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title: "Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:08:00Z"
source: "https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/praxisinformationen/praxisinformation_20260805.pdf?v=1785906691"
topics:
  - name: "healthcare policy"
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  - name: "pharmaceutical"
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locations:
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Germany"
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Apotheken in Deutschland dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den SSB herstellen; Kassenleistungen entfallen für Homöopathie/Anthroposophika/Cannabisblüten

KVNO Praxisinformation | Themen: SSB, GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, Vorpüfung, KI-Ausstellung, PraxisBarometer 2026

KVNO Praxisinformation
5. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
1 | 4
Nr. 399
In dieser KVNO-Praxisinformation lesen Sie:
SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen
Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB)
herstellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten
keine Kassenleistung mehr
Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind homöopathische und anthroposophische
Arzneimittel sowie Cannabisblüten nun private Leistungen.
Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb
Die Abrechnungsbearbeitung zeigt: Die Vorprüfung unterstützt den Abrechnungsprozess genau dort,
wo sie wirken soll. Das Projektteam prüft derzeit, welche weiteren Abrechnungssachverhalte künftig
berücksichtigt werden können.
KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung
Die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt bei Praxen und ihren Teams auf enormes
Interesse. Wegen der großen Nachfrage werden sukzessive neue Besuchstermine für den
KI-Showroom freigeschaltet.
PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in Praxen
Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet.
Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich.
Sie finden alle Artikel dieser KVNO-Praxisinformation einzeln auch auf der KVNO-Homepage unter
https://www.kvno.de/praxisinformation.

KVNO Praxisinformation
5. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
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Nr. 399
SSB: Rezepturen künftig patientenindividuell verordnen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Ihre Verordnungspraxis direkt
betrifft: Apotheken dürfen Rezepturen und Defekturen nicht mehr für den Sprechstundenbedarf (SSB)
herstellen.
Das Gericht stellt in seinem Urteil (Az. 3 C 2.24) klar, dass die Herstellung von Rezepturarzneimitteln ohne
konkreten Patientenbezug als Herstellung im Voraus gilt. Sie erfordert – wie die Herstellung von Fertig-
arzneimitteln – eine arzneimittelrechtliche Zulassung, über die Apotheken in der Regel nicht verfügen.
Was das für Ihre Praxis bedeutet: Notwendige Rezepturen verordnen Sie künftig auf den Namen der
jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten und zulasten der jeweiligen Krankenkasse.
Die Versicherten bringen das verordnete Präparat dann zur Behandlung in Ihre Praxis mit.
Den übrigen Sprechstundenbedarf beziehen Sie weiterhin wie gewohnt über Muster 16. Die KV Nordrhein
erörtert notwendige Änderungen der SSB-Vereinbarung mit den nordrheinischen Krankenkassen und
Verbänden und informiert Sie über weitere Entwicklungen.
Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten
keine Kassenleistung mehr
Mit Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli dürfen Praxen homöopathische
und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten ab sofort nicht mehr zulasten der gesetzlichen
Krankenkassen verordnen. Bei einer Verordnung zulasten der Krankenkassen besteht ein Regressrisiko.
Für die Cannabistherapie gelten zudem neue Vorgaben. Danach erfolgt die vertragsärztliche Versorgung
zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen
Therapieversuchs. Erst anschließend kann beispielsweise ein Cannabisextrakt oder eine Rezeptur
verordnet werden. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Krankenkassen homöopathische und anthroposophische
Arzneimittel sowie entsprechende Leistungen auch nicht mehr als Satzungsleistung übernehmen.
Weitere Änderungen
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält zahlreiche weitere Änderungen für Ärztinnen und
Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Viele Regelungen gelten ebenfalls erst ab
dem 1. Januar 2027. Andere müssen noch durch den Bewertungsausschuss oder den Gemeinsamen
Bundesausschuss konkretisiert werden. Eine Übersicht stellt die KBV auf ihrer Themenseite bereit. /KBV
GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung (KBV)

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5. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
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Nr. 399
Vorprüfung: Intensive Nutzung und stabiler Betrieb
Seit dem Start am 1. Juni 2026 nutzen Praxen die Vorprüfung – früher „Testabrechnung“ – bereits intensiv.
Inzwischen sind mehr als 20.000 Vorprüfungen eingegangen. Die Abrechnungsbearbeitung zeigt, dass
Praxen ihre Daten nach entsprechenden Hinweisen erneut überarbeiten. Damit unterstützt das Verfahren
den Abrechnungsprozess genau dort, wo es wirken soll. So können Praxen Fehler und Unstimmigkeiten
frühzeitig erkennen und vor der weiteren Bearbeitung korrigieren.
Zuverlässig auch bei hohen Eingangszahlen
Die Vorprüfung läuft stabil und ohne Ausfälle. Das Projektteam hat die technischen Prozesse stets weiter
optimiert, sodass auch bei hohem Eingangsvolumen eine schnelle und verlässliche Bearbeitung möglich
bleibt. Das gilt insbesondere für umfangreiche Abrechnungen, etwa von Großlaboren, sowie bei vielen
gleichzeitigen Eingängen.
Weiterentwicklung des Verfahrens
Die Vorprüfung wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei prüft das Projektteam, welche zusätzlichen
Abrechnungssachverhalte künftig berücksichtigt werden können. Zudem wird das Regelwerksprotokoll
überarbeitet, um Prüfergebnisse übersichtlicher und verständlicher darzustellen. Praxen erkennen dann
schneller, welche Abrechnungsdaten auffällig sind, welche Regel betroffen ist und wo Anpassungsbedarf
besteht.
Die Vorprüfung ist seit dem zweiten Quartal 2026 fester Bestandteil des Abrechnungsprozesses der
KV Nordrhein. Das System prüft übermittelte Abrechnungen automatisiert und weist auf mögliche Fehler
oder Unstimmigkeiten hin. Praxen können ihre Daten vor der Echtabrechnung prüfen und bei Bedarf
anpassen. So lassen sich Abrechnungsfehler und mögliche Regressrisiken verringern.
KI-Tools live testen: Hinweis zur Terminbuchung
65 Termine innerhalb von weniger als 24 Stunden – die KI-Ausstellung „Fokus KI“ der KV Nordrhein stößt
bei Praxen und ihren Teams auf großes Interesse. Die Nachfrage belegt den Wunsch der Praxen, mehr über
KI-Entlastungslösungen zu erfahren. Als Reaktion auf das enorme Interesse schaltet das Team der
Praxis4future nun sukzessive neue Termine und Führungen für den KI-Showroom an der Butzweilerhofallee
in Köln frei. Wenn Sie für sich und Ihr Praxisteam einen zeitnahen Besuchstermin in der KI-Ausstellung
Mehr Infos und FAQ zur Vorprüfung finden Sie hier.

KVNO Praxisinformation
5. AUGUST 2026
Engagiert für Gesundheit.
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buchen möchten, empfehlen wir, regelmäßig auf der Buchungsseite nachzuschauen. Durch Stornierungen
werden immer mal wieder auch kurzfristig Besuchsslots frei.
Übergeordnete Digitalstrategie
In der Ausstellung testen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr
als 20 herstellerunabhängig geprüfte KI-Tools live – von Dokumentationsassistenten bis zur smarten
Terminplanung. Die Teilnahme ist für Mitglieder der KV Nordrhein kostenfrei.
Die KI-Ausstellung im Kölner Service- und Beratungszentrum der KV Nordrhein ist Teil der umfassenden
Digitalstrategie „Gesundheit.Digital.Gestalten.“. Ziel ist es, Praxen konkrete, praxistaugliche Unterstützung
im digitalen Wandel zu bieten.
PraxisBarometer 2026: Befragung zur Digitalisierung in
Praxen
Zum Stand der Digitalisierung in den Arztpraxen hat die KBV eine bundesweite Befragung gestartet.
Schwerpunkte des diesjährigen PraxisBarometers sind die Erfahrungen mit der elektronischen
Patientenakte und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Zum mittlerweile neunten Mal in Folge untersucht das IGES Institut im Auftrag der KBV, wie sich die
Digitalisierung in den Praxen entwickelt. Mit dem PraxisBarometer misst es die Stimmungslage
in den Praxen rund um das Thema Digitalisierung und erfasst den technischen Entwicklungsstand
in der ambulanten Versorgung.
Darüber hinaus befasst sich das PraxisBarometer mit digitalen Kommunikationswegen und weiteren
Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI). Auch die Integration und Praxistauglichkeit der
TI-Anwendungen in den Praxisverwaltungssystemen werden bewertet.
Die Teilnahme an der Online-Befragung ist bis zum 23. August möglich unter folgendem Link:
KBV-PraxisBarometer Digitalisierung
Alle Informationen und Terminbuchung hier.