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title: "Hamburger Hochbahn AG bietet Ladenfläche an U 2 Niendorf-Nord, Hamburg; Abstandszahlung 25.000 EUR netto Bedingung Mietvertrag"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:07:00Z"
source: "https://www.hochbahn.de/resource/blob/119212/b82546e4eca964bcf54e6342fa71b4f2/expose-d-niendorf-nord-data.pdf"
topics:
  - name: "retail"
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  - "Hamburg"
  - "Germany"
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Hamburger Hochbahn AG bietet Ladenfläche an U 2 Niendorf-Nord, Hamburg; Abstandszahlung 25.000 EUR netto Bedingung Mietvertrag

Microsoft Word - Niendorf Nord - Kiosk - Exposé 05.08.2026

Exposé / Ladenfläche

Hamburg
U-Bahnhof Niendorf-Nord
- frei ab 01.11.2026 -
Haltestelleneingang U 2 Nordalbinger Weg
                                    Zugang zur Schalterhalle

Vermieterin
Hamburger Hochbahn AG (HHA)
Fachbereich Immobilien
Steinstraße 5
20095 Hamburg
Ansprechpartner
Herr Christian Ziolek
Tel.: 040 / 3288 – 4257

christian.ziolek@hochbahn.de
immobilien@hochbahn.de

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Gebäudebeschreibung
Hiermit bieten wir Ihnen eine oberirdische Ladenfläche an der U-Bahn-Haltestelle U 2 Niendorf Nord
an, die sich unmittelbar im Eingangsbereich der Schalterhalle befindet. Der Shop selbst sowie das
Umfeld befinden sich in einem gepflegten Zustand. Die Ladenfläche befindet sich außerhalb des
fahrkartenpflichtigen Bereiches, so dass auch Laufkundschaft, die nicht mit der U-Bahn fährt,
Zugang zu dem Shop hat.
Die Warenanlieferung kann direkt von der Straße unter Beachtung der StVO erfolgen.

Standort
Die U-Bahn-Haltestelle ist gut in das Hamburger Verkehrsnetz eingebunden. Von Niendorf-Nord in
die Hamburger Innenstadt zum Jungfernstieg mit der U 2 sind es ca. 25 Minuten. Die U 2 verkehrt
im 10-Minuten-Takt. Mit dem Auto benötigt man für die ca. 13 km eine halbe Stunde.

Die Haltestelle befindet sich im Stadtteil Niendorf. Sie liegt in einem Wohngebiet. Ein Bäcker, Optiker,
REWE sowie der Niendorfer-Wochenmarkt (immer dienstags von 14.30 Uhr bis 19.00 Uhr) befinden
sich in der Nähe.

Die U-Bahn Haltestelle Niendorf-Nord wird an einem gewöhnlichen Werktag zwischen Montag und
Donnerstag von ca. 9.300 Fahrgästen genutzt (Stand 2025). Diese Fahrgastzahl beinhaltet die
Gesamtzahl der Fahrgäste. Die Haltestelle verfügt über 2 unabhängig von einander verlaufenden Ein-
/Ausgängen.

Lage in Hamburg U-Bahn-Hst.: Niendorf-Nord / Google Maps

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Öffnungszeiten
Der Shop sollte, soweit die gesetzliche Zulässigkeit für diesen Standort gegeben ist, wie folgt geöffnet
haben:

Montag bis Freitag:
von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Sonnabend:

von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Sonntag:

nach Bedarf und den gesetzlichen Bestimmungen

Der Betrieb der Mietfläche ist während der Kernöffnungszeiten verpflichtend einzuhalten.

Ausstattung
Die Ladenfläche ist im vorhandenen Zustand zu übernehmen und zunächst so zu betreiben, wie sie
vorhanden ist und besichtigt wurde.

Verkauft werden dürfen: Tabakwaren, Süßwaren, Speiseeis, alkoholfreie Getränke, alkoholische
Getränke nur in geschlossenen Dosen und Flaschen, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und sonstige
Waren des Reisebedarfs. Der Verkauf von Brötchen und sonstigen Backwaren sowie Kaffee-
spezialiäten bedarf einer gesonderten Regelung. Sofern Paket oder Lotto-/Toto-Dienstleistungen
angeboten werden, beträgt die Umsatzmiete 10 % dieser Netto-Provisionseinnahmen.

Hinweis zu alkoholhaltigen Getränken:
Alkoholhaltige Getränke dürfen in verschlossenen Behältnissen bis auf Weiteres verkauft werden.

Die Genehmigung für den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken kann durch die Vermieterin mit einer
Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform ganz oder teilweise widerrufen werden, sofern es
zu Beschwerden aufgrund übermäßigen Alkoholmissbrauchs und/oder zu Ansammlungen bzw.
Gruppierungen von Personen im Bereich der Haltestelle, der Busanlage oder des unmittelbaren
Umfelds kommt.

Ein Widerruf ist ferner zulässig, wenn die Mietfläche in einem Gebiet liegt oder künftig in einem Gebiet
liegt, für das aufgrund behördlicher Festlegungen, Anordnungen, Maßnahmen, Auflagen oder
sonstiger dokumentierter Erkenntnisse ein besonderer ordnungs- oder sicherheitsrelevanter
Handlungsbedarf festgestellt wird. In diesen Fällen ist die Vermieterin berechtigt, den Widerruf mit
kürzerer Frist oder mit sofortiger Wirkung auszusprechen, soweit dies zur Umsetzung entsprechender
Vorgaben oder zur Wahrung berechtigter Sicherheits- und Ordnungsinteressen erforderlich ist.

Weitergehende gesetzliche oder behördliche Anordnungen, Beschränkungen oder Verbote hinsichtlich
des Verkaufs oder der Abgabe alkoholhaltiger Getränke bleiben unberührt und sind vom Mieter sowie
dessen Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Weisungsempfängern jederzeit einzuhalten.

Die Vermieterin ist darüber hinaus berechtigt, Mindestverkaufspreise für alkoholhaltige Getränke
festzulegen und anzupassen. Der Mindestverkaufspreis für alkoholhaltige Getränke pro Gebinde
beträgt derzeit EUR 2,00 zuzüglich Pfand. Der Mieter ist verpflichtet, die jeweils von der Vermieterin
vorgegebenen Mindestverkaufspreise einzuhalten.

Eine Abstandszahlung in Höhe von EUR 25.000,00 netto an den derzeitigen Mieter und Betreiber
ist Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrages. Damit wird die jetzige und genehmigte
Einrichtung übernommen. Der neue Mieter kann also den Geschäftsbetrieb direkt nach
Mietvertragsabschluss aufnehmen und dann in Ruhe für einen verpflichtenden Umbau die
genehmigungsfähigen Unterlagen und Pläne beschaffen und einreichen.

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Der Umbau erfolgt später durch den/die Mieter*in unter Einbindung der HOCHBAHN und Beachtung
des beigefügten Anhangs „Umbau von Gewerbeobjekten“ und der jeweils gültigen Gestaltungs-
richtlinie. Es ist zu beachten, dass sämtliche Umbauten durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB)
genehmigt werden müssen. Hierfür fallen entsprechende Genehmigungszeiträume an, die je nach
Komplexität des Umbaus variieren.

Fettabwasser und Küchenabluft sind für die angebotene Mietfläche nicht vorhanden und nicht möglich.

Fläche / Grundriss Ladenfläche
Ladenfläche nebst Abstellraum/Flur & WC

ca. 28,00 m²
Lager

ca. 14.50 m²

Alle Maße sind eigenständig zu prüfen. Zu den Angaben übernimmt die Vermieterin keine Gewähr.

Stromleistung

Die bestehende Stromleistung ist auf 30 kW begrenzt.

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Grundriss und Lageplan der Ladenfläche

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Mietkonditionen
Über die Vergabe der zu vermietenden Ladenfläche zzgl. Nebenflächen wird im Rahmen eines Aus-
schreibungsverfahrens entschieden. Hierbei wird die Grundmiete/Mindestmiete für die Ladenfläche in der
Schalterhalle der U-Bahn-Haltestelle Niendorf-Nord per Angebotsabgabe durch den Mietinteressenten
kalkuliert und eingereicht.
Es kann eine Umsatzmiete in Höhe eines prozentualen Anteils des Umsatzes zzgl. gesetzlicher
Umsatzsteuer vereinbart werden, wobei die Umsatzmiete mit der Mindestmiete verrechnet wird. Der
Umsatzbeteiligungsanteil wird ebenfalls im Angebotsverfahren vom Mietinteressenten eingereicht. Die
Grundmiete/Mindestmiete wird um den jeweils gültigen Verbraucherpreisindex der Bundesrepublik
Deutschland (VPI) jährlich angepasst.
Für die Ladenfläche ist eine monatliche Betriebskosten-Pauschale, Betriebs- und Heizkosten-
vorauszahlung sowie eine E-Check Pauschale durch den/die Mieter*in zu leisten.


Monatliche Betriebskosten-Pauschale*
EUR 20,00

Monatliche Betriebskostenvorauszahlung
EUR 30,00

Monatliche Heizkostenvorauszahlung
EUR 0,00

Monatliche E-Check Pauschale
EUR 25,00
* Die Betriebskostenpauschale deckt alle wiederkehrenden Kosten, die nicht durch eine Verbrauchserfassung oder direkte Zuweisung zur
Mietfläche zugeordnet werden können. Näheres ist im Mietvertrag zu vereinbaren.
Die Mietsicherheit (Kaution) beträgt mindestens drei Bruttomonatsmieten und ist als unbefristete
Bürgschaft einer europäischen Großbank ohne Einrede der Vorausklage auf erste Anforderung zu
erbringen. Nach vorheriger Abstimmung mit der Vermieterin ist der Mieter berechtigt, anstelle der o.a.
Bankbürgschaft auch eine Barkaution in gleicher Höhe bei der Vermieterin zu hinterlegen. Die
Kontodaten zur Einzahlung werden nur nach vorheriger Absprache übermittelt. Diese Barkaution wird mit
dem Zinssatz einer Spareinlage mit gesetzlicher Kündigungsfrist verzinst.

Die Vermietung erfolgt provisionsfrei.
Die Mietvertragsdauer kann längstens für einen Zeitraum von 10 Jahren (2 x 5 Jahre) festgelegt werden.
Auch nach einer evtl. zu vereinbarenden Festlaufzeit endet der Vertrag nicht automatisch, sondern läuft
danach unbefristet weiter und kann mit gesetzlicher Frist (6 Monate zum Quartal) gekündigt werden.

Besichtigung
Bei Bedarf kann die Fläche von innen besichtigt werden.

Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit Herrn Ziolek:
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 040/3288-4257
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깁 christian.ziolek@hochbahn.de

Die Objektinformation ist nur für den Empfänger bestimmt.

Eine Weitergabe dieser Objektinformation darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Hamburger Hochbahn AG erfolgen.

Eine kommerzielle Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

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Merkblatt zur Datenverarbeitung
(Fachbereich Immobilien)
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und
deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften nach der ab dem 25.05.2018 geltenden
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die Ihnen nach dem neuen
Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Telefon 040/3288-0
Telefax 040/326406
E-Mail info@hochbahn.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o.g. Adresse mit
dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per Mail unter:
Datenschutzbeauftragter@hochbahn.de
2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller
weiteren maßgeblichen Rechtsvorschriften.
Sofern wir mit Ihnen ein Mietvertragsverhältnis abgeschlossen haben, ein
Mietvertragsverhältnis begründet werden soll, oder wir prüfen, ob ein
Mietvertragsverhältnis begründet werden kann, benötigen wir von Ihnen
personenbezogene Daten. Diese Angaben benötigen wir z. B., um den Abschluss eines
Vertrages zu prüfen, den Vertrag zu erstellen, das Vertragsverhältnis zu verwalten und
abzuwickeln.
Die Prüfung des geltend gemachten Anspruchs ist ohne die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten nicht möglich.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 Bst. b) DSGVO. Soweit dafür
besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten)
erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 Bst. a) i. V. m. Art. 7
DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf
Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Bst. j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Eine erteilte Einwilligung
kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von
Einwilligungserklärungen, die gegebenenfalls vor der Geltung der DSGVO, also vor
dem 25.05.2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf berührt nicht die
Rechtswirksamkeit der bis zum Eingang des Widerrufes ergangenen Entscheidungen.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
wahren (Art. 6 Abs. 1 Bst. f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
-
zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
-
zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten.
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung
gesetzlicher
Verpflichtungen
wie
z.
B.
handels-
und
steuerrechtlicher
Aufbewahrungspflichten. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem
Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Bst. c) DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge