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title: "Hauptadministratoren verwalten JUDEX-Benutzerkonten in Europa; 2-Faktor-Authentisierung vorgeschrieben"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:10:00Z"
source: "https://www.justiz.nrw/sites/default/files/2026-08/Handbuch%20JUDEX%20Benutzerverwaltung%20Hauptadministratoren_v.1.2.pdf"
topics:
  - name: "law"
    identifier: "medtop:20000121"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "computer and telecommunications hardware"
    identifier: "medtop:20000226"
locations:
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Germany"
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Hauptadministratoren verwalten JUDEX-Benutzerkonten in Europa; 2-Faktor-Authentisierung vorgeschrieben

E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Handbuch - JUDEX Benutzerverwaltung
(für Hauptadministratoren)

Stand: 08/2026

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Inhalt
Einleitung .................................................................................................................... 3
Registrierung .............................................................................................................. 4
Administration von Behördenadministratoren ............................................................. 4
a.
Anlegen neuer Behördenadministratoren ........................................................ 4
b.
Behördenadministrator Passwort/Account zurücksetzen ................................. 7
c.
Hinzufügen weiterer Behörden für die Administration ...................................... 8
d.
Deaktivieren von Accounts .............................................................................. 9
e.
Löschen von Accounts ................................................................................... 10
Registrierung aus Sicht der Behördenadministratoren ............................................. 10

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Einleitung
Das JUstice Digital EXchange System (JUDEX oder auch Referenzimplementierung
genannt, vormals eEDES) ist eine von der Europäischen Kommission entwickelte und
von IT.NRW bereitgestellte Browseranwendung, die es ermöglicht, digital, sicher und
schnell über das e-CODEX System bei anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union um Rechtshilfe im Zivil- und Strafbereich zu ersuchen (z.B. Europäische
Ermittlungsanordnungen oder Zustellungs- und Beweisaufnahmeersuchen).
JUDEX ist dabei kein eigenständiges e-Akten-System.
Für die Nutzung von JUDEX ist eine Registrierung der einzelnen Nutzenden und
Erteilung ihrer Berechtigungen erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass nur auf
Daten, für die die entsprechende Berechtigung vorliegt, zugegriffen werden kann.
Hierfür werden von den einzelnen Behörden Administratorinnen und Administratoren
benannt, denen die Aufgabe der Benutzerverwaltung für eine oder mehrere Behörden
zukommt – sog. Behördenadministratoren.
Die Anlage und Verwaltung der Behördenadministratoren erfolgt durch die
zuständigen Hauptadministratoren der Länder- bzw. des Bundes, die von der E-
Justiz-Koordinierungsstelle Europa (EKE) in der JUDEX Benutzerverwaltung angelegt
und verwaltet werden.
Die Verwaltung der Behördenadministratorinnen und -administratoren durch die sog.
Hauptadministratorinnen und -administratoren erfolgt sodann ebenfalls über die
JUDEX-Benutzerverwaltung, deren Aufbau in diesem Handbuch beschrieben wird.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Registrierung
Die sog. Hauptadministratoren werden von Bund und Ländern gegenüber der am
Ministerium der Justiz NRW angesiedelten E-Justiz Koordinierungsstelle Europa
(EKE)
benannt.
Nach
der
technischen
Einrichtung
der
Accounts
der
Hauptadministratoren für ihr Land bzw. die Bundesebene durch die EKE müssen diese
über einen automatisch generierten Link nebst Einmalpasswort verifiziert werden.
Im Rahmen der Verifizierung muss eine 2-Faktor-Authentisierung eingerichtet werden.
Die einzelnen hierzu erforderlichen Schritte werden im Handbuch zur Registrierung
zur JUDEX Benutzerverwaltung ausführlich beschrieben (www.justiz.nrw/EKE).
Bitte halten Sie in Zweifelsfällen vor der Auswahl und Installation einer 2-Faktor-
Authentifizierung immer Rücksprache mit Ihren lokalen IT-Verantwortlichen.

Administration von Behördenadministratoren
Im Folgenden wird beschrieben, wie die Funktionen der JUDEX-Benutzerverwaltung
für sog. Hauptadministratoren genutzt werden können. Folgende Funktionen werden
dargestellt:
• Anlegen neuer Behördenadministratorinnen und -administratoren
• Passwort zurücksetzen
• Deaktivieren von Accounts
• Löschen von Accounts

a. Anlegen neuer Behördenadministratoren
Die Funktion steht über die Schaltfläche „Neuen Benutzer anlegen“ zur Verfügung.

Die dargestellten Felder sind auszufüllen. Bei den mit einem roten Sternchen
gekennzeichneten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Benutzername
Das Feld wird automatisch generiert und kann nicht abgeändert
werden. Es dient lediglich als sog. Unique Identifier (UID) für
technische Rücksprachen.
E-Mail-Adresse Es sollten in jedem Fall nur dienstliche E-Mail-Adressen verwendet
werden.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Aktiviert
Das Feld bestimmt, ob ein Behördenadministrator tatsächlich
Zugriff auf JUDEX erhält. Das Feld ist standardmäßig aktiviert.
Eine Deaktivierung kommt etwa bei einer Anlage während einer
längeren Dienstabwesenheit (z.B. Elternzeit) in Betracht.
Verifiziert
Das Feld gibt an, ob die E-Mail-Adresse bereits verifiziert worden
ist. Es ist inaktiv und kann nicht verändert werden.
Bereich
Hier ist auszuwählen für welchen Bereich bzw. welches
Rechtsinstrument
(Straf-
bzw.
Zivilrecht)
der
Behörden-
administrator angelegt werden soll. Eine Mehrfachauswahl ist
möglich.
Behörde
Hier ist aus der sich öffnenden Liste die jeweilige Behörde
auszuwählen. Ist ein sog. Behördenadministrator für mehr als eine
Behörde verantwortlich, können hier auch mehrere Behörden
ausgewählt werden, für die der Account angelegt werden soll.

Anschließend müssen die Eingaben gespeichert werden.

Der angelegte Behördenadministrator erscheint nun auf der Übersichtsseite und eine
automatische E-Mail wird an die eingetragene E-Mail-Adresse versandt.
Sofern ein Behördenadministratoren für den strafrechtlichen und den zivilrechtlichen
Bereich angelegt wird, ist im „Bereich“ beides auszuwählen.

Bei der Neuanlage einer Behördenadministratorin oder eines
Behördenadministrators sowohl für den Zivilbereich als auch für den Strafbereich
(oder umgekehrt) ist zu beachten, dass bei einer Behörde mit beiden Rollen, etwa
einem Gericht, diese auch sowohl für den Zivilbereich (mit dem Symbol des

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Handschlags) als auch für den Strafbereich (mit dem Symbol der Waage) ausgewählt
werden muss.

Sofern ein Behördenadministrator in der Benutzerverwaltung bereits für den
zivilrechtlichen Bereich angelegt wurde und zusätzlich für den strafrechtlichen
Bereich (oder umgekehrt) berechtigt werden soll, wird um entsprechende
Meldung an eedes-straf@jm.nrw.de gebeten.
Eine entsprechende Erweiterung der Benutzerverwaltung, die die Erweiterung durch
die Hauptadministratoren ermöglicht, ist bereits in Arbeit.

b. Behördenadministrator Passwort/Account zurücksetzen
Sollte ein Behördenadministrator ein neues Passwort oder 2. Faktor benötigen, so
kann der Hauptadministrator den Account zurücksetzen. Die Funktion steht über das
Stift-Symbol
 auf der Übersichtsseite zur Verfügung.

Soll das Passwort oder der 2. Faktor zurückgesetzt werden, kann dies über die sich
bei Klick auf den Stift öffnende Schaltfläche „E-Mail versenden“ erreicht werden. Es
wird sodann eine automatisch generierte E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse
gesandt. Der Behördenadministrator kann den Account schließlich über den Link in
der E-Mail zurücksetzen und ein neues Passwort vergeben. Wird die Mail ignoriert,
bleibt das bisherige Passwort bestehen.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Diese Funktion wird ebenfalls genutzt, wenn die E-Mail-Adresse bei der
Erstregistrierung nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit verifiziert wurde.

c. Hinzufügen weiterer Behörden für die Administration
Soll ein Behördenadministrator die Verwaltung von Nutzenden weiterer Behörden
übernehmen, so steht die Funktion ebenfalls über Klick auf das Stift-Symbol
 auf der
Übersichtsseite zur Verfügung.
Weitere Behörden können im Feld „Behörde“ hinzugefügt werden.

Bei Anpassung der zugeordneten Behörden wird keine automatisierte Mail an die
hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Die Behördenadministrator erhält also keine
Bestätigung über die Anpassung des Accounts.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

d. Deaktivieren von Accounts
Die Funktion steht ebenfalls über das Stift-Symbol
 auf der Übersichtsseite zur
Verfügung.

Soll der Account vorübergehend deaktiviert werden kann dies über das Feld „Aktiviert“
erfolgen. Hier ist mittels Mausklick der gesetzte Haken zu entfernen.

Anschließend müssen die Änderungen gespeichert werden.

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Im Fall einer Deaktivierung wird keine automatisierte Mail an die hinterlegte E-Mail-
Adresse versandt. Der Behördenadministrator erhält also keine Benachrichtigung über
die Änderung.

e. Löschen von Accounts
Die Funktion steht über das „Mülltonnensymbol“
 auf der Übersichtsseite zur
Verfügung.

Das Löschen ist sodann zu bestätigen.

Es wird keine automatisierte E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Der
Behördenadministrator erhält also keine Benachrichtigung über die Löschung des
Accounts. Der Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

Registrierung aus Sicht der Behördenadministratoren
Um gegebenenfalls Rückfragen im Zusammenhang mit der Registrierung neuer
Accounts einordnen und beantworten zu können, soll im Folgenden der

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E-Justiz
Koordinierungsstelle
Europa

Registrierungsprozess aus Sicht der JUDEX-Behördenadministratoren dargestellt
werden.
Mit Betätigen der Schaltfläche „Speichern“ bei der Neuanlage eines Accounts wird eine
automatische E-Mail generiert und von der Adresse prod-auth@no-reply.nrw.de
versandt.

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Links zeitlich begrenzt ist. Wird die
Einrichtung in der angegebenen Zeit nicht abgeschlossen, muss eine neue E-Mail
generiert werden (siehe dazu Abschnitt „b. Behördenadministrator Passwort/Account
zurücksetzen“).
Klickt der Behördenadministrator nach Erhalt der automatisch generierten E-Mail auf
den „Link zur Aktualisierung/Vervollständigung“, erfolgt eine Weiterleitung auf die
Website der JUDEX-Benutzerverwaltung und dort die Anweisung zur Vergabe eines
neuen Kennworts. Mehr Informationen dazu finden Sie im Handbuch „Registrierung
zur JUDEX-Benutzerverwaltung (für Haupt- und Behördenadministratoren)“ auf der
Website der EKE (www.justiz.nrw/EKE).