Landtag von Baden-Württemberg bittet um Bericht über Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines motorisierten Zweirads in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren

Drucksache 18 / 255

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 255 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. wie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines motorisierten Zweirads in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat;
  2. wie viele dieser Unfälle ohne Fremdeinwirkung erfolgt sind und wie viele unter Beteiligung mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers;
  3. wie viele Leichtverletzte, Schwerverletzte und tödlich verletzte Zweiradfahrer hierbei jährlich zu verzeichnen waren;
  4. welche Maßnahmen sie ergreift, um bekannte Unfallschwerpunkte auf Landes­ straßen zu entschärfen;
  5. wie sie die Wirkung von Unterfahrschutz an Leitplanken auf die Verkehrs­ sicherheit der Zweiradfahrer bewertet;
  6. nach welchen Kriterien Leitplanken mit Unterfahrschutz nachgerüstet oder von Beginn an ausgestattet werden;
  7. welche Mehrkosten mit der Installation von Unterfahrschutz verbunden sind;
  8. inwiefern sie bezüglich des Feldversuchs mit ellipsenförmigen Fahrbahnmar­ kierungen in gefahrträchtigen Kurven im Austausch mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen steht, zumindest unter Darstellung der daraus gewonne­ nen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundesländern be­ treffend; Antrag des Abg. Tim Bückner u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Sicherheit im motorisierten Zweiradverkehr Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 255 2   9. ob sie plant, einen gleichartigen Feldversuch auch in Baden-Württemberg durchzuführen; 10. ob sie Forderungen gegenüber der EU, das automatische Notrufsystem eCall, sowie Assistenzsysteme wie das Kurven-Antiblockiersystem verpflichtend einzuführen, unterstützt. 7.7.2026 Bückner, Herzog, Rathgeb, Dr. Thorsten Schwarz, Stetter, Wolf CDU Begründung Die Anzahl der in Deutschland verunfallten, verletzten und getöteten Motorrad­ fahrer befindet sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Der Antrag soll die Ent­ wicklung der Zahlen in Baden-Württemberg abfragen und Informationen über mögliche Sicherheitsverbesserungen in der Straßeninfrastruktur und der Fahr­ zeugausstattung thematisieren. Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. VM4-0141.5-42/2/2 nimmt das Ministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisie­ rung und Europa zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. wie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines mo­ torisierten Zweirads in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat;
  2. wie viele dieser Unfälle ohne Fremdeinwirkung erfolgt sind und wie viele unter Beteiligung mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers;
  3. wie viele Leichtverletzte, Schwerverletzte und tödlich verletzte Zweiradfahrer hierbei jährlich zu verzeichnen waren; Zu den Ziffern 1 bis 3 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Im Sinne der weiteren Fragestellungen und der Begründung des Antrags sind in der nachfolgenden Tabelle alle Verkehrsunfälle1 unter Beteiligung von Motor­ rädern2 der vergangenen fünf Jahre in Baden-Württemberg aufgeführt. Die An­ zahl der dabei alleinbeteiligt verunfallten Motorradnutzerinnen und -nutzer bzw. der Motorradunfälle mit weiteren Beteiligten sowie die Anzahl der verunglückten Motorradnutzerinnen und -nutzer kann ebenfalls der nachfolgenden Tabelle ent­ nommen werden.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 255 3 4. welche Maßnahmen sie ergreift, um bekannte Unfallschwerpunkte auf Landes­ straßen zu entschärfen; Zentral für die Beseitigung von Unfallhäufungen sind Unfallkommissionen. Sie sind gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) einzurichten, wenn sich im Straßennetz Unfallhäufungen zeigen. In Baden-Würt­ temberg werden Unfallhäufungsstellen nach dem standardisierten Verfahren der ört­ lichen Unfalluntersuchung behandelt. Sie identifizieren Unfallhäufungen nach den Kriterien des Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen (M Uko), analysieren die Unfallursachen und beschließen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dieses Verfahren wird auf Bundes-, Lan­ des-, Kreis- und Gemeindestraßen sowohl innerorts als auch außerorts angewendet. Die Unfallkommissionen setzen sich interdisziplinär aus Vertreterinnen und Ver­ tretern der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbauverwaltung sowie der Polizei zusammen. Zur Sicherung der hohen Qualität der Unfallkommissionsarbeit bieten das VM und das IM eine eigens hierzu entwickelte Fortbildung nach der Methode des Blended Learning an, mit der jährlich rund 100 Unfallkommissionsmitglieder qualifiziert werden. Mit den Erkenntnissen aus der Unfallkommissionsarbeit und den Hinweisen des „Merkblatts zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur für Motoradfahrende“ (MVMot) können gezielt Maßnahmen zur Verbesserung deren Verkehrssicher­ heit, wie u. a. durch die Anpassung von Kurvenradien, Entfernung von Hinder­ nissen im Seitenraum und die Erneuerung von Fahrbahnbelägen sowie die Ver­ besserung der Straßenausstattung (z. B. Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unter­ fahrschutz) ergriffen werden. Hierzu wurde für Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg das Investitionsprogramm Straßenausstattung eingerichtet, welches entsprechende Sondermittel bereitstellt. Diese Sondermittel können von den unteren Verwaltungsbehörden bei den jeweiligen Regierungspräsidien für Maßnahmen an der Straßenausstattung abgerufen werden. Über die Arbeit in den Unfallkommissionen hinaus setzt das Land auch auf prä­ ventive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen inkl. den Motorradfahrenden. Hierzu sind beispielsweise im Verkehrssicherheits­ pakt der Landesregierung Maßnahmen enthalten. Des Weiteren hat auf Initiative des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg die Verkehrsministerkonfe­ renz eine Bund-Länder-AG eingesetzt, die Maßnahmenvorschläge entwickelt hat, die besonders dazu geeignet sind, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen deutlich zu erhöhen. Seit Vorliegen des Abschlussberichts im Februar 2026 wird nun die Umsetzung dieser Maßnahmen forciert.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 255 4 Darüber hinaus setzt die Polizei Baden-Württemberg zur Bekämpfung von Un­ fallschwerpunkten auf ein breites Maßnahmenpaket aus Verkehrspräventions- und Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die individuell an die örtlichen Bedin­ gungen angepasst werden. Mit Blick auf die Zielgruppe der Motorradnutzenden hat das Ministerium des In­ neren, für Digitalisierung und Europa bereits im Jahr 2018 einen „5-Punkte-Plan“ mit folgenden Punkten verabschiedet.

  1. Verkehrsüberwachung – Raser und Lärm stoppen
  2. Gefahrenbewusstsein schaffen
  3. Gutes Equipment – Motorrad und Ausrüstung checken
  4. Offensive Öffentlichkeitsarbeit – Verkehrsteilnehmer erreichen und
  5. Sicherer Verkehrsraum – Gefahrenträchtige Strecken entschärfen Insbesondere in Bezug auf den letzten Punkt stehen die regionalen Polizeipräsi­ dien in ständigem Dialog mit den zuständigen Kommunen. Neben der engen Zu­ sammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern in den Unfallkommissionen werden unfallträchtige Streckenabschnitte begutachtet und passgenaue Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Ein weiterer Schwerpunkt wird mit der „Fachkonzeption zur Bekämpfung von Motor­ radunfällen“ gelegt, welche ebenfalls seit dem Jahr 2018 Bestand hat. Im Rahmen der zielgerichteten Verkehrsüberwachung stehen dabei neben Maßnahmen zur Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch mögliche technische Veränderungen an Motorrädern im Fokus. Um auf aktuelle Entwicklungen sach­ gerecht reagieren zu können, wird die Fachkonzeption fortlaufend auf Anpas­ sungsbedarfe hin geprüft.
  6. wie sie die Wirkung von Unterfahrschutz an Leitplanken auf die Verkehrssicher­ heit der Zweiradfahrer bewertet; Das Land Baden-Württemberg bewertet die Wirkung von Unterfahrschutzsyste­ men an Fahrzeugrückhaltesystemen (FRS) auf die Verkehrssicherheit von Zwei­ radfahrern als sehr hoch. Die hohe Wirksamkeit wurde aktuell durch die Maß­ nahmenempfehlung der Bund-Länder AG Verkehrssicherheit nochmals bestätigt. Unterfahrschutzsysteme sind speziell entwickelte Konstruktionen, die unter den FRS angebracht werden, um zu verhindern, dass Zweiradfahrer bei einem Unfall unter das FRS geraten. Dies ist besonders wichtig, da Kollisionen mit den Pfosten des FRS oft zu sehr schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen füh­ ren können. Durch die Installation von Unterfahrschutzsystemen kann das Ver­ letzungsrisiko und die Verletzungsschwere für Motorradfahrer erheblich reduziert werden. Daher sind diese Systeme ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die das Land ergreift, um die Sicherheit von Motorradfahrenden auf den Straßen zu erhöhen.
  7. nach welchen Kriterien Leitplanken mit Unterfahrschutz nachgerüstet oder von Beginn an ausgestattet werden; Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Nachrüstung oder Ausstat­ tung von Fahrzeugrückhaltesystemen mit Unterfahrschutzsystemen ist die Identi­ fikation sogenannter Motorradstrecken. Diese Strecken sind durch einen höheren Anteil von Motorradfahrern gekennzeichnet und erfordern daher besondere Auf­ merksamkeit in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Die Entscheidung, Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutzsystemen nach­ zurüsten oder von Beginn an auszustatten, basiert auf einer Kombination von Kriterien, die die Verkehrssicherheit, die Straßenverhältnisse und die technischen Anforderungen berücksichtigen. Ob Unterfahrschutzsysteme an FRS montiert wer­ den sollen, entscheidet die Straßenbaubehörde zum einen proaktiv aufgrund der Streckencharakteristik und den Ergebnissen der Verkehrssicherheitsarbeit (z. B.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 255 5 Verkehrsschauen) sowie auch reaktiv aufgrund Empfehlungen der örtlichen Un­ fallkommissionen. Durch die Kombination dieser Kriterien können die zuständigen Straßenbaube­ hörden des Landes gezielt Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutzsyste­ men ausstatten oder nachrüsten, um die Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken zu erhöhen. 7. welche Mehrkosten mit der Installation von Unterfahrschutz verbunden sind; Die Installation von Unterfahrschutzsystemen an FRS kann mit verschiedenen Mehrkosten verbunden sein. Diese Kosten können je nach Art und Umfang der Installation, den verwendeten Materialien, und den spezifischen Anforderungen der Straße oder des Standorts variieren. Neben den Material- und Installationskos­ ten sind auch noch die Kosten für die Absicherung der Baustelle, die je nach Ört­ lichkeit unterschiedlich hoch ausfallen können sowie für erhöhte Aufwendungen im Sommer- und Winterdienst zu berücksichtigen. Die Kostenbestandteile für die Lieferung und Montage von Unterfahrschutzsys­ temen belaufen sich auf rund 30 bis 40 Euro je laufenden Meter. Zusätzliche Kosten für die Baustelleneinrichtung und die Absicherung der Arbeitsstelle sind hierbei nicht berücksichtigt. 8. inwiefern sie bezüglich des Feldversuchs mit ellipsenförmigen Fahrbahnmarkie­ rungen in gefahrträchtigen Kurven im Austausch mit der Landesregierung Nord­ rhein-Westfalen steht, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen we­ sentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundesländern betreffend; 9. ob sie plant, einen gleichartigen Feldversuch auch in Baden-Württemberg durchzuführen; Zu den Ziffern 8 und 9 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Das Land steht bezüglich der versuchsweisen Erpro