der Satzung über die Schülerbeförderung kein An-
spruch auf Einrichtung einer bestimmten Busverbindung. Erstattungsfähig können jedoch
notwendige Beförderungskosten nach Maßgabe der Satzung sein. Das entsprechende An-
tragsformular stellt das Landratsamt Lörrach auf seiner Homepage zur Verfügung.

Auch eine Übergangslösung wurde geprüft. Leider lässt das Vergaberecht hier nur sehr be-
grenzte Handlungsspielräume zu, sodass derzeit keine rechtssichere Sofortlösung angebo-
ten werden kann. Gleichwohl schöpft der Gemeindeverwaltungsverband alle rechtlich zuläs-
sigen Möglichkeiten aus, um die Dauer der Einschränkungen so kurz wie möglich zu halten.

Ziel ist es, nach Abschluss des laufenden Verfahrens schnellstmöglich wieder ein verlässli-
ches Beförderungsangebot für die betroffenen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Hauptamt - Fachbereich 10.1
FB Schülerbeförderung
Telefon: 07673 8204-21
Telefax: 07673 8204-14
E-Mail: schuelerbefoerdung@schoenau-im-schwarzwald.de
Internet:
www.gvvschoenau.de
Steuernummer: 11006/09216
Aktenzeichen:
208.10

03.08.2026

Gemeindeverwaltungsverband - Talstraße 22 - 79677 Schönau im Schwarzwald

Pressemitteilung
GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND
SCHÖNAU IM SCHWARZWALD

Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach, Wieden

Hierfür ist eine Sondersitzung der GVV-Verbandsversammlung am 23. September 2026 vor-
gesehen. Zuvor tagen in der Zeit vom 14. bis 22. September 2026 die neun Mitgliedsge-
meinden des Gemeindeverwaltungsverbands und fassen dort die notwendigen Beschlüsse
für die Verbandsversammlung.

Der Gemeindeverwaltungsverband bedauert die aktuelle Situation sehr und bittet die be-
troffenen Familien weiterhin um Verständnis.

Peter Schelshorn, Verbandsvorsitzender