Weinprobe auf der Lädine in Immenstaad; 2 € Rabatt mit EBC
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A K T UEL L 53. Jahrgang Freitag, 07. August 2026 Nummer 32 Sail & Wine Weinprobe auf der Lädine Termine: Buchung in der Tourist-Information oder unter www.reservix.de Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700 Alle Termine & Infos 4., 8. & 11. August Beginn: 19:30 Uhr Preis: 35 € mit EBC 37 € Normalpreis
Seite 2 Freitag, 07. August 2026 Immenstaad Aktuell Wichtige Rufnummern im Notfall Rettungsdienst 112 Feuerwehr
112 Notruf/Polizei
110 Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) 116 117 www.116117.de www.docdirekt.de Praxissuche:
www.kvbawue.de/patienten/praxissuche Krankenhäuser Friedrichshafen Klinikum Friedrichshafen GmbH Röntgenstraße 2, 88090 Friedrichshafen Bereitschaftspraxis: Sa, So und FT 08-20 Uhr 07541 960 Überlingen HELIOS Spital Überlingen GmbH Härlenweg 1, 88662 Überlingen Bereitschaftspraxis: Sa, So und FT 10 - 16 Uhr 07551 94770 Krankentransporte/Leitstelle DRK Bodenseekreis 19222 Gehörlosen-Fax 112 Polizei Polizeiposten Immenstaad 07545 1700 Polizeirevier, Friedrichshafen 07541 7010 Polizeipräsidium Ravensburg 0751 8030 Wasserschutzpolizei 07541 28930 Zahnärztlicher Notfalldienst Baden-Württemberg 0761 12012000 Notfalldienstsuche: www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst Ambulanter Pflegedienst Sozialstation Bodensee e.V. Spitalstraße 11, 88677 Markdorf 07544 95590 Sozialstation St. Anna Karl-Fränkel-Ring 1, 88074 Meckenbeuren 07542 22928 Einsatzleitung Dorfhelferinnen. Heike Senger 07771 8759177 Ambulanter Hospizdienst Friedrichshafen
0173 3711226 Frauen- und Kinderschutzhaus (AWO)
07541 4893626 Vergiftungs-Informations-Zentrale
0761 19240 Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtkranke (PSB) Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen Diakonisches Werk 07541 950180 AIDS-Sprechstunde Albrechtstr. 75, 88045 Friedrichshafen im Gesundheitsamt 07541 2045860 Gesundheitsämter Friedrichshafen
07541 2045852 Überlingen
07551 4031 Bereitschaftsdienste EnBW Strom 0800 3629477 Stadtwerk am See 0800 505 3333 Gas, Wasserrohrbruch Apotheken-Notdienst Samstag, 08.08.2026 Rotach-Apotheke Oberteuringen Eugen-Bolz-Str. 8, 88094 Oberteuringen, Tel.: 07546 - 52 22 Apotheke im Kaufland Ravensburg Weißenauer Str. 15, 88214 Ravensburg, Tel.: 0751- 3 55 08 24 Rosen-Apotheke Friedrichshafener Str. 2 A, 88131 Lindau, Tel.: 08382 / 22121 Sonntag, 09.08.2026 Nestle-Apotheke Hofen Werastr. 48, 88045 Friedrichshafen, Tel.: 07541 - 2 28 15 Tal-Apotheke Deggenhausertal Roggenbeurer Str. 1, 88693 Deggenhausertal, Tel.: 07555 - 53 66 Insel-Apotheke Zeppelinstr. 1, 88131 Lindau, Tel.: 08382 / 4441
- (Diese Apotheke ist geöffnet von 10-13 Uhr) Impressum Herausgeber: Gemeinde Immenstaad, 88090 Immenstaad am Bodensee, Dr.-Zimmermann-Str. 1 Tel.: (07545) 201-0, Fax: (07545) 201-4108 http://www.immenstaad.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Johannes Simon Henne, verantwortlich für den Anzeigenteil: Katharina Härtel E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Mittwoch, 13.00 Uhr Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim, Tel.: (07154) 8222-0 Öffnungszeiten Rathaus Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr zusätzlich Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Tel. 07545 201-0 oder E-Mail: rathaus@immenstaad.de Sprechzeiten Ortsverwaltung Kippenhausen Ortsvorsteher Thomas Manz Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 19.00 - 20.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Tel. 07545 901640 Montag, 10. August Bioabfall, Gelber Sack Montag, 17. August Restmüll 2 Montag, 24. August Bioabfall, Gelber Sack Montag, 31. August Restmüll 4
Abfuhrtermine Papier-Tonne Freitag, 14. August
Bitte stellen Sie die Abfälle zu den Abfuhr- terminen bis spätestens 6.00 Uhr am Ab- holtag und frühestens ab 19.00 Uhr am Vortag sichtbar am Straßenrand bereit. Mülltonne nicht geleert? Gelber Sack nicht abgeholt? Bei nicht entleerten Abfalleimern bzw. nicht abgeholten Gelben Säcken wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Entsorgungsunternehmen. Altpapiertonne: Firma ALBA, Allmanns- weilerstraße 78, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541 952860, E-Mail: dispo-oberschwaben@alba.info Gelbe Säcke: Firma ALBA, Allmannswei- lerstraße 78, 88046 Friedrichshafen, Tel. 07541 952860, E-Mail: dispo-oberschwaben@alba.info Restmüll- und Bioabfallmülltonnen: Firma AWB GmbH, Eisenbahnstraße 35, 88048 Friedrichshafen, Tel. 07541 401093, E-Mail: dispo@awb-bodensee.de Wir möchten darauf hinweisen, dass als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger das Landsratsamt Bodenseekreis für Im- menstaad zuständig ist.
Immenstaad Aktuell Freitag, 07. August 2026 Seite 3
Seite 4 Freitag, 07. August 2026 Immenstaad Aktuell Sommerabende für die Seele 09. August, 20.30 Uhr Hand in Hand Lob der Freundschaft - Praisetime - Mitsingen oder Zuhören
- anschließend Umtrunk vor der Kirche - Katholische Kirche St. Jodokus Immenstaad
Immenstaad Aktuell Freitag, 07. August 2026 Seite 5 13.08.2026 ab 19:30 Uhr
Seite 6 Freitag, 07. August 2026 Immenstaad Aktuell Mehr Infos bei schlechter Witterung im Bürgersaal Mehr Infos bei schlechter Witt Moonlight Cinema Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700 14. August um 21:30 Uhr Eintritt: 8 € Tickets eine Stunde vor FiImbeginn erhältlich Open Air Kino im Aquastaad Für das leibliche Wohl sorgt die Aquastaad Gastronomie
Immenstaad Aktuell Freitag, 07. August 2026 Seite 7 Nachrichtlich: Gemeinde Immenstaad am Bodensee Bodenseekreis Az: 200.205
Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Betreuungsangebote an der Stephan-Brodmann-Schule (Schülerbetreuungssatzung) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Immenstaad am Bodensee am 27.07.2026 folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich und Benutzungsverhältnis (1) Diese Schülerbetreuungssatzung gilt für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote an der Stephan-Brodmann-Schule durch die dort unterrichteten, schulpflichtigen Kinder der Klassenstufen 1 – 4, soweit in § 4 keine Einschränkungen bzgl. der Klassen- stufen festgesetzt wurden. (2) Die Schülerbetreuung wird als öffentliche Einrichtung betrieben.
§ 2 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (1) Die Schülerbetreuung an der Stephan-Brodmann-Schule ergänzt das schulische Ganztagsangebot bis zum maximalen Zeitrahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit fünf Tagen pro Woche mit je acht Zeitstunden. (2) Darüber hinaus bietet sie bedarfsgerechte Früh- und Spätbetreuungsangebote, die über den Zeitrahmen des Rechtsanspruchs hinausgehen. (3) Durch die Ferienbetreuung wird auch in der schulfreien Zeit der Rechtsanspruch umgesetzt.
§ 3 Betreuungsangebote für Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Für Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:
a. Frühbetreuung (Mo bis Fr, 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr)
b. Vormittagsbetreuung (Do, Fr, 11.45 Uhr bis 12.35 Uhr)
c. Mittagsbetreuung (Mo bis Fr, 12.35 Uhr bis 14.30 Uhr)
d. Nachmittagsbetreuung (Mo bis Do, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
Fr, 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr)
e. Ferienbetreuung (alle Ferien)
§ 4 Betreuungsangebote für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung Für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:
a. Frühbetreuung (Mo bis Fr, 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr)
b. Mittagsbetreuung (Mo bis Fr, 12.35 Uhr bis 14.30 Uhr)
c. Nachmittagsbetreuung (Mo bis Mi, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr)
(Mo nur 2. Klasse, Di nur 4. Klasse, Mi alle Klassenstufen)
d. Ferienbetreuung (nur Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien)
§ 5 Betreuungsangebote in der Ferienbetreuung (1) Die Ferienbetreuung umfasst die Betreuung an den schulfreien Tagen gemäß dem Schließtageplan der Ganztagesbetreuung. (2) In der Ferienbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:
vormittags (08.00 Uhr bis 12.30 Uhr)
verlängert (08.00 Uhr bis 14.00 Uhr)
ganztags (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr) (3) Die Mindestanzahl an zu betreuenden Kindern ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in der ganztägigen Ferienbe- treuung (bis 16.00 Uhr) auf vier Personen je Tag festgelegt; bei weniger Kindern kann eine Betreuung nur bis 14.00 Uhr angebo- ten werden, wenn kein Kind mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der ganztätigen Ferienbetreuung teilnimmt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in die ganztägige Ferienbetreuung. (4) Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden in der Ferienbetreuung Kindern desselben Haushalts mit Rechtsan- spruch auf Ganztagsbetreuung gleichgestellt; sie dürfen zu denselben Betreuungszeiten angemeldet werden wie das Kind des- selben Haushalts mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.
Seite 8 Freitag, 07. August 2026 Immenstaad Aktuell § 6 Anmeldung, Änderung und Beendigung der Anmeldung zu den Betreuungsangeboten (1) Die Anmeldung eines Kindes zu den Betreuungsangeboten erfolgt auf Antrag durch die sorgeberechtigten Personen für das Kind mittels der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare. (2) Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr und muss bis zum 15. März jeden Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen. (3) Anmeldung, Änderung oder Beendigung der Anmeldung der Betreuungsangebote sind während des Schuljahres regelmäßig nicht möglich. Sie können nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten berücksichtigt werden. (4) In begründeten Fällen kann die Gemeinde von der Regelung gemäß Absatz 3 aus wichtigem Grund abweichen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: a) Veränderungen in der Lebenssituation der Familie, die eine Änderung der in Anspruch genommenen Betreu- ungsangebote notwendig machen, wenn ohne diese Änderung eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht ge- währleistet ist. b) Schulwechsel des Kindes (5) Nachträgliche Anmeldungen, Änderungen oder Beendigung der Betreuungsangebote sind von den sorgeberechtigten Personen des Kindes mit entsprechender Begründung bis zum 20. eines Monats für den folgenden Monat bei der Leitung der Schülerbetreuung zu beantragen. Ohne fristgerechte und seitens der Gemeinde bestätigte Abmeldung oder Änderung werden Gebühren erhoben.
§ 7 Widerruf und Verweigerung der Aufnahme (1) Die Gemeinde kann das Benutzungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich widerrufen, wenn
a. das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat,
b. ein wiederholtes Fehlverhalten des zu betreuenden Kindes vorliegt, insbesondere wenn dieses andere Kinder oder die Aufsicht unzumutbar belästigt, stört oder verletzt,
c. der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde. (2) Die Gemeinde kann die Aufnahme eines Kindes verweigern, wenn die Personensorgeberechtigten einen Zahlungsrückstand des Elternbeitrages für zwei Monate aufweist.
§ 8 Erhebungsgrundsatz und Maßstab der Gebührenerhebung (1) Für die Inanspruchnahme der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 werden Benutzungsgebühren erhoben. (2) Die Benutzungsgebühren werden je Kind, das einen Betreuungsplatz innehat, erhoben. Die Betreuungsgebühren werden abhän- gig von Art (Angebote) und Umfang (Anzahl der Wochentage) des Betreuungsangebots bemessen. Die Essensgebühr bemisst sich nach dem Essensangebot. Die Gebühren sind für 11 Monate zu entrichten. Der Monat August ist gebührenfrei. In der Ferien- betreuung sind die Gebühren je gebuchter Betreuungsstunde und je bestelltem Essen zu entrichten. (3) Die monatlichen Benutzungsgebühren sind auch während der Ferien sowie bei vorübergehender Sch