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title: "Kreis Heilbronn und Stadt Heilbronn Verlagerung der Fachklinik Löwenstein nach Heilbronn und Bad Friedrichshall; große Auswirkungen auf Versorgung"
sdDatePublished: "2026-08-06T10:14:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643756/97a0b0bbb1bbf4cde312a4016789e398/18_0271_D.pdf"
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  - name: "health care provider"
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  - "Ostalbkreis"
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Kreis Heilbronn und Stadt Heilbronn Verlagerung der Fachklinik Löwenstein nach Heilbronn und Bad Friedrichshall; große Auswirkungen auf Versorgung

Drucksache 18 /

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 271
13.7.2026
1
Eingegangen: 13.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplante Schließung be­
ziehungsweise vollständige Verlagerung der Fachklinik Löwenstein?
2.	Welche Bedeutung nimmt die Fachklinik Löwenstein im Krankenhausplan Ba­
den‑Württemberg 2026 hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags ein?
3.	Welche Leistungsgruppen sind der Fachklinik Löwenstein nach dem Kranken­
hausplan 2026 aktuell beziehungsweise perspektivisch zugeordnet?
4.	Welche medizinischen, strukturellen und wirtschaftlichen Kriterien wurden
nach Kenntnis der Landesregierung zur Begründung der geplanten Schließung
oder Verlagerung der Fachklinik Löwenstein herangezogen?
5.	Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wohnortnahe Ver­
sorgung von älteren, chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten und sozial
schwachen Patientinnen und Patienten im bisherigen Einzugsgebiet der Fach­
klinik Löwenstein?
6.	Welche konkreten Fahrzeit‑ und Erreichbarkeitsveränderungen ergeben sich
nach Kenntnis der Landesregierung für Patientinnen und Patienten sowie An­
gehörige aus den bisherigen Haupteinzugsgebieten der Fachklinik Löwenstein
bei einer Verlagerung der Leistungen an die Standorte Heilbronn‑Gesundbrun­
nen und Bad Friedrichshall‑Plattenwald, einschließlich der Fahrzeiten mit dem
öffentlichen Personennahverkehr und dem motorisierten Individualverkehr so­
wie der Bewertung der Zumutbarkeit dieser Veränderungen?
7.	Welche Investitions‑ und Betriebskosten entstehen nach Kenntnis der Landes­
regierung an den Zielstandorten Gesundbrunnen und Plattenwald durch die
Übernahme der bisherigen Leistungen der Fachklinik Löwenstein?
Kleine Anfrage
der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Zukunft der Fachklinik Löwenstein
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  8.	Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für den Standort
Löwenstein im Falle eines Leerstands oder Teilbetriebs, insbesondere für Hei­
zung, Instandhaltung, Sicherheit, technische Anlagen, Kläranlage, Küche und
Rettungsdienststrukturen?
  9.	Welche Bewertung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Risikos vor,
dass Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und sonstige Beschäftigte eine Verlage­
rung der Leistungen nicht mittragen, dadurch Fachkompetenz für die Lungen­
versorgung und andere spezialisierte Leistungen verloren geht?
10.	Welche Alternativen zur vollständigen Schließung der Fachklinik Löwenstein
wurden geprüft, insbesondere Varianten eines Erhalts als Fachklinik oder spe­
zialisiertes Lungenzentrum, Verbundmodelle mit anderen Häusern, Teilbe­
triebe oder gestufte Transformationsmodelle mit schrittweiser Anpassung der
Leistungsstruktur?
13.7.2026
Dr. Kliche-Behnke SPD
Begründung
Die Fachklinik Löwenstein ist ein spezialisierter Klinikstandort mit besonderer
Bedeutung für die pneumologische Versorgung für chronisch kranke Patien­
tinnen und Patienten in der Region Heilbronn-Franken. In Löwenstein stehen
205 Planbetten zur Verfügung, es werden rund 8 200 stationäre sowie rund 14 000
ambulante Fälle pro Jahr behandelt. Die beabsichtigte Verlagerung der Leistun­
gen an andere Standorte wirft erhebliche Fragen zur medizinischen Versorgung,
zur Erreichbarkeit, zur Personalbindung, zu Investitions- und Leerstandskosten
sowie zur Krankenhausplanung des Landes auf. Vor einer irreversiblen Standort­
entscheidung muss transparent sein, auf welcher Datenbasis die Entscheidung ge­
troffen wird und ob Alternativen zum vollständigen Wegfall des Standortes seriös
geprüft wurden.
Antwort
Mit Schreiben vom 3. August 2026 Nr. 52-0141.5-018/271 beantwortet das Mi­
nisterium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt:
1.	Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplante Schließung be­
ziehungsweise vollständige Verlagerung der Fachklinik Löwenstein?
Nach Kenntnisstand des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit haben
der Kreistag des Landkreises Heilbronn und der Gemeinderat der Stadt Heilbronn
am 27 Juli 2026 die Weiterentwicklung der SLK-Medizinstrategie 2030 beschlos­
sen. Wesentlicher Inhalt des Beschlusses ist die vollständige Verlagerung aller
medizinischen Fachbereiche der SLK-Fachklinik Löwenstein an die weiteren
Standorte der SLK-Kliniken in Heilbronn und Bad Friedrichshall.
Die Entscheidung über strukturelle Veränderungen liegt in der Verantwortung
und Zuständigkeit des jeweiligen Krankenhausträgers. Ein offizieller Antrag der
SLK-Kliniken als Krankenhausträger ist bislang nicht im Ministerium für So­
ziales, Arbeit und Gesundheit eingegangen. Die krankenhausplanerische Prüfung
kann erst nach Vorliegen eines entsprechenden Antrags erfolgen.

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2.	Welche Bedeutung nimmt die Fachklinik Löwenstein im Krankenhausplan Ba­
den‑Württemberg 2026 hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags ein?
3.	Welche Leistungsgruppen sind der Fachklinik Löwenstein nach dem Kranken­
hausplan beziehungsweise perspektivisch zugeordnet?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 2 und 3 gemeinsam be­
antwortet.
Die SLK-Fachklinik Löwenstein ist im Krankenhausplan Baden-Württemberg
derzeit mit den Fachgebieten Chirurgie und Innere Medizin ausgewiesen. Die
Innere Medizin ist zudem mit zehn sogenannten Weaning-Betten zur Beatmungs­
entwöhnung ausgewiesen, was zu den komplexen Behandlungsbereichen zu zäh­
len ist.
Zur Umsetzung der Krankenhausvergütungsreform des Bundes und zur Zuwei­
sung von Leistungsgruppen wurden die Krankenhausträger von Mitte September
bis Mitte November 2025 angehört. Dabei erfolgte eine Übertragung des aktuellen
Leistungsspektrums in Leistungsgruppen auf Basis der erbrachten IST-Leistungen
des Jahres 2024 nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) des Bundes. Im
Rahmen der Anhörung hatten die Krankenhausträger die Gelegenheit, die beab­
sichtigte Leistungsgruppenzuweisung zu bestätigen, weitere Leistungsgruppen zu
beantragen oder ggf. auch Leistungsgruppen abzuwählen, solange dies nicht im
Gegensatz zu einer Sicherstellung steht.
Die SLK-Kliniken als Träger haben im Rahmen der Anhörung Leistungsgruppen
für die Fachklinik Löwenstein beantragt. Die beantragten Leistungsgruppen wer­
den derzeit durch den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg auf Erfüllung
der bundesgesetzlich definierten Qualitätskriterien geprüft. Die entsprechenden
Gutachten des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg und die Ergebnisse
der krankenhausplanerischen Prüfung bleiben abzuwarten. Auf dieser Grundlage
sollen Feststellungsbescheide durch die jeweiligen Regierungspräsidien mit Wir­
kung zum 1. Januar 2027 erlassen werden.
  4.	Welche medizinischen, strukturellen und wirtschaftlichen Kriterien wurden
nach Kenntnis der Landesregierung zur Begründung der geplanten Schlie­
ßung oder Verlagerung der Fachklinik Löwenstein herangezogen?
10.	Welche Alternativen zur vollständigen Schließung der Fachklinik Löwenstein
wurden geprüft, insbesondere Varianten eines Erhalts als Fachklinik oder
spezialisiertes Lungenzentrum, Verbundmodelle mit anderen Häusern, Teilbe­
triebe oder gestufte Transformationsmodelle mit schrittweiser Anpassung der
Leistungsstruktur?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 4 und 10 gemeinsam be­
antwortet.
Die Entscheidung über strukturelle Veränderungen, trägerübergreifende Zusam­
menschlüsse und Kooperationen sowie die etwaige Schließung von Kranken­
häusern oder Betriebsstätten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Kranken­
hausträgers. Das Interesse des Landes ist es, dass dabei Strukturen geschaffen
werden, die dauerhaft betrieben und den Anforderungen und Bedürfnissen vor
Ort entsprechend gestaltet werden können. Hier kann es – insbesondere vor dem
Hintergrund medizinischer Qualitätsanforderungen, personeller Ressourcen und
wirtschaftlicher Tragfähigkeit – auch erforderlich sein, stationäre Leistungen zu
konzentrieren und Schwerpunkte zu bilden. Die Grundlagen für solche strukturel­
len Entscheidungen sind den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Betriebs­
trägers zuzurechnen.
Als oberste Landeskrankenhausplanungsbehörde legt das Ministerium für Sozia­
les, Arbeit und Gesundheit durch den Krankenhausplan unter anderem den Ver­
sorgungsauftrag der Krankenhäuser fest. Es hat ein hohes Interesse daran, diese

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Planungen zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung durchzusetzen und zu
stärken. Für eine langfristige Stärkung dieser Versorgungssicherheit kann es aus
planerischer Sicht im Einzelfall aber auch sinnvoll sein, vorhandene Überkapazi­
täten und Doppelstrukturen eines Krankenhausträgers innerhalb einer Region ab­
zubauen, um zur Konsolidierung beizutragen.
5.	Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wohnortnahe Ver­
sorgung von älteren, chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten und sozial
schwachen Patientinnen und Patienten im bisherigen Einzugsgebiet der Fach­
klinik Löwenstein?
6.	Welche konkreten Fahrzeit‑ und Erreichbarkeitsveränderungen ergeben sich
nach Kenntnis der Landesregierung für Patientinnen und Patienten sowie An­
gehörige aus den bisherigen Haupteinzugsgebieten der Fachklinik Löwenstein
bei einer Verlagerung der Leistungen an die Standorte Heilbronn‑Gesundbrun­
nen und Bad Friedrichshall‑Plattenwald, einschließlich der Fahrzeiten mit
dem öffentlichen Personennahverkehr und dem motorisierten Individualver­
kehr sowie der Bewertung der Zumutbarkeit dieser Veränderungen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 5 und 6 gemeinsam be­
antwortet.
Angesichts des spezialisierten Versorgungsangebots erstreckt sich das Einzugsge­
biet der SLK-Fachklinik Löwenstein über die Grenzen des Landkreises Heilbronn
hinaus. Vor diesem Hintergrund ist nach derzeitigem Kenntnisstand bei einer
Verlagerung der medizinischen Leistungen an weitere Standorte der SLK-Kli­
niken von keinen signifikanten Fahrtzeitveränderung in der Gesamtschau auszu­
gehen. Eine krankenhausplanerische Prüfung im Detail kann erst nach Vorliegen
eines entsprechenden Antrags erfolgen.
Wie bislang werden die Basisversorgung und allgemeine Notfallversorgung für
den stationären Sektor durch die Krankenhäuser in Heilbronn, Bad Friedrichshall,
Bietigheim und Ludwigsburg sichergestellt.
7.	Welche Investitions‑ und Betriebskosten entstehen nach Kenntnis der Landes­
regierung an den Zielstandorten Gesundbrunnen und Plattenwald durch die
Übernahme der bisherigen Leistungen der Fachklinik Löwenstein?
8.	Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für den Standort
Löwenstein im Falle eines Leerstands oder Teilbetriebs, insbesondere für Hei­
zung, Instandhaltung, Sicherheit, technische Anlagen, Kläranlage, Küche und
Rettungsdienststrukturen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Ziffern 7 und 8 gemeinsam be­
antwortet.
Dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen hierzu keine Er­
kenntnisse vor. Ein Antrag des Klinikträgers auf Investitionsförderung liegt bis­
lang nicht vor. Die Betriebskosten werden im Zuge der dualen Krankenhausfi­
nanzierung grundsätzlich über die Budgets der Krankenkassen geregelt. Weiter­
gehende Informationen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des
Betriebsträgers.

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 271
5
9.	Welche Bewertung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Risikos vor,
dass Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und sonstige Beschäftigte eine Verlagerung
der Leistungen nicht mittragen, dadurch Fachkompetenz für die Lungenversor­
gung und andere spezialisiert