KBA übernimmt i-Kfz in Deutschland; bundesweites Portal bis 01.07.2027 geplant
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Mitteilung MV/FD-24/2026/374 öffentlich
Zentralisierung des Zulassungswesens Verantwortlich:
Fachdienst Straßenverkehr Technisch eingestellt von: Dörte Koppelmann Datum:
24.06.2026
Beratungsfolge
Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Mitteilung) 25.08.2026 Ö
Sachverhalt
- Sachbericht Die Fahrzeugzulassung ist ein Verwaltungsprozess mit besonderer Bedeutung für Ver kehrssicherheit, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) hat der Bund einen rechtlichen Rahmen für ein digitales Verfahren geschaffen, die Nutzung bleibt jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Im Kreis Pinneberg liegt die Nutzer-Quote derzeit (Stand: 06/26 ) bei 8.839 Online- Zulassungsvorgängen im Verhältnis zu 48.201 Zulassungsvorgängen vor Ort (18,34%).
Die bestehende dezentrale Struktur mit bundesweit 411 Zulassungsbehörden führt zu uneinheitlichen Verfahren, hohen Betriebskosten und begrenzter Nutzerfreundlichkeit des Online-Dienstes. Bereits am 20.07.2025 wurde vom Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmoder nisierung öffentlich verkündet, dass er innerhalb von zwei Jahren die Fahrzeug- Zulassung zentralisieren möchte. Entgegen dieser Ankündigung wurde schnell deutlich, dass der Bund keine vollständige Zentralisierung des Zulassungswesens anstrebt, sondern „nur“ eine Zentralisierung digitalisierbarer Prozesse. Um spürbare Verbesserungen der Nutzerzahlen zu erzielen, wurde die Zentralisierung der Fahrzeugzulassung am 1. Oktober 2025 als Hebelprojekt der Modernisierungsagen da der Bundesregierung beschlossen. Ziel ist es, Zuständigkeiten, Prozesse und technische Systeme in zwei Phasen schritt weise zu bündeln und auf Bundesebene zu verankern: ▪ Phase 1: Bis 01.07.2027 wird die Zuständigkeit für die internetbasierte Fahrzeugzu lassung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) übertragen und ein zentrales i-Kfz-Portal in Betrieb genommen. Dies ermöglicht eine bundesweit einheitliche digitale Antragstel lung und Bearbeitung, sowie eine effiziente Logistik und einen zentralen Support. Mit Umsetzung der Phase 1 können damit die vollautomatisierten i-Kfz-
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Zulassungsvorgänge (für sogenannte Standardfälle) gemäß i-Kfz Stufe 4 durchgeführt werden. Sonderfälle bleiben bei den dezentralen Zulassungsbehörden. ▪ Phase 2: Parallel wird ein neues digitales System für das gesamte Fahrzeugzulas sungswesen (einschließlich sogenannter Sonderfälle) konzipiert, das anschließend suk zessive eingeführt wird. Diese Transformation dient als Blaupause für die Staatsmoder nisierung durch Zentralisierung. Ein Umsetzungszeitpunkt ist noch nicht bekannt. Die geplante Veränderung betrifft die digitalen i-Kfz-Prozesse in den Zulassungsstellen und die Großkundenschnittstelle. Dazu gehören auch der Druck, Versand und Support für die i-Kfz-Prozesse. Zudem soll ein zentrales Kennzeichenverwaltungssystem einge richtet werden, das die Reservierung, Zuteilung und Verwaltung für den gesamten Be stand von Fahrzeugkennzeichen auf einer einheitlichen Plattform ermöglicht. Durch die Zusammenführung dieser Systeme entsteht ein leistungsfähigeres Zulassungswesen, das Innovationen schneller integriert und bundesweit einheitliche Standards gewähr leistet. Perspektivisch soll das zentrale i-Kfz-Portal ab Umsetzung der Phase 2 zu einer Entlas tung der Zulassungsbehörden führen. Der Betrieb eigener Online-Portale sowie die da mit verbundenen Verfügbarkeits-, Sicherheits-, Update- und Supportpflichten entfallen ab diesem Zeitpunkt vollständig. Parallel dazu bleibt die Zulassung vor Ort weiterhin ein zentraler Bestandteil des Zulassungswesens. Durch die Verlagerung der internetbasierten Vorgänge zum Kraft fahrt-Bundesamt können sich die Zulassungsbehörden künftig verstärkt auf die Bearbei tung von nicht automatisierbaren Vorgängen konzentrieren, die besondere Expertise erfordern.
- Stellungnahme Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang die Frage, ob die Reform als „Stan dardisierung mit zentraler Plattform“ oder als „echte Kompetenzverlagerung“ aus gestaltet wird. Derzeit ist lediglich bekannt, dass das KBA zukünftig mit Bundes- Plaketten arbeiten wird. Nicht bekannt ist, ob auch die dezentralen Zulassungsbehör den ab dem 01.07.2027 mit Bundes-Plaketten ausgestattet/arbeiten werden. Dadurch würden Zuständigkeiten aufgehoben werden und es können Kunden von „überall“ in jede Zulassungsstelle kommen, z.B. am Ort des Autokaufes. Da weder der Umsetzungszeitpunkt der Übernahme von iKfz durch das KBA (01.07.2027) verlässlich ist, als auch die Anzahl an nicht vollautomatisierten internetba sierten Zulassungsvorgängen und die Entwicklung des Kundenaufkommens vor Ort pro gnostizierbar sind, hat diese anstehende Veränderung bei der aktuellen Haushalts- und Personalplanung noch keine Berücksichtigung gefunden. Die Übernahme der iKfz-Zulassungsvorgänge durch das KBA wurde jedoch bereits im Rahmen der Haushaltskonsolidierung als Maßnahme gemeldet. Dieser stehen aller dings Verluste auf Seiten der Gebühreneinnahmen entgegen. 2025 konnten wir durch die internetbasierte Kfz-Zulassung bei einer Gesamtfallzahl von 14.880 ein Gebührenaufkommen von rund 100.000 Euro verzeichnen. Die Tendenz der Nutzerzahlen ist steigend. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung wird weiterhin regel mäßig über die Entwicklung informiert.
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Hinweis: Soweit betroffen wurde bei dieser Vorlage die volle Teilhabe und Chancen gleichheit von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen der Gesellschaft (Inklusion) berücksichtigt.
Anlage/n Keine
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