Lehrkräfte im Seiteneinstieg erhalten Begleitung in Sachsen-Anhalt; Unterrichtsversorgung verbessert

Handreichung für Ausbildungsschulen

BEGLEITUNG VON LEHRKRÄFTEN www.mb.sachsen-anhalt.de IM SEITENEINSTIEG

IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Turmschanzenstraße 32

39114 Magdeburg

www.mb.sachsen-anhalt.de In Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt und dem Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt

Layout: Doreen Eckhoff Fotos: Titelbild: © micromonkey – stock.adobe.com Stand: 1. August 2026

BEGLEITUNG VON LEHRKRÄFTEN IM SEITENEINSTIEG

INHALT © Pixel-Shot – stock.adobe.com

VORWORT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1 VORAUSSETZUNGEN, BEWERBUNGSVERFAHREN UND EINSTELLUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2 WILLKOMMENSKULTUR AN DEN SCHULEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3 SCHULE ALS AUSBILDUNGSORT. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.1 Lehrkraft im Seiteneinstieg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.2 Mentorinnen und Mentoren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3 Schulleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.4 Stellungnahme zur Bewährungsfeststellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4 QUALIFIZIERUNGSMASSNAHMEN DURCH DAS LISA. . . . . . . . . . . . . . . 13 4.1 Zielsetzung und Grundstruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 4.2 Onboarding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.3 Überfachliche Transfertage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.4 Fachdidaktische Qualifikation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4.5 Teilnahmenachweis und Qualifizierungsportfolio. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4.6 Begleitung und Beratung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5 AUSBLICK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 6 ANHANG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 6.1 Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen des LISA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6.2 Anforderungen an die schriftliche Unterrichtsplanung (anlassbezogener Unterrichtsbesuch). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6.3 Leitfaden zur Reflexion von Unterrichtsbesuchen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 6.4 Teilnahmenachweis über die erfolgte Qualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 6.5 Stellungnahme zur Bewährungsfeststellung der Lehrkraft im Seiteneinstieg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6.5.1. Bewährungseinschätzung zur Probezeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 6.5.2. Bewährungsfeststellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

| 4 VORWORT © Matthias Sasse Der Seiteneinstieg ist ein notwendiges Instru‑ ment im Schulsystem Sachsen‑Anhalt. Seit Jahren steht die Bildungspolitik in Sachsen-An‑ halt vor der Herausforderung, ausreichend Lehrkräfte für die Schulen zu gewinnen. Pensio‑ nierungswellen, zu wenige Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge sowie regionale und schulformspezifische Unterschie‑ de bei der Besetzung von Stellen führen dazu, dass Unterricht ausfällt oder nur eingeschränkt abgesichert werden kann. In dieser Lage ist der Seiteneinstieg längst nicht mehr Ausnahme, sondern ein zentraler Baustein der Personal- gewinnung. Der Seiteneinstieg macht es möglich, Menschen mit und ohne Hochschulabschluss und Berufs‑ erfahrung für den Schuldienst zu qualifizieren – besonders in Mangelfächern und in Regionen, in denen Stellen sonst unbesetzt bleiben. Damit trägt der Seiteneinstieg unmittelbar zur Unter- richtsversorgung bei und stabilisiert Schulen. Gleichzeitig bringt der Seiteneinstieg zusätzli- che Perspektiven in den Unterricht: Praxisnä‑ he, Einblicke in Wirtschaft, Technik, Kultur oder soziale Arbeit können Lerninhalte für Schülerin‑ nen und Schüler greifbarer machen und Berufs‑ orientierung stärken.

5 | Vorwort Allerdings ist Seiteneinstieg nur dann nach- haltig, wenn er professionell begleitet wird. Wer ohne klassisches Lehramtsstudium startet, braucht verlässliche Qualifizierung, Begleitung und Zeit für Unterrichtsentwicklung. Deshalb hat das Ministerium für Bildung (MB) gemeinsam mit dem Landesinstitut für Schul‑ qualität und Lehrerbildung (LISA) und dem Landesschulamt (LSchA) den Seiteneinstieg in Sachsen-Anhalt seit April 2026 neu strukturiert, um die Bedingungen für die Lehrkräfte, die Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Unter‑ stützungsstrukturen in den Schulen nachhaltig zu verbessern. Denn der Seiteneinstieg ist keine „Notlösung“, sondern ein geregelter Weg mit kla‑ ren Standards. Dazu erklärt Bildungsminister Jan Riedel (2026): „Unser Ziel ist es, Lehrkräfte im Seiteneinstieg im ersten Jahr ihrer Tätigkeit nachhaltig zu begleiten. Nur so können wir sie langfristig im System halten und ihnen die notwendige Professionalität vermitteln, um den vielfälti- gen Herausforderungen des Schulalltags sicher und kompetent zu begegnen.“ Um dieses Ziel zu erreichen, legt die vorliegende Handreichung verbindliche Ziele, Inhalte und Handlungsanweisungen fest, um Seitenein‑ steigende auf dem Weg zu einer erfolgreichen Bewährungsfeststellung am Ende des Erpro‑ bungsjahres bestmöglich zu unterstützen.

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VORAUSSETZUNGEN, BEWERBUNGSVERFAHREN UND EINSTELLUNG Ein Seiteneinstieg in Sachsen-Anhalt setzt folgende Qualifikationen voraus: ‒ ein abgeschlossenes Masterstudium, ein Diplom oder ein Magister an einer Fach‑ hochschule, Universität oder einer gleich‑ wertigen Hochschule mit diesen Abschlüs‑ sen. ‒ ein Bachelorabschluss an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie in einem akkreditierten Studiengang (nach fachlicher Prüfung). Aus dem Studium müssen sich möglichst ein Fach der Stundentafel ableiten lassen oder ein Neigungsfach, das sich nicht vollständig aus den Schwerpunkten des Studienfaches ableiten lässt, jedoch eine inhaltliche Verbindung zu einem Schulfach herstellt. Ob die Inhalte und erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen den Grundvoraussetzungen für den Einsatz als Lehrkraft in einem Fach entsprechen, wird durch das Landesschulamt geprüft. Für den Einsatz in besonders praktisch orientier‑ ten Ausbildungsgängen an berufsbildenden Schulen ist der Seiteneinstieg als Lehrkraft auch ohne Hochschulabschluss, aber auf Grundlage eines Meisterabschlusses der jeweiligen Fachrichtung möglich. Auch mit einem ausländischen Hochschulab­ schluss und/oder ohne Deutsch als Mutterspra‑ che ist ein Seiteneinstieg in Sachsen-Anhalt möglich. Die Gleichwertigkeit mit deutschen Bildungsabschlüssen muss vorher durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der BRD (KMK) festgestellt sein. Falls Deutsch nicht die eigene Muttersprache ist, sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nach Europäischem Referenzrahmen nachzuweisen. Die Bewerbung wird grundsätzlich über die Plattform Matorixmatch gestellt. Über das Bewerbungsverfahren und die dafür nötigen Unterlagen informiert das LSchA online: https:// landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalge‑ winnung/seiteneinstieg/ Grundsätzlich werden Lehrkräfte im Seitenein‑ stieg für die Dauer eines Erprobungsjahres in ein privatrechtliches Beschäftigungsverhältnis gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingestellt. Es ist grundsätzlich ein Jahr befristet zur Erprobung mit einer Entfristungsoption. Sofern bereits Vortätigkeiten und Erfahrungen als Lehrkraft für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nachgewiesen werden, kann eine un‑ befristete Einstellung mit der allgemeinen tarifrechtlichen Probezeit von einem halben Jahr (§ 2 Abs. 4 TV-L) vereinbart werden. Sofern die Ableitung eines Unterrichtsfaches nicht möglich ist, ist für eine Entfristung die Verpflichtung zur Teilnahme an einer berufsbegleitenden Qualifi‑ zierung erforderlich. Alle wichtigen Informationen dazu stellt das Landesschulamt online zur Verfügung: https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/ personalgewinnung/seiteneinstieg/ 1

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WILLKOMMENSKULTUR AN DEN SCHULEN Die Neustrukturierung der Qualifizierung der Seiteneinsteigenden erleichtert den Seitenein‑ steigenden den Einstieg in den Lehrerberuf. Der Start in den Schuldienst beginnt für die Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit einem zwei­ wöchigen Onboarding, welches sich aus vier Präsenztagen am LISA und sechs Präsenztagen an der Stammschule zusammensetzt. Das Onboarding dient neben der organisatorischen Orientierung der Basissicherung zentraler Handlungsanforderungen der jeweiligen Schul‑ form. Qualifizierung und Schulpraxis greifen hier ineinander, indem erste grundlegende pädagogi‑ sche und didaktische Kenntnisse vermittelt und mittels Unterrichtsbeobachtung, geeigneter Formen des Selbststudiums sowie einer Refle‑ xion in den LISA-Veranstaltungen vertieft wer‑ den. Das Kennenlernen der Schule, der künftigen Einsatzklassen und des Kollegiums stehen hierbei im Fokus. Die Schulleitungen stellen den Seiteneinsteigenden Mentorinnen und Mentoren zur Seite, die als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Dafür steht der Schule für das erste Einsatzjahr ein Stundenpool von zwei Lehrerwochenstunden pro Seiten­ einsteigendem für die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Qualifizierung der Seiteneinstei‑ genden bis zur Feststellung der Bewährung zur Verfügung. Die Schulpersonalräte und Gleichstellungsbe‑ auftragte der Schule unterstützen bei auftreten‑ den Fragen und bei der Integration in das neue Arbeitsumfeld. Durch das rollierende Einstellungsverfahren zum Monatsbeginn und den Beginn des Onboardings am ersten Montag desselben Monats können sich minimale Zeiten der Überbrückung ergeben. Diese sind in Präsenz an der Schule mit geeigne‑ ten Zielstellungen unter Berücksichtigung des LISA-Konzeptes zu organisieren. Die Lehrkräfte im Seiteneinstieg erteilen in der Phase des Onboardings keinen eigenver­ antwortlichen Unterricht. 2 © Maksym – stock.adobe.com

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SCHULE ALS AUSBILDUNGSORT Lehrkräfte im Seiteneinstieg erhalten nach dem Onboarding eine begleitende einjährige Quali­ fizierung am LISA an einem festen Wochentag. Dafür werden sie an einem Tag von den Unter‑ richtsverpflichtungen und schulischen Verbind‑ lichkeiten freigestellt. Lehrkräfte im Seiteneinstieg an Grundschulen erhalten dafür eine Abminderung in Höhe von 5,5 Lehrerwochenstunden – Lehrkräfte an allen weiteren Schulformen erhalten eine Abminde‑ rung in Höhe von 5 Lehrerwochenstunden. Wird für das Erprobungsjahr zusätzlich Teilzeit vereinbart, ist eine Mindestunterrichtsverpflich‑ tung von 18 Lehrerwochenstunden (inklusive der Abminderung) zu erfüllen. Die Festlegung zielt darauf, die Bewährung unter Berücksichtigung aller pädagogischen und fachlichen Aspekte zu ermöglichen. Lehrkräfte im Seiteneinstieg sollen Möglich­ keiten erhalten, im Schulalltag eigene Vor­ stellungen zu entwickeln und zu erproben, um i