Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet Landwirtschaftsflächen in Pirna, Gemarkung Pratzschwitz; Verlängerung 5 Jahre, 15% Preisanstieg
PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Gemarkung Pratzschwitz 01796 Pirna Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: Ausschreibung Pacht von Landwirtschaftsflächen Ansprechpartner Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden Telefon +49 351 8093-301 Telefax +49 351 45109-91300 Ansprechpartner: Werner Heyne Telefon +49 351 8093-331 E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s achsen.de www.immobilien.sachsen.de Landkreis: Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Gemeinde: Pirna Gemarkung(en): Pratzschwitz Grundstücksgröße (in ha): 1,2919 Objektbeschreibung: Die nachfolgenden Landwirtschaftsflächen werden für den genannten Zeitraum zur Pacht angeboten. Die Pacht erfolgt ausschließlich in dem angebotenen Umfang (Paket). Die Verpachtung einzelner Flurstücke wird ausgeschlossen. Der Vertrag beinhaltet eine einmalige Option des Pächters zur Verlängerung der Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Ein Verlängerungsersuchen kann vom Verpächter nur aus wichtigem Grund oder bei entgegenstehenden staatlichen Interessen abgelehnt werden. Im Falle der Ausübung der Verlängerungsoption erhöht sich der jährliche Pachtzins ab Beginn der Verlängerungsperiode um 15%. Weitere Hinweise: Für die Zuwegung zu den angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie für die angegebene Flächengröße übernimmt der Verpächter keine Gewähr. Ein etwaiger Flächentausch (Pflugtausch) bedarf der Zustimmung des Verpächters. Die Übergabe und Übernahme der Flächen ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter zu vereinbaren und richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches. Die anfallende Grundsteuer übernimmt der Verpächter. Es erfolgt keine Umlegung auf den Pächter. Für die Abgabe eines Angebots ist das vorgesehene Gebotsblatt zu verwenden (s. Hinweise zur Gebotsabgabe). Der Pächter bestätigt mit der Gebotsabgabe die Kenntnisnahme des “PDF Allgemeine Information” des GB Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) zum Verfahren bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen. Besonderheiten: Die Flächen befinden sich teilweise im LSG “Pirnaer Elbtal”, im FFH-Gebiet und Europäischem Vogelschutzgebiet “Elbtal zwischen Schöna .
und Mühlberg”. Es handelt sich hierbei um eine Flachland-Mähwiese (LRT 6510) mit besonderen Bewirtschaftungsanforderungen: keine Nachsaat außer zur Beseitigung von Wildschweinschäden/ kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Verpachtungszeitraum: 01.10.2026 - 31.12.2031 Luftbild Neben einem Formblatt für Ihr Pachtgebot finden Sie Informationen des ZFM zum Verfahren bei Verpachtung von Landwirtschaftsflächen unter www.immobilien.sachsen.de. Wir erwarten Ihr Angebot bis zum 15.09.2026 in einem verschlossenen Umschlag an: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen Außenstelle Dresden Königsbrücker Straße 80 01099 Dresden .
Informationen Verfahren bei Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen Sämtliche Angaben in den Exposés und Katalogen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie nachträglichen Änderung. Eine Haftung des Freistaates Sachsen in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Das ZFM fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes auf. Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor: wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird, gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen, Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten, Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden. Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist. Die Verpachtung der Flächen erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das ZFM. Für Verpachtungen, die aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber dem ZFM. Die Herausgabe und Versendung von Exposé und Katalogen stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsabschluss verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter. Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Das ZFM wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Mit der Abgabe eines Pachtpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen. .