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title: "Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet Landwirtschaftsflächen in Pirna, Gemarkung Pratzschwitz; Verlängerung 5 Jahre, 15% Preisanstieg"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:58:00Z"
source: "https://immobilien.sachsen.de/pdf-expose-fuer-landwirtschaftsflaechen/pagetype/pdf/objekt/tempel-landwirtschaftsflaechen-zur-pacht-gem-pratzschwitz-flst-581-701-102026-122031.html?pdf=1"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Sächsische Schweiz-Osterzgebirge"
  - "Sachsen"
  - "Dresden"
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Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement verpachtet Landwirtschaftsflächen in Pirna, Gemarkung Pratzschwitz; Verlängerung 5 Jahre, 15% Preisanstieg

PDF Exposé für Landwirtschaftsflächen - Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

Gemarkung Pratzschwitz
01796 Pirna
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet
nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an:
Ausschreibung
Pacht von Landwirtschaftsflächen
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und
Baumanagement,
Geschäftsbereich Zentrales
Flächenmanagement Sachsen
Königsbrücker Straße 80
01099 Dresden
Telefon +49 351 8093-301
Telefax +49 351 45109-91300
Ansprechpartner:
Werner Heyne
Telefon +49 351 8093-331
E-Mail: Werner.Heyne@zfm.smf.s
achsen.de
www.immobilien.sachsen.de
Landkreis:
Sächsische Schweiz/Osterzgebirge
Gemeinde:
Pirna
Gemarkung(en):
Pratzschwitz
Grundstücksgröße
(in ha):
1,2919
Objektbeschreibung:
Die nachfolgenden Landwirtschaftsflächen
werden für den genannten Zeitraum zur
Pacht angeboten. Die Pacht erfolgt
ausschließlich in dem angebotenen Umfang
(Paket). Die Verpachtung einzelner
Flurstücke wird ausgeschlossen. Der
Vertrag beinhaltet eine einmalige Option
des Pächters zur Verlängerung der
Vertragslaufzeit um 5 Jahre. Ein
Verlängerungsersuchen kann vom
Verpächter nur aus wichtigem Grund oder
bei entgegenstehenden staatlichen
Interessen abgelehnt werden. Im Falle der
Ausübung der Verlängerungsoption erhöht
sich der jährliche Pachtzins ab Beginn der
Verlängerungsperiode um 15%. Weitere
Hinweise: Für die Zuwegung zu den
angebotenen Landwirtschaftsflächen sowie
für die angegebene Flächengröße
übernimmt der Verpächter keine Gewähr.
Ein etwaiger Flächentausch (Pflugtausch)
bedarf der Zustimmung des Verpächters.
Die Übergabe und Übernahme der Flächen
ist eigenständig mit dem bisherigen Pächter
zu vereinbaren und richtet sich im Übrigen
nach den Bestimmungen des bürgerlichen
Gesetzbuches. Die anfallende Grundsteuer
übernimmt der Verpächter. Es erfolgt keine
Umlegung auf den Pächter. Für die Abgabe
eines Angebots ist das vorgesehene
Gebotsblatt zu verwenden (s. Hinweise zur
Gebotsabgabe). Der Pächter bestätigt mit
der Gebotsabgabe die Kenntnisnahme des
"PDF Allgemeine Information" des GB
Zentrales Flächenmanagement Sachsen
(ZFM) zum Verfahren bei der Verpachtung
von landwirtschaftlichen Flächen.
Besonderheiten: Die Flächen befinden
sich teilweise im LSG "Pirnaer Elbtal", im
FFH-Gebiet und Europäischem
Vogelschutzgebiet "Elbtal zwischen Schöna
.

und Mühlberg". Es handelt sich hierbei um
eine Flachland-Mähwiese (LRT 6510) mit
besonderen
Bewirtschaftungsanforderungen: keine
Nachsaat außer zur Beseitigung von
Wildschweinschäden/ kein Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln
Verpachtungszeitraum:
01.10.2026 - 31.12.2031
Luftbild
Neben einem Formblatt für Ihr Pachtgebot finden Sie Informationen des ZFM zum Verfahren bei
Verpachtung von Landwirtschaftsflächen unter www.immobilien.sachsen.de.
Wir erwarten Ihr Angebot bis zum 15.09.2026 in einem verschlossenen Umschlag an:
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales
Flächenmanagement Sachsen
Außenstelle Dresden
Königsbrücker Straße 80
01099 Dresden
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Informationen Verfahren bei Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen
Sämtliche Angaben in den Exposés und Katalogen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich
Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) sind unverbindlich. Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem bei
jeweiligem Redaktionsschluss vorliegendem Sachstand recherchiert. Alle Angaben unterliegen dem Vorbehalt der Überprüfung sowie
nachträglichen Änderung. Eine Haftung des Freistaates Sachsen in Bezug auf die Angaben in Exposés und Katalogen ist
ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie
dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Das ZFM fordert mit seinen Ausschreibungen die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und
bedingungsfreien Pachtangebotes auf.
Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insofern behält sich das ZFM die Entscheidung vor:
wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird,
gegebenenfalls auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen
jederzeit Nachverhandlungen mit den Bietern zu führen,
Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Immobilie an einen anderen Bieter zu verpachten,
Aus diesem Verfahren, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet
werden.
Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes
Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist.
Die Verpachtung der Flächen erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das ZFM. Für Verpachtungen, die
aufgrund einer Eigeninitiative eines Maklers geschehen, besteht kein Provisionsanspruch gegenüber dem ZFM. Die Herausgabe und
Versendung von Exposé und Katalogen stellt keinen Maklerauftrag dar. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsabschluss
verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Das ZFM wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Mit der Abgabe eines Pachtpreisgebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Informationen.
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