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title: "Weinprobe auf der Lädine in Immenstaad; 2 € Rabatt mit EBC"
sdDatePublished: "2026-08-06T11:41:00Z"
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  - name: "travel and tourism"
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  - "Immenstaad am Bodensee"
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Weinprobe auf der Lädine in Immenstaad; 2 € Rabatt mit EBC

IMM#1#32#2#01#3#32#4#4C

A K T UEL L
53. Jahrgang
Freitag, 07. August 2026
Nummer 32
Sail & Wine
Weinprobe auf der Lädine
Termine:
Buchung in der Tourist-Information
oder unter www.reservix.de
Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700
Alle Termine
& Infos
4., 8. & 11. August
Beginn:
19:30 Uhr
Preis:
35 € mit EBC
37 € Normalpreis

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Freitag, 07. August 2026
Immenstaad Aktuell
Wichtige Rufnummern
im Notfall
Rettungsdienst
112
Feuerwehr

112
Notruf/Polizei

110
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (ÄBD) 116 117
www.116117.de
www.docdirekt.de
Praxissuche:

www.kvbawue.de/patienten/praxissuche
Krankenhäuser
Friedrichshafen
Klinikum Friedrichshafen GmbH
Röntgenstraße 2, 88090 Friedrichshafen
Bereitschaftspraxis:
Sa, So und FT 08-20 Uhr
07541 960
Überlingen
HELIOS Spital Überlingen GmbH
Härlenweg 1, 88662 Überlingen
Bereitschaftspraxis:
Sa, So und FT 10 - 16 Uhr
07551 94770
Krankentransporte/Leitstelle
DRK Bodenseekreis
19222
Gehörlosen-Fax
112
Polizei
Polizeiposten Immenstaad
07545 1700
Polizeirevier, Friedrichshafen
07541 7010
Polizeipräsidium Ravensburg
0751 8030
Wasserschutzpolizei
07541 28930
Zahnärztlicher Notfalldienst
Baden-Württemberg
0761 12012000
Notfalldienstsuche:
www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst
Ambulanter Pflegedienst
Sozialstation Bodensee e.V.
Spitalstraße 11, 88677 Markdorf 07544 95590
Sozialstation St. Anna
Karl-Fränkel-Ring 1,
88074 Meckenbeuren
07542 22928
Einsatzleitung Dorfhelferinnen.
Heike Senger
07771 8759177
Ambulanter Hospizdienst
Friedrichshafen

0173 3711226
Frauen- und Kinderschutzhaus
(AWO)

07541 4893626
Vergiftungs-Informations-Zentrale

0761 19240
Psychosoziale Beratungs- und
ambulante Behandlungs­stelle
für Suchtkranke (PSB)
Katharinenstr. 16, 88045 Friedrichshafen
Diakonisches Werk
07541 950180
AIDS-Sprechstunde
Albrechtstr. 75, 88045 Friedrichshafen
im Gesundheitsamt
07541 2045860
Gesundheitsämter
Friedrichshafen

07541 2045852
Überlingen

07551 4031
Bereitschaftsdienste
EnBW Strom
0800 3629477
Stadtwerk am See
0800 505 3333
Gas, Wasserrohrbruch
Apotheken-Notdienst
Samstag, 08.08.2026
Rotach-Apotheke Oberteuringen
Eugen-Bolz-Str. 8, 88094 Oberteuringen,
Tel.: 07546 - 52 22
Apotheke im Kaufland Ravensburg
Weißenauer Str. 15, 88214 Ravensburg,
Tel.: 0751- 3 55 08 24
Rosen-Apotheke
Friedrichshafener Str. 2 A, 88131 Lindau,
Tel.: 08382 / 22121
Sonntag, 09.08.2026
Nestle-Apotheke Hofen
Werastr. 48, 88045 Friedrichshafen,
Tel.: 07541 - 2 28 15
Tal-Apotheke Deggenhausertal
Roggenbeurer Str. 1, 88693 Deggenhausertal,
Tel.: 07555 - 53 66
Insel-Apotheke
Zeppelinstr. 1, 88131 Lindau, Tel.: 08382 / 4441
* (Diese Apotheke ist geöffnet von 10-13 Uhr)
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Immenstaad,
88090 Immenstaad am Bodensee,
Dr.-Zimmermann-Str. 1
Tel.: (07545) 201-0, Fax: (07545) 201-4108
http://www.immenstaad.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Johannes Simon Henne,
verantwortlich für den Anzeigenteil:
Katharina Härtel
E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de
Anzeigenschluss: Mittwoch, 13.00 Uhr
Herstellung und Vertrieb:
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim,
Tel.: (07154) 8222-0
Öffnungszeiten Rathaus
Montag - Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
zusätzlich Dienstag
14.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Tel. 07545 201-0 oder
E-Mail: rathaus@immenstaad.de
Sprechzeiten Ortsverwaltung
Kippenhausen
Ortsvorsteher Thomas Manz
Sprechstunde jeden 1. und 3.
Donnerstag im Monat
von 19.00 - 20.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Tel. 07545 901640
Montag, 10. August
Bioabfall, Gelber Sack
Montag, 17. August
Restmüll 2
Montag, 24. August
Bioabfall, Gelber Sack
Montag, 31. August
Restmüll 4

Abfuhrtermine Papier-Tonne
Freitag, 14. August

Bitte stellen Sie die Abfälle zu den Abfuhr-
terminen bis spätestens 6.00 Uhr am Ab-
holtag und frühestens ab 19.00 Uhr am
Vortag sichtbar am Straßenrand bereit.
Mülltonne nicht geleert?
Gelber Sack nicht abgeholt?
Bei nicht entleerten Abfalleimern bzw.
nicht abgeholten Gelben Säcken wenden
Sie sich bitte direkt an die zuständigen
Entsorgungsunternehmen.
Altpapiertonne: Firma ALBA, Allmanns-
weilerstraße 78, 88046 Friedrichshafen,
Tel. 07541 952860,
E-Mail: dispo-oberschwaben@alba.info
Gelbe Säcke: Firma ALBA, Allmannswei-
lerstraße 78, 88046 Friedrichshafen, Tel.
07541 952860,
E-Mail: dispo-oberschwaben@alba.info
Restmüll- und Bioabfallmülltonnen:
Firma AWB GmbH, Eisenbahnstraße 35,
88048 Friedrichshafen, Tel. 07541 401093,
E-Mail: dispo@awb-bodensee.de
Wir möchten darauf hinweisen, dass als
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
das Landsratsamt Bodenseekreis für Im-
menstaad zuständig ist.

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Immenstaad Aktuell
Sommerabende für die Seele
09. August, 20.30 Uhr
Hand in Hand
Lob der Freundschaft - Praisetime - Mitsingen oder Zuhören
- anschließend Umtrunk vor der Kirche -
Katholische Kirche St. Jodokus
Immenstaad

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Seite 5
13.08.2026 ab 19:30 Uhr

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Freitag, 07. August 2026
Immenstaad Aktuell
Mehr Infos
bei schlechter Witterung im Bürgersaal
Mehr Infos
bei schlechter Witt
Moonlight Cinema
Tourist-Information Immenstaad | www.immenstaad-tourismus.de | 07545 201 3700
14. August um 21:30 Uhr
Eintritt: 8 €
Tickets eine Stunde vor
FiImbeginn erhältlich
Open Air Kino im Aquastaad
Für das leibliche Wohl sorgt
die Aquastaad Gastronomie

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Nachrichtlich:
Gemeinde Immenstaad am Bodensee
Bodenseekreis
Az: 200.205

Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren
für die Betreuungsangebote an der Stephan-Brodmann-Schule
(Schülerbetreuungssatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hat der Gemeinderat der Gemeinde Immenstaad am Bodensee am 27.07.2026 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich und Benutzungsverhältnis
(1) Diese Schülerbetreuungssatzung gilt für die Inanspruchnahme der Betreuungsangebote an der Stephan-Brodmann-Schule durch
die dort unterrichteten, schulpflichtigen Kinder der Klassenstufen 1 – 4, soweit in § 4 keine Einschränkungen bzgl. der Klassen-
stufen festgesetzt wurden.
(2) Die Schülerbetreuung wird als öffentliche Einrichtung betrieben.

§ 2 Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter
(1) Die Schülerbetreuung an der Stephan-Brodmann-Schule ergänzt das schulische Ganztagsangebot bis zum maximalen Zeitrahmen
des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit fünf Tagen pro Woche mit je acht Zeitstunden.
(2) Darüber hinaus bietet sie bedarfsgerechte Früh- und Spätbetreuungsangebote, die über den Zeitrahmen des Rechtsanspruchs
hinausgehen.
(3) Durch die Ferienbetreuung wird auch in der schulfreien Zeit der Rechtsanspruch umgesetzt.

§ 3 Betreuungsangebote für Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Für Kinder mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:

a. Frühbetreuung
(Mo bis Fr, 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr)

b. Vormittagsbetreuung
(Do, Fr, 11.45 Uhr bis 12.35 Uhr)

c. Mittagsbetreuung
(Mo bis Fr, 12.35 Uhr bis 14.30 Uhr)

d. Nachmittagsbetreuung
(Mo bis Do, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr,

  Fr, 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr)

e. Ferienbetreuung (alle Ferien)

§ 4 Betreuungsangebote für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Für Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:

a. Frühbetreuung
(Mo bis Fr, 7.15 Uhr bis 8.15 Uhr)

b. Mittagsbetreuung
(Mo bis Fr, 12.35 Uhr bis 14.30 Uhr)

c. Nachmittagsbetreuung
(Mo bis Mi, 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr)

 (Mo nur 2. Klasse, Di nur 4. Klasse, Mi alle Klassenstufen)

d. Ferienbetreuung (nur Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien)

§ 5 Betreuungsangebote in der Ferienbetreuung
(1) Die Ferienbetreuung umfasst die Betreuung an den schulfreien Tagen gemäß dem Schließtageplan der Ganztagesbetreuung.
(2) In der Ferienbetreuung werden folgende Betreuungsformen angeboten:

- vormittags (08.00 Uhr bis 12.30 Uhr)

- verlängert (08.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

- ganztags (08.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
(3) Die Mindestanzahl an zu betreuenden Kindern ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in der ganztägigen Ferienbe-
treuung (bis 16.00 Uhr) auf vier Personen je Tag festgelegt; bei weniger Kindern kann eine Betreuung nur bis 14.00 Uhr angebo-
ten werden, wenn kein Kind mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an der ganztätigen Ferienbetreuung teilnimmt. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Aufnahme eines Kindes in die ganztägige Ferienbetreuung.
(4) Kinder ohne Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung werden in der Ferienbetreuung Kindern desselben Haushalts mit Rechtsan-
spruch auf Ganztagsbetreuung gleichgestellt; sie dürfen zu denselben Betreuungszeiten angemeldet werden wie das Kind des-
selben Haushalts mit Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

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Immenstaad Aktuell
§ 6 Anmeldung, Änderung und Beendigung der Anmeldung zu den Betreuungsangeboten
(1) Die Anmeldung eines Kindes zu den Betreuungsangeboten erfolgt auf Antrag durch die sorgeberechtigten Personen für das Kind
mittels der zur Verfügung gestellten Anmeldeformulare.
(2) Die Anmeldung erfolgt für jeweils ein Schuljahr und muss bis zum 15. März jeden Jahres für das folgende Schuljahr erfolgen.
(3) Anmeldung, Änderung oder Beendigung der Anmeldung der Betreuungsangebote sind während des Schuljahres regelmäßig nicht
möglich. Sie können nur im Rahmen der verfügbaren Platzkapazitäten berücksichtigt werden.
(4) In begründeten Fällen kann die Gemeinde von der Regelung gemäß Absatz 3 aus wichtigem Grund abweichen. Als wichtiger Grund
gilt insbesondere: a) Veränderungen in der Lebenssituation der Familie, die eine Änderung der in Anspruch genommenen Betreu-
ungsangebote notwendig machen, wenn ohne diese Änderung eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung nicht ge-
währleistet ist. b) Schulwechsel des Kindes
(5) Nachträgliche Anmeldungen, Änderungen oder Beendigung der Betreuungsangebote sind von den sorgeberechtigten Personen des
Kindes mit entsprechender Begründung bis zum 20. eines Monats für den folgenden Monat bei der Leitung der Schülerbetreuung zu
beantragen. Ohne fristgerechte und seitens der Gemeinde bestätigte Abmeldung oder Änderung werden Gebühren erhoben.

§ 7 Widerruf und Verweigerung der Aufnahme
(1) Die Gemeinde kann das Benutzungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich widerrufen, wenn

a. das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat,

b. ein wiederholtes Fehlverhalten des zu betreuenden Kindes vorliegt, insbesondere wenn dieses andere Kinder oder die Aufsicht
unzumutbar belästigt, stört oder verletzt,

c. der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde.
(2) Die Gemeinde kann die Aufnahme eines Kindes verweigern, wenn die Personensorgeberechtigten einen Zahlungsrückstand des
Elternbeitrages für zwei Monate aufweist.

§ 8 Erhebungsgrundsatz und Maßstab der Gebührenerhebung
(1) Für die Inanspruchnahme der Einrichtung nach § 1 Abs. 1 werden Benutzungsgebühren erhoben.
(2) Die Benutzungsgebühren werden je Kind, das einen Betreuungsplatz innehat, erhoben. Die Betreuungsgebühren werden abhän-
gig von Art (Angebote) und Umfang (Anzahl der Wochentage) des Betreuungsangebots bemessen. Die Essensgebühr bemisst
sich nach dem Essensangebot. Die Gebühren sind für 11 Monate zu entrichten. Der Monat August ist gebührenfrei. In der Ferien-
betreuung sind die Gebühren je gebuchter Betreuungsstunde und je bestelltem Essen zu entrichten.
(3) Die monatlichen Benutzungsgebühren sind auch während der Ferien sowie bei vorübergehender Sch