Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Drucksache 18 / 249

Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 249 7.7.2026 1 Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­ zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen);
  2. in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind;
  3. inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann;
  4. welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann;
  5. wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­ position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­ schränkungen fortgeführt werden können;
  6. wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Antrag der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der Leitstellen in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 2   7. inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­ ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­ ländern betreffend;   8. welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­ lichen Leitstellen-Software sieht;   9. wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­ nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­ schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­ beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen; 10. ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­ zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­ schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können; 11. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind; 12. inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­ tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­ übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­ stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird; 13. welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­ zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind; 14. wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM) direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­ ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin bei der Autorisierten Stelle liegt; 15. inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten Leitstellen berücksichtigt sind. 9.7.2026 Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU Begründung Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­ annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­ satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­ stellen eine besondere Bedeutung zu. Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­ gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­ schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­ derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition gerecht wird.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-5461-599/5/3 nimmt das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,

  1. ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen derzeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen); In den Integrierten Leitstellen (ILS) in Baden-Württemberg werden derzeit Ein­ satzleitsysteme (ELS) unterschiedlicher Hersteller eingesetzt. Nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht der ELS-Hersteller und der eingesetzten ELS je ILS. Integrierte Leitstelle ELS-Hersteller ELS ILS Biberach iSE COBRA ILS Bodensee-Oberschwaben VIVASECUR DALLAS ILS Böblingen VIVASECUR secur.CAD ILS Calw iSE COBRA ILS Emmendingen VIVASECUR secur.CAD ILS Esslingen VIVASECUR secur.CAD ILS Freiburg iSE COBRA ILS Freudenstadt iSE COBRA ILS Göppingen iSE COBRA ILS Heilbronn VIVASECUR secur.CAD ILS Hohenlohe iSE COBRA ILS Karlsruhe Eurofunk Kappacher ELDIS ILS Konstanz VIVASECUR secur.CAD ILS Ludwigsburg VIVASECUR DALLAS ILS Lörrach iSE COBRA ILS Main-Tauber iSE COBRA ILS Mannheim G.O.D. CEBOS 2000 ILS Mittelbaden iSE COBRA ILS Neckar-Odenwald iSE COBRA ILS Ortenau iSE COBRA

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 4 In der ILS Mannheim erfolgt aktuell eine Umstellung des ELS auf iSE COBRA 2. in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­ einander kompatibel sind; Alle ILS in Baden-Württemberg können über das gemeinsame Flottenmanage­ mentsystem rescuetrack Standort und Status aller Rettungsmittel (Notarzteinsatz­ fahrzeug, Rettungshubschrauber, Rettungswagen und Krankentransportwagen) einsehen. Das nächstgelegene geeignete Rettungsmittel, auch außerhalb des eige­ nen Rettungsdienstbereichs, wird so im Einsatzmittelvorschlag berücksichtigt. Zwischen den ELS besteht darüber hinaus keine flächendeckende technische Kompatibilität. Für den Rettungsdienst wird in § 18 Absatz 1 Rettungsdienstplan­ verordnung vorgeschrieben, dass die wechselseitige digitale Einsatzübergabe zwi­ schen den Integrierten Leitstellen sicherzustellen ist. Nach Auskunft der Träger der ILS ist die Umsetzung noch nicht flächendeckend erfolgt, wird jedoch zeitnah angestrebt. Derzeit besteht nur bei einzelnen ILS die Möglichkeit Einsatzdaten digital an eine andere ILS zu übergeben. Bei den ELS der Firma iSE kann eine Vernetzung über einen Flottenserver erfolgen. Diese wird von einigen ILS ge­ nutzt. In anderen Fällen erfolgt eine Datenübergabe über rescuetrack oder die UCRI-Schnittstelle. 3. inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­ nehmen kann; Die Verantwortung für die Betriebs- und Ausfallsicherheit der ILS liegt bei den jeweiligen Trägern. Die ILS werden in Baden-Württemberg aufgrund der gesetz­ lichen Vorgaben im Rettungsdienstgesetz und im Feuerwehrgesetz in gemein­ samer Trägerschaft betrieben. Für den Bereich des Rettungsdienstes wird die ILS durch das Deutsche Rote Kreuz errichtet und betrieben. Nach § 12 Absatz 1 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg sind dementsprechend Leitstellen für Feuerwehr und Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Träger­ Integrierte Leitstelle ELS-Hersteller ELS ILS Ostwürttemberg iSE COBRA ILS Pforzheim VIVASECUR secur.CAD ILS Rems-Murr iSE COBRA ILS Reutlingen iSE COBRA ILS Rhein-Neckar VIVASECUR secur.CAD ILS Rottweil iSE COBRA ILS Schwäbisch Hall iSE COBRA ILS Schwarzwald-Baar iSE COBRA ILS Stuttgart Siemens Siveillance ILS Tübingen VIVASECUR secur.CAD ILS Tuttlingen iSE COBRA ILS Ulm iSE COBRA ILS Waldshut iSE COBRA ILS Zollernalb CKS CELIOS7

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 249 5 schaft so einzurichten und so zu betreiben, dass die Aufgabenerfüllung jederzeit gewährleistet ist. Die Trägerschaft für den Feuerwehrteil der ILS wird durch die Stadt- und Land­ kreise wahrgenommen. Dies regelt unter anderem § 4 Absatz 1 Feuerwehrgesetz. Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen nach § 1 Absatz 3 Feuerwehrgesetz als weisungsfreie Pflichtaufgaben. Nach § 4 Absatz 2 Feuerwehrgesetz haben die Träger sicher zu stellen, „dass unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 eingehende Notrufe entgegengenommen und be­ arbeitet werden können. Die unverzügliche Weiterleitung an die zuständige Leit­ stelle der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei ist zu gewährleisten.“ Nach Auskunft der DRK-Landesverbände haben viele ILS für Ausfallszenarien entsprechende Rückfallebenen geschaffen. Dies geschieht in der Regel über eigene Redundanzleitstellen (kalte Redundanz) oder etablierte Kooperationen mit ande­ ren Leitstellen (heiße Redundanz). Derzeit können technisch in der Regel nur Teile der Aufgaben durch eine andere ILS übernommen werden. Neben den technischen Einschränkungen steht in der Regelvorhaltung ad hoc nicht genug Personal für die sofortige Übernahme der Aufgaben einer anderen ILS zur Verfügung. Die Rettungsdienstplanverordnung verpflichtet aber jede ILS organisatorisch sicherzustellen, dass im Bedarfsfall eine Verstärkung durch qualifiziertes Personal erfolgt, sodass dass personelle Eng­ pässe kurzfristig ausgeglichen werden können.­ 4. welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann; 6. wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet; Zu den Ziffern 4 und 6 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­ lung genommen. Aufgrund der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung des Leit­ stellenbetriebs auf die Träger in eigener Verantwortung bzw. der Aufgabenwahr­ nehmung als weisungsfreie Pflichtaufgabe, legen die Träger der jeweiligen ILS die Standards für die Sicherheitsarchitektur ihrer ILS im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und des Stands der Technik selbst fest. Entsprechende Ausfall- und Rückfallkonzepte zur Sicherstellung der Notrufannahme und Einsatzdisposition werden daher von den Leitstellenträgern erstellt und vorgehalten. Die DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württem­ berg, der Landkreistag BadenWürttemberg, der Landesfeuerwehrverband Baden- Württemberg, die AOK BadenWürttemberg, die IKK classic und der Verband der Ersatzkassen haben dieses Jahr das Visionspapier „Zukunft der Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg“ vorgelegt. Im Kern sollen demnach Leitstellenverbünde mit zentralen Technikkompone