Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten
KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026
KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 1 | 4 Nr. 399 In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie: SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB) herstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen. Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb Die Abrechnungsbearbeitung zeigt: Die Vorprüfung unterstützt den Abrechnungsprozess genau dort, wo sie wirken soll. Das Projektteam prüft derzeit, welche weiteren Abrechnungssachverhalte künftig berücksichtigt werden können. KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung Die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt bei Praxen und ihren Teams auf enormes Interesse. Wegen der großen Nachfrage werden sukzessive neue Besuchstermine für den KI-Showroom freigeschaltet. PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich. Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter https://www.kvno.de/praxisinformation.
KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 2 | 4 Nr. 399 SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Ihre Verordnungspraxis direkt betrifft: Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB) herstellen. Das Gericht stellt in seinem Urteil (Az. 3 C 2.24) klar, dass die Herstellung von Rezepturarzneimitteln ohne konkreten Patientenbezug als Herstellung im Voraus gilt. Sie erfordert – wie die Herstellung von Fertig- arzneimitteln – eine arzneimittelrechtliche Zulassung, über die Apotheken in der Regel nicht verfügen. Was das für Ihre Praxis bedeutet: Notwendige Rezepturen verordnen Sie künftig auf den Namen der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten und zulasten der jeweiligen Krankenkasse. Die Versicherten bringen das verordnete Präparat dann zur Behandlung in Ihre Praxis mit. Den übrigen Sprechstundenbedarf beziehen Sie weiterhin wie gewohnt über Muster 16. Die KV Nordrhein erörtert notwendige Änderungen der SSB-Vereinbarung mit den nordrheinischen Krankenkassen und Verbänden und informiert Sie über weitere Entwicklungen. Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli dürfen Praxen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten ab sofort nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen. Bei einer Verordnung zulasten der Krankenkassen besteht ein Regressrisiko. Für die Cannabistherapie gelten zudem neue Vorgaben. Danach erfolgt die vertragsärztliche Versorgung zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs. Erst anschließend kann beispielsweise ein Cannabisextrakt oder eine Rezeptur verordnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen auch nicht mehr als Satzungsleistung übernehmen. Weitere Änderungen Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält zahlreiche weitere Änderungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Viele Regelungen gelten ebenfalls erst ab dem 1. Januar 2027. Andere müssen noch durch den Bewertungsausschuss oder den Gemeinsamen Bundesausschuss konkretisiert werden. Eine Übersicht stellt die KBV auf ihrer Themenseite bereit. /KBV GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung (KBV)
KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 3 | 4 Nr. 399 Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb Seit dem Start am 1. Juni 2026 nutzen Praxen die Vorprüfung – früher „Testabrechnung“ – bereits intensiv. Inzwischen sind mehr als 20.000 Vorprüfungen eingegangen. Die Abrechnungsbearbeitung zeigt, dass Praxen ihre Daten nach entsprechenden Hinweisen erneut überarbeiten. Damit unterstützt das Verfahren den Abrechnungsprozess genau dort, wo es wirken soll. So können Praxen Fehler und Unstimmigkeiten frühzeitig erkennen und vor der weiteren Bearbeitung korrigieren. Zuverlässig auch bei hohen Eingangszahlen Die Vorprüfung läuft stabil und ohne Ausfälle. Das Projektteam hat die technischen Prozesse stets weiter optimiert, sodass auch bei hohem Eingangsvolumen eine schnelle und verlässliche Bearbeitung möglich bleibt. Das gilt insbesondere für umfangreiche Abrechnungen, etwa von Großlaboren, sowie bei vielen gleichzeitigen Eingängen. Weiterentwicklung des Verfahrens Die Vorprüfung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei prüft das Projektteam, welche zusätzlichen Abrechnungssachverhalte künftig berücksichtigt werden können. Zudem wird das Regelwerksprotokoll überarbeitet, um Prüfergebnisse übersichtlicher und verständlicher darzustellen. Praxen erkennen dann schneller, welche Abrechnungsdaten auffällig sind, welche Regel betroffen ist und wo Anpassungsbedarf besteht. Die Vorprüfung ist seit dem zweiten Quartal 2026 fester Bestandteil des Abrechnungsprozesses der KV Nordrhein. Das System prüft übermittelte Abrechnungen automatisiert und weist auf mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten hin. Praxen können ihre Daten vor der Echtabrechnung prüfen und bei Bedarf anpassen. So lassen sich Abrechnungsfehler und mögliche Regressrisiken verringern. KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung 65 Termine innerhalb von weniger als 24 Stunden – die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt bei Praxen und ihren Teams auf großes Interesse. Die Nachfrage belegt den Wunsch der Praxen, mehr über KI-Entlastungslösungen zu erfahren. Als Reaktion auf das enorme Interesse schaltet das Team der Praxis4future nun sukzessive neue Termine und Führungen für den KI-Showroom an der Butzweilerhofallee in Köln frei. Wenn Sie für sich und Ihr Praxisteam einen zeitnahen Besuchstermin in der KI-Ausstellung Mehr Infos und FAQ zur Vorprüfung finden Sie hier.
KVNO Praxisinformation 5. AUGUST 2026 Engagiert für Gesundheit. 4 | 4 Nr. 399 buchen möchten, empfehlen wir, regelmäßig auf der Buchungsseite nachzuschauen. Durch Stornierungen werden immer mal wieder auch kurzfristig Besuchsslots frei. Übergeordnete Digitalstrategie In der Ausstellung testen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr als 20 herstellerunabhängig geprüfte KI-Tools live – von Dokumentationsassistenten bis zur smarten Terminplanung. Die Teilnahme ist für Mitglieder der KV Nordrhein kostenfrei. Die KI-Ausstellung im Kölner Service- und Beratungszentrum der KV Nordrhein ist Teil der umfassenden Digitalstrategie „Gesundheit.Digital.Gestalten.“. Ziel ist es, Praxen konkrete, praxistaugliche Unterstützung im digitalen Wandel zu bieten. PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet. Schwerpunkte des diesjährigen PraxisBarometers sind die Erfahrungen mit der elektronischen Patientenakte und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Zum mittlerweile neunten Mal in Folge untersucht das IGES Institut im Auftrag der KBV, wie sich die Digitalisierung in den Praxen entwickelt. Mit dem PraxisBarometer misst es die Stimmungslage in den Praxen rund um das Thema Digitalisierung und erfasst den technischen Entwicklungsstand in der ambulanten Versorgung. Darüber hinaus befasst sich das PraxisBarometer mit digitalen Kommunikationswegen und weiteren Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Auch die Integration und Praxistauglichkeit der TI-Anwendungen in den Praxisverwaltungssystemen werden bewertet. Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich unter folgendem Link: KBV-PraxisBarometer Digitalisierung Alle Informationen und Terminbuchung hier.