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title: "Landtag von Baden-Württemberg bittet um Bericht über Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines motorisierten Zweirads in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren"
sdDatePublished: "2026-08-06T10:14:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643308/3c2b6d96c3b745b4b23d68d09a43141f/18_0255_D.pdf"
topics:
  - name: "regional authority"
    identifier: "medtop:20000618"
locations:
  - "Baden-Württemberg"
  - "North Rhine-Westphalia"
  - "Germany"
  - "Austria"
  - "Switzerland"
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Landtag von Baden-Württemberg bittet um Bericht über Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines motorisierten Zweirads in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren

Drucksache 18 / 255

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 255
8.7.2026
1
Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines
motorisierten Zweirads in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat;
2.	wie viele dieser Unfälle ohne Fremdeinwirkung erfolgt sind und wie viele unter
Beteiligung mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers;
3.	wie viele Leichtverletzte, Schwerverletzte und tödlich verletzte Zweiradfahrer
hierbei jährlich zu verzeichnen waren;
4.	welche Maßnahmen sie ergreift, um bekannte Unfallschwerpunkte auf Landes­
straßen zu entschärfen;
5.	wie sie die Wirkung von Unterfahrschutz an Leitplanken auf die Verkehrs­
sicherheit der Zweiradfahrer bewertet;
6.	nach welchen Kriterien Leitplanken mit Unterfahrschutz nachgerüstet oder von
Beginn an ausgestattet werden;
7.	welche Mehrkosten mit der Installation von Unterfahrschutz verbunden sind;
8.	inwiefern sie bezüglich des Feldversuchs mit ellipsenförmigen Fahrbahnmar­
kierungen in gefahrträchtigen Kurven im Austausch mit der Landesregierung
Nordrhein-Westfalen steht, zumindest unter Darstellung der daraus gewonne­
nen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundesländern be­
treffend;
Antrag
des Abg. Tim Bückner u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Verkehr
Sicherheit im motorisierten Zweiradverkehr
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  9.	ob sie plant, einen gleichartigen Feldversuch auch in Baden-Württemberg
durchzuführen;
10.	ob sie Forderungen gegenüber der EU, das automatische Notrufsystem eCall,
sowie Assistenzsysteme wie das Kurven-Antiblockiersystem verpflichtend
einzuführen, unterstützt.
7.7.2026
Bückner, Herzog, Rathgeb, Dr. Thorsten Schwarz, Stetter, Wolf CDU
Begründung
Die Anzahl der in Deutschland verunfallten, verletzten und getöteten Motorrad­
fahrer befindet sich auf einem anhaltend hohen Niveau. Der Antrag soll die Ent­
wicklung der Zahlen in Baden-Württemberg abfragen und Informationen über
mögliche Sicherheitsverbesserungen in der Straßeninfrastruktur und der Fahr­
zeugausstattung thematisieren.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. VM4-0141.5-42/2/2 nimmt das Ministerium
für Verkehr im Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren, für Digitalisie­
rung und Europa zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung mindestens eines mo­
torisierten Zweirads in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat;
2.	wie viele dieser Unfälle ohne Fremdeinwirkung erfolgt sind und wie viele unter
Beteiligung mindestens eines weiteren Verkehrsteilnehmers;
3.	wie viele Leichtverletzte, Schwerverletzte und tödlich verletzte Zweiradfahrer
hierbei jährlich zu verzeichnen waren;
Zu den Ziffern 1 bis 3 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Im Sinne der weiteren Fragestellungen und der Begründung des Antrags sind in
der nachfolgenden Tabelle alle Verkehrsunfälle1 unter Beteiligung von Motor­
rädern2 der vergangenen fünf Jahre in Baden-Württemberg aufgeführt. Die An­
zahl der dabei alleinbeteiligt verunfallten Motorradnutzerinnen und -nutzer bzw.
der Motorradunfälle mit weiteren Beteiligten sowie die Anzahl der verunglückten
Motorradnutzerinnen und -nutzer kann ebenfalls der nachfolgenden Tabelle ent­
nommen werden.

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4.	welche Maßnahmen sie ergreift, um bekannte Unfallschwerpunkte auf Landes­
straßen zu entschärfen;
Zentral für die Beseitigung von Unfallhäufungen sind Unfallkommissionen. Sie
sind gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
einzurichten, wenn sich im Straßennetz Unfallhäufungen zeigen. In Baden-Würt­
temberg werden Unfallhäufungsstellen nach dem standardisierten Verfahren der ört­
lichen Unfalluntersuchung behandelt. Sie identifizieren Unfallhäufungen nach den
Kriterien des Merkblatts zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen
(M Uko), analysieren die Unfallursachen und beschließen geeignete Maßnahmen
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Dieses Verfahren wird auf Bundes-, Lan­
des-, Kreis- und Gemeindestraßen sowohl innerorts als auch außerorts angewendet.
Die Unfallkommissionen setzen sich interdisziplinär aus Vertreterinnen und Ver­
tretern der Straßenverkehrsbehörden, der Straßenbauverwaltung sowie der Polizei
zusammen. Zur Sicherung der hohen Qualität der Unfallkommissionsarbeit bieten
das VM und das IM eine eigens hierzu entwickelte Fortbildung nach der Methode
des Blended Learning an, mit der jährlich rund 100 Unfallkommissionsmitglieder
qualifiziert werden.
Mit den Erkenntnissen aus der Unfallkommissionsarbeit und den Hinweisen des
„Merkblatts zur Verbesserung der Straßeninfrastruktur für Motoradfahrende“
(MVMot) können gezielt Maßnahmen zur Verbesserung deren Verkehrssicher­
heit, wie u. a. durch die Anpassung von Kurvenradien, Entfernung von Hinder­
nissen im Seitenraum und die Erneuerung von Fahrbahnbelägen sowie die Ver­
besserung der Straßenausstattung (z. B. Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unter­
fahrschutz) ergriffen werden. Hierzu wurde für Bundes- und Landesstraßen in
Baden-Württemberg das Investitionsprogramm Straßenausstattung eingerichtet,
welches entsprechende Sondermittel bereitstellt. Diese Sondermittel können von
den unteren Verwaltungsbehörden bei den jeweiligen Regierungspräsidien für
Maßnahmen an der Straßenausstattung abgerufen werden.
Über die Arbeit in den Unfallkommissionen hinaus setzt das Land auch auf prä­
ventive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen
inkl. den Motorradfahrenden. Hierzu sind beispielsweise im Verkehrssicherheits­
pakt der Landesregierung Maßnahmen enthalten. Des Weiteren hat auf Initiative
des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg die Verkehrsministerkonfe­
renz eine Bund-Länder-AG eingesetzt, die Maßnahmenvorschläge entwickelt hat,
die besonders dazu geeignet sind, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen deutlich
zu erhöhen. Seit Vorliegen des Abschlussberichts im Februar 2026 wird nun die
Umsetzung dieser Maßnahmen forciert.

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Darüber hinaus setzt die Polizei Baden-Württemberg zur Bekämpfung von Un­
fallschwerpunkten auf ein breites Maßnahmenpaket aus Verkehrspräventions-
und Verkehrsüberwachungsmaßnahmen, die individuell an die örtlichen Bedin­
gungen angepasst werden.
Mit Blick auf die Zielgruppe der Motorradnutzenden hat das Ministerium des In­
neren, für Digitalisierung und Europa bereits im Jahr 2018 einen „5-Punkte-Plan“
mit folgenden Punkten verabschiedet.
1.	Verkehrsüberwachung – Raser und Lärm stoppen
2.	Gefahrenbewusstsein schaffen
3.	Gutes Equipment – Motorrad und Ausrüstung checken
4.	Offensive Öffentlichkeitsarbeit – Verkehrsteilnehmer erreichen und
5.	Sicherer Verkehrsraum – Gefahrenträchtige Strecken entschärfen
Insbesondere in Bezug auf den letzten Punkt stehen die regionalen Polizeipräsi­
dien in ständigem Dialog mit den zuständigen Kommunen. Neben der engen Zu­
sammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträgern in den
Unfallkommissionen werden unfallträchtige Streckenabschnitte begutachtet und
passgenaue Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgesetzt. Ein
weiterer Schwerpunkt wird mit der „Fachkonzeption zur Bekämpfung von Motor­
radunfällen“ gelegt, welche ebenfalls seit dem Jahr 2018 Bestand hat. Im Rahmen
der zielgerichteten Verkehrsüberwachung stehen dabei neben Maßnahmen zur
Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch mögliche technische
Veränderungen an Motorrädern im Fokus. Um auf aktuelle Entwicklungen sach­
gerecht reagieren zu können, wird die Fachkonzeption fortlaufend auf Anpas­
sungsbedarfe hin geprüft.
5.	wie sie die Wirkung von Unterfahrschutz an Leitplanken auf die Verkehrssicher­
heit der Zweiradfahrer bewertet;
Das Land Baden-Württemberg bewertet die Wirkung von Unterfahrschutzsyste­
men an Fahrzeugrückhaltesystemen (FRS) auf die Verkehrssicherheit von Zwei­
radfahrern als sehr hoch. Die hohe Wirksamkeit wurde aktuell durch die Maß­
nahmenempfehlung der Bund-Länder AG Verkehrssicherheit nochmals bestätigt.
Unterfahrschutzsysteme sind speziell entwickelte Konstruktionen, die unter den
FRS angebracht werden, um zu verhindern, dass Zweiradfahrer bei einem Unfall
unter das FRS geraten. Dies ist besonders wichtig, da Kollisionen mit den Pfosten
des FRS oft zu sehr schweren Verletzungen oder sogar tödlichen Unfällen füh­
ren können. Durch die Installation von Unterfahrschutzsystemen kann das Ver­
letzungsrisiko und die Verletzungsschwere für Motorradfahrer erheblich reduziert
werden. Daher sind diese Systeme ein wichtiger Bestandteil der Maßnahmen, die
das Land ergreift, um die Sicherheit von Motorradfahrenden auf den Straßen zu
erhöhen.
6.	nach welchen Kriterien Leitplanken mit Unterfahrschutz nachgerüstet oder von
Beginn an ausgestattet werden;
Ein wichtiger Aspekt bei der Entscheidung über die Nachrüstung oder Ausstat­
tung von Fahrzeugrückhaltesystemen mit Unterfahrschutzsystemen ist die Identi­
fikation sogenannter Motorradstrecken. Diese Strecken sind durch einen höheren
Anteil von Motorradfahrern gekennzeichnet und erfordern daher besondere Auf­
merksamkeit in Bezug auf die Verkehrssicherheit.
Die Entscheidung, Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutzsystemen nach­
zurüsten oder von Beginn an auszustatten, basiert auf einer Kombination von
Kriterien, die die Verkehrssicherheit, die Straßenverhältnisse und die technischen
Anforderungen berücksichtigen. Ob Unterfahrschutzsysteme an FRS montiert wer­
den sollen, entscheidet die Straßenbaubehörde zum einen proaktiv aufgrund der
Streckencharakteristik und den Ergebnissen der Verkehrssicherheitsarbeit (z. B.

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Verkehrsschauen) sowie auch reaktiv aufgrund Empfehlungen der örtlichen Un­
fallkommissionen.
Durch die Kombination dieser Kriterien können die zuständigen Straßenbaube­
hörden des Landes gezielt Fahrzeugrückhaltesysteme mit Unterfahrschutzsyste­
men ausstatten oder nachrüsten, um die Verkehrssicherheit auf Motorradstrecken
zu erhöhen.
7.	welche Mehrkosten mit der Installation von Unterfahrschutz verbunden sind;
Die Installation von Unterfahrschutzsystemen an FRS kann mit verschiedenen
Mehrkosten verbunden sein. Diese Kosten können je nach Art und Umfang der
Installation, den verwendeten Materialien, und den spezifischen Anforderungen
der Straße oder des Standorts variieren. Neben den Material- und Installationskos­
ten sind auch noch die Kosten für die Absicherung der Baustelle, die je nach Ört­
lichkeit unterschiedlich hoch ausfallen können sowie für erhöhte Aufwendungen
im Sommer- und Winterdienst zu berücksichtigen.
Die Kostenbestandteile für die Lieferung und Montage von Unterfahrschutzsys­
temen belaufen sich auf rund 30 bis 40 Euro je laufenden Meter. Zusätzliche
Kosten für die Baustelleneinrichtung und die Absicherung der Arbeitsstelle sind
hierbei nicht berücksichtigt.
8.	inwiefern sie bezüglich des Feldversuchs mit ellipsenförmigen Fahrbahnmarkie­
rungen in gefahrträchtigen Kurven im Austausch mit der Landesregierung Nord­
rhein-Westfalen steht, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen we­
sentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundesländern betreffend;
9.	ob sie plant, einen gleichartigen Feldversuch auch in Baden-Württemberg
durchzuführen;
Zu den Ziffern 8 und 9 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen.
Das Land steht bezüglich der versuchsweisen Erpro