Kreis Heilbronn und Stadt Heilbronn Verlagerung der Fachklinik Löwenstein nach Heilbronn und Bad Friedrichshall; große Auswirkungen auf Versorgung
Drucksache 18 /
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 271 13.7.2026 1 Eingegangen: 13.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplante Schließung be ziehungsweise vollständige Verlagerung der Fachklinik Löwenstein?
- Welche Bedeutung nimmt die Fachklinik Löwenstein im Krankenhausplan Ba den‑Württemberg 2026 hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags ein?
- Welche Leistungsgruppen sind der Fachklinik Löwenstein nach dem Kranken hausplan 2026 aktuell beziehungsweise perspektivisch zugeordnet?
- Welche medizinischen, strukturellen und wirtschaftlichen Kriterien wurden nach Kenntnis der Landesregierung zur Begründung der geplanten Schließung oder Verlagerung der Fachklinik Löwenstein herangezogen?
- Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wohnortnahe Ver sorgung von älteren, chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten und sozial schwachen Patientinnen und Patienten im bisherigen Einzugsgebiet der Fach klinik Löwenstein?
- Welche konkreten Fahrzeit‑ und Erreichbarkeitsveränderungen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung für Patientinnen und Patienten sowie An gehörige aus den bisherigen Haupteinzugsgebieten der Fachklinik Löwenstein bei einer Verlagerung der Leistungen an die Standorte Heilbronn‑Gesundbrun nen und Bad Friedrichshall‑Plattenwald, einschließlich der Fahrzeiten mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem motorisierten Individualverkehr so wie der Bewertung der Zumutbarkeit dieser Veränderungen?
- Welche Investitions‑ und Betriebskosten entstehen nach Kenntnis der Landes regierung an den Zielstandorten Gesundbrunnen und Plattenwald durch die Übernahme der bisherigen Leistungen der Fachklinik Löwenstein? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Zukunft der Fachklinik Löwenstein Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 271 2 8. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für den Standort Löwenstein im Falle eines Leerstands oder Teilbetriebs, insbesondere für Hei zung, Instandhaltung, Sicherheit, technische Anlagen, Kläranlage, Küche und Rettungsdienststrukturen? 9. Welche Bewertung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und sonstige Beschäftigte eine Verlage rung der Leistungen nicht mittragen, dadurch Fachkompetenz für die Lungen versorgung und andere spezialisierte Leistungen verloren geht? 10. Welche Alternativen zur vollständigen Schließung der Fachklinik Löwenstein wurden geprüft, insbesondere Varianten eines Erhalts als Fachklinik oder spe zialisiertes Lungenzentrum, Verbundmodelle mit anderen Häusern, Teilbe triebe oder gestufte Transformationsmodelle mit schrittweiser Anpassung der Leistungsstruktur? 13.7.2026 Dr. Kliche-Behnke SPD Begründung Die Fachklinik Löwenstein ist ein spezialisierter Klinikstandort mit besonderer Bedeutung für die pneumologische Versorgung für chronisch kranke Patien tinnen und Patienten in der Region Heilbronn-Franken. In Löwenstein stehen 205 Planbetten zur Verfügung, es werden rund 8 200 stationäre sowie rund 14 000 ambulante Fälle pro Jahr behandelt. Die beabsichtigte Verlagerung der Leistun gen an andere Standorte wirft erhebliche Fragen zur medizinischen Versorgung, zur Erreichbarkeit, zur Personalbindung, zu Investitions- und Leerstandskosten sowie zur Krankenhausplanung des Landes auf. Vor einer irreversiblen Standort entscheidung muss transparent sein, auf welcher Datenbasis die Entscheidung ge troffen wird und ob Alternativen zum vollständigen Wegfall des Standortes seriös geprüft wurden. Antwort Mit Schreiben vom 3. August 2026 Nr. 52-0141.5-018/271 beantwortet das Mi nisterium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplante Schließung be ziehungsweise vollständige Verlagerung der Fachklinik Löwenstein? Nach Kenntnisstand des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit haben der Kreistag des Landkreises Heilbronn und der Gemeinderat der Stadt Heilbronn am 27 Juli 2026 die Weiterentwicklung der SLK-Medizinstrategie 2030 beschlos sen. Wesentlicher Inhalt des Beschlusses ist die vollständige Verlagerung aller medizinischen Fachbereiche der SLK-Fachklinik Löwenstein an die weiteren Standorte der SLK-Kliniken in Heilbronn und Bad Friedrichshall. Die Entscheidung über strukturelle Veränderungen liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit des jeweiligen Krankenhausträgers. Ein offizieller Antrag der SLK-Kliniken als Krankenhausträger ist bislang nicht im Ministerium für So ziales, Arbeit und Gesundheit eingegangen. Die krankenhausplanerische Prüfung kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden Antrags erfolgen.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 271 3 2. Welche Bedeutung nimmt die Fachklinik Löwenstein im Krankenhausplan Ba den‑Württemberg 2026 hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags ein? 3. Welche Leistungsgruppen sind der Fachklinik Löwenstein nach dem Kranken hausplan beziehungsweise perspektivisch zugeordnet? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 2 und 3 gemeinsam be antwortet. Die SLK-Fachklinik Löwenstein ist im Krankenhausplan Baden-Württemberg derzeit mit den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin ausgewiesen. Die Innere Medizin ist zudem mit zehn sogenannten Weaning-Betten zur Beatmungs entwöhnung ausgewiesen, was zu den komplexen Behandlungsbereichen zu zäh len ist. Zur Umsetzung der Krankenhausvergütungsreform des Bundes und zur Zuwei sung von Leistungsgruppen wurden die Krankenhausträger von Mitte September bis Mitte November 2025 angehört. Dabei erfolgte eine Übertragung des aktuellen Leistungsspektrums in Leistungsgruppen auf Basis der erbrachten IST-Leistungen des Jahres 2024 nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) des Bundes. Im Rahmen der Anhörung hatten die Krankenhausträger die Gelegenheit, die beab sichtigte Leistungsgruppenzuweisung zu bestätigen, weitere Leistungsgruppen zu beantragen oder ggf. auch Leistungsgruppen abzuwählen, solange dies nicht im Gegensatz zu einer Sicherstellung steht. Die SLK-Kliniken als Träger haben im Rahmen der Anhörung Leistungsgruppen für die Fachklinik Löwenstein beantragt. Die beantragten Leistungsgruppen wer den derzeit durch den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg auf Erfüllung der bundesgesetzlich definierten Qualitätskriterien geprüft. Die entsprechenden Gutachten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg und die Ergebnisse der krankenhausplanerischen Prüfung bleiben abzuwarten. Auf dieser Grundlage sollen Feststellungsbescheide durch die jeweiligen Regierungspräsidien mit Wir kung zum 1. Januar 2027 erlassen werden. 4. Welche medizinischen, strukturellen und wirtschaftlichen Kriterien wurden nach Kenntnis der Landesregierung zur Begründung der geplanten Schlie ßung oder Verlagerung der Fachklinik Löwenstein herangezogen? 10. Welche Alternativen zur vollständigen Schließung der Fachklinik Löwenstein wurden geprüft, insbesondere Varianten eines Erhalts als Fachklinik oder spezialisiertes Lungenzentrum, Verbundmodelle mit anderen Häusern, Teilbe triebe oder gestufte Transformationsmodelle mit schrittweiser Anpassung der Leistungsstruktur? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 4 und 10 gemeinsam be antwortet. Die Entscheidung über strukturelle Veränderungen, trägerübergreifende Zusam menschlüsse und Kooperationen sowie die etwaige Schließung von Kranken häusern oder Betriebsstätten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Kranken hausträgers. Das Interesse des Landes ist es, dass dabei Strukturen geschaffen werden, die dauerhaft betrieben und den Anforderungen und Bedürfnissen vor Ort entsprechend gestaltet werden können. Hier kann es – insbesondere vor dem Hintergrund medizinischer Qualitätsanforderungen, personeller Ressourcen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit – auch erforderlich sein, stationäre Leistungen zu konzentrieren und Schwerpunkte zu bilden. Die Grundlagen für solche strukturel len Entscheidungen sind den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Betriebs trägers zuzurechnen. Als oberste Landeskrankenhausplanungsbehörde legt das Ministerium für Sozia les, Arbeit und Gesundheit durch den Krankenhausplan unter anderem den Ver sorgungsauftrag der Krankenhäuser fest. Es hat ein hohes Interesse daran, diese
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 271 4 Planungen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung durchzusetzen und zu stärken. Für eine langfristige Stärkung dieser Versorgungssicherheit kann es aus planerischer Sicht im Einzelfall aber auch sinnvoll sein, vorhandene Überkapazi täten und Doppelstrukturen eines Krankenhausträgers innerhalb einer Region ab zubauen, um zur Konsolidierung beizutragen. 5. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wohnortnahe Ver sorgung von älteren, chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten und sozial schwachen Patientinnen und Patienten im bisherigen Einzugsgebiet der Fach klinik Löwenstein? 6. Welche konkreten Fahrzeit‑ und Erreichbarkeitsveränderungen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung für Patientinnen und Patienten sowie An gehörige aus den bisherigen Haupteinzugsgebieten der Fachklinik Löwenstein bei einer Verlagerung der Leistungen an die Standorte Heilbronn‑Gesundbrun nen und Bad Friedrichshall‑Plattenwald, einschließlich der Fahrzeiten mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem motorisierten Individualver kehr sowie der Bewertung der Zumutbarkeit dieser Veränderungen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 5 und 6 gemeinsam be antwortet. Angesichts des spezialisierten Versorgungsangebots erstreckt sich das Einzugsge biet der SLK-Fachklinik Löwenstein über die Grenzen des Landkreises Heilbronn hinaus. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Kenntnisstand bei einer Verlagerung der medizinischen Leistungen an weitere Standorte der SLK-Kli niken von keinen signifikanten Fahrtzeitveränderung in der Gesamtschau auszu gehen. Eine krankenhausplanerische Prüfung im Detail kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden Antrags erfolgen. Wie bislang werden die Basisversorgung und allgemeine Notfallversorgung für den stationären Sektor durch die Krankenhäuser in Heilbronn, Bad Friedrichshall, Bietigheim und Ludwigsburg sichergestellt. 7. Welche Investitions‑ und Betriebskosten entstehen nach Kenntnis der Landes regierung an den Zielstandorten Gesundbrunnen und Plattenwald durch die Übernahme der bisherigen Leistungen der Fachklinik Löwenstein? 8. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für den Standort Löwenstein im Falle eines Leerstands oder Teilbetriebs, insbesondere für Hei zung, Instandhaltung, Sicherheit, technische Anlagen, Kläranlage, Küche und Rettungsdienststrukturen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 7 und 8 gemeinsam be antwortet. Dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen hierzu keine Er kenntnisse vor. Ein Antrag des Klinikträgers auf Investitionsförderung liegt bis lang nicht vor. Die Betriebskosten werden im Zuge der dualen Krankenhausfi nanzierung grundsätzlich über die Budgets der Krankenkassen geregelt. Weiter gehende Informationen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Betriebsträgers.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 271 5 9. Welche Bewertung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und sonstige Beschäftigte eine Verlagerung der Leistungen nicht mittragen, dadurch Fachkompetenz für die Lungenversor gung und andere spezialisiert