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title: "Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:56:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/643298/b13c14f84b893d4e4d6107562eb55d4a/18_0249_D.pdf"
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  - "Reutlingen"
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  - "Mannheim"
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Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht über Leitstellen-Software in Baden-Württemberg; Ausfallsicherheit zentrale Fragestellung

Drucksache 18 / 249

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 249
7.7.2026
1
Eingegangen: 7.7.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen
Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen der­
zeit in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden
(mit Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen
nutzen);
2.	in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­
einander kompatibel sind;
3.	inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle
eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­
nehmen kann;
4.	welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im
Falle eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann;
5.	wie die Landesregierung sicherstellt, dass die Notrufannahme und Einsatzdis­
position bei einem vollständigen Ausfall einer Leitstelle ohne wesentliche Ein­
schränkungen fortgeführt werden können;
6.	wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der
Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet;
Antrag
der Abg. Ansgar Mayr und Lorenzo Saladino u. a. CDU
und
Stellungnahme
des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa
Zukunftsfähigkeit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit der
Leitstellen in Baden-Württemberg
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  7.	inwiefern sie sich hinsichtlich der Vereinheitlichung von Leitstellen-Soft­
ware und der gegenseitigen Übernahmefähigkeit von Leitstellen mit anderen
Bundesländern in Austausch befindet, zumindest unter Darstellung der daraus
gewonnenen wesentlichen Erkenntnisse die Situation in den anderen Bundes­
ländern betreffend;
  8.	welche Vor- und Nachteile die Landesregierung in einer landesweit einheit­
lichen Leitstellen-Software sieht;
  9.	wie die Landesregierung sicherstellt, dass nach Inkrafttreten der verbindlichen
Qualifikationsanforderungen nach Anlage 4 der Rettungsdienstplanverord­
nung (RDPlanVO) ausreichend Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehr­
schule und der DRK-Landesschule für die Ausbildung von Notrufsachbear­
beitern und Leitstellendisponenten zur Verfügung stehen;
10.	ob der Landesregierung bekannt ist, dass aufgrund fehlender Lehrgangskapa­
zitäten Mitarbeitende in Integrierten Leitstellen derzeit nicht oder nur einge­
schränkt entsprechend den Vorgaben der RDPlanVO eingesetzt werden können;
11.	welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Engpässe vorgesehen sind;
12.	inwieweit die Einführung der Schnittstelle UCRI 1.1 bzw. 2.0 (PMeV, Exper­
tenforum Universelle Leitstellenschnittstelle) zur standardisierten, leitstellen­
übergreifenden Übermittlung von Einsatz- und Dispositionsdaten in den Leit­
stellen des Landes durch die Landesregierung unterstützt wird;
13.	welche konkreten Maßnahmen (z. B. technische, organisatorische oder finan­
zielle Förderung) vorgesehen bzw. bereits umgesetzt sind;
14.	wann die Leitstellen in das Nutzermanagement des BOS-Digitalfunks (NeM)
direkt eingebunden werden, sodass sie – wie im Betriebshandbuch beschrie­
ben – selbst Zugriff erhalten, obwohl aktuell die Nutzerverwaltung weiterhin
bei der Autorisierten Stelle liegt;
15.	inwieweit die Belange und Kommunikationswege des Zivilschutzes, der beim
Bund angesiedelt ist, bei der Ausstattung bzw. Technologie der Integrierten
Leitstellen berücksichtigt sind.
9.7.2026
Mayr, Saladino, Gehring, Rathgeb, Dr. Schneider, Staab CDU
Begründung
Die Integrierten Leitstellen übernehmen eine zentrale Funktion für die Notruf­
annahme und die Disposition von Rettungsdienst, Feuerwehr und weiteren Ein­
satzkräften. Angesichts zunehmender Anforderungen an die Resilienz kritischer
Infrastrukturen, wachsender Cyberrisiken sowie möglicher technischer Störungen
kommt der Ausfallsicherheit und gegenseitigen Unterstützungsfähigkeit der Leit­
stellen eine besondere Bedeutung zu.
Von besonderem Interesse ist dabei, inwieweit die in Baden-Württemberg ein­
gesetzten Leitstellensysteme technisch kompatibel sind und ob bei einem Ausfall
einer Leitstelle eine andere Leitstelle deren Aufgaben kurzfristig und ohne Ein­
schränkungen übernehmen kann. Zudem stellt sich die Frage, ob die derzeitige
Systemlandschaft mit unterschiedlichen Softwarelösungen langfristig den Anfor­
derungen an eine leistungsfähige und resiliente Notruf- und Einsatzdisposition
gerecht wird.

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Stellungnahme
Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-5461-599/5/3 nimmt das Ministerium
des Inneren, für Digitalisierung und Europa zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	ob die Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg mit einer einheitlichen
Leitstellen-Software arbeiten bzw. welche Leitstellen-Softwarelösungen derzeit
in den Integrierten Leitstellen in Baden-Württemberg eingesetzt werden (mit
Auflistung, welche Leitstellen jeweils die einzelnen Softwarelösungen nutzen);
In den Integrierten Leitstellen (ILS) in Baden-Württemberg werden derzeit Ein­
satzleitsysteme (ELS) unterschiedlicher Hersteller eingesetzt. Nachstehende
Tabelle zeigt eine Übersicht der ELS-Hersteller und der eingesetzten ELS je ILS.
Integrierte Leitstelle
ELS-Hersteller
ELS
ILS Biberach
iSE
COBRA
ILS Bodensee-Oberschwaben
VIVASECUR
DALLAS
ILS Böblingen
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Calw
iSE
COBRA
ILS Emmendingen
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Esslingen
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Freiburg
iSE
COBRA
ILS Freudenstadt
iSE
COBRA
ILS Göppingen
iSE
COBRA
ILS Heilbronn
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Hohenlohe
iSE
COBRA
ILS Karlsruhe
Eurofunk Kappacher
ELDIS
ILS Konstanz
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Ludwigsburg
VIVASECUR
DALLAS
ILS Lörrach
iSE
COBRA
ILS Main-Tauber
iSE
COBRA
ILS Mannheim
G.O.D.
CEBOS 2000
ILS Mittelbaden
iSE
COBRA
ILS Neckar-Odenwald
iSE
COBRA
ILS Ortenau
iSE
COBRA

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In der ILS Mannheim erfolgt aktuell eine Umstellung des ELS auf iSE COBRA
2.	in welchem Umfang die unterschiedlichen Leitstellen-Systeme technisch mit­
einander kompatibel sind;
Alle ILS in Baden-Württemberg können über das gemeinsame Flottenmanage­
mentsystem rescuetrack Standort und Status aller Rettungsmittel (Notarzteinsatz­
fahrzeug, Rettungshubschrauber, Rettungswagen und Krankentransportwagen)
einsehen. Das nächstgelegene geeignete Rettungsmittel, auch außerhalb des eige­
nen Rettungsdienstbereichs, wird so im Einsatzmittelvorschlag berücksichtigt.
Zwischen den ELS besteht darüber hinaus keine flächendeckende technische
Kompatibilität. Für den Rettungsdienst wird in § 18 Absatz 1 Rettungsdienstplan­
verordnung vorgeschrieben, dass die wechselseitige digitale Einsatzübergabe zwi­
schen den Integrierten Leitstellen sicherzustellen ist. Nach Auskunft der Träger
der ILS ist die Umsetzung noch nicht flächendeckend erfolgt, wird jedoch zeitnah
angestrebt. Derzeit besteht nur bei einzelnen ILS die Möglichkeit Einsatzdaten
digital an eine andere ILS zu übergeben. Bei den ELS der Firma iSE kann eine
Vernetzung über einen Flottenserver erfolgen. Diese wird von einigen ILS ge­
nutzt. In anderen Fällen erfolgt eine Datenübergabe über rescuetrack oder die
UCRI-Schnittstelle.
3.	inwiefern sichergestellt ist, dass bei einem Ausfall einer Integrierten Leitstelle
eine andere Leitstelle in Baden-Württemberg deren Aufgaben vollständig über­
nehmen kann;
Die Verantwortung für die Betriebs- und Ausfallsicherheit der ILS liegt bei den
jeweiligen Trägern. Die ILS werden in Baden-Württemberg aufgrund der gesetz­
lichen Vorgaben im Rettungsdienstgesetz und im Feuerwehrgesetz in gemein­
samer Trägerschaft betrieben. Für den Bereich des Rettungsdienstes wird die
ILS durch das Deutsche Rote Kreuz errichtet und betrieben. Nach § 12 Absatz 1
Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg sind dementsprechend Leitstellen für
Feuerwehr und Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Träger­
Integrierte Leitstelle
ELS-Hersteller
ELS
ILS Ostwürttemberg
iSE
COBRA
ILS Pforzheim
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Rems-Murr
iSE
COBRA
ILS Reutlingen
iSE
COBRA
ILS Rhein-Neckar
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Rottweil
iSE
COBRA
ILS Schwäbisch Hall
iSE
COBRA
ILS Schwarzwald-Baar
iSE
COBRA
ILS Stuttgart
Siemens
Siveillance
ILS Tübingen
VIVASECUR
secur.CAD
ILS Tuttlingen
iSE
COBRA
ILS Ulm
iSE
COBRA
ILS Waldshut
iSE
COBRA
ILS Zollernalb
CKS
CELIOS7

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schaft so einzurichten und so zu betreiben, dass die Aufgabenerfüllung jederzeit
gewährleistet ist.
Die Trägerschaft für den Feuerwehrteil der ILS wird durch die Stadt- und Land­
kreise wahrgenommen. Dies regelt unter anderem § 4 Absatz 1 Feuerwehrgesetz.
Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben im Feuerwehrwesen nach
§ 1 Absatz 3 Feuerwehrgesetz als weisungsfreie Pflichtaufgaben. Nach § 4 Absatz 2
Feuerwehrgesetz haben die Träger sicher zu stellen, „dass unter der einheitlichen
europäischen Notrufnummer 112 eingehende Notrufe entgegengenommen und be­
arbeitet werden können. Die unverzügliche Weiterleitung an die zuständige Leit­
stelle der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder der Polizei ist zu gewährleisten.“
Nach Auskunft der DRK-Landesverbände haben viele ILS für Ausfallszenarien
entsprechende Rückfallebenen geschaffen. Dies geschieht in der Regel über eigene
Redundanzleitstellen (kalte Redundanz) oder etablierte Kooperationen mit ande­
ren Leitstellen (heiße Redundanz).
Derzeit können technisch in der Regel nur Teile der Aufgaben durch eine andere
ILS übernommen werden. Neben den technischen Einschränkungen steht in der
Regelvorhaltung ad hoc nicht genug Personal für die sofortige Übernahme der
Aufgaben einer anderen ILS zur Verfügung. Die Rettungsdienstplanverordnung
verpflichtet aber jede ILS organisatorisch sicherzustellen, dass im Bedarfsfall eine
Verstärkung durch qualifiziertes Personal erfolgt, sodass dass personelle Eng­
pässe kurzfristig ausgeglichen werden können.­
4.	welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, damit eine Leitstelle die Aufgaben einer anderen Leitstelle im Falle
eines temporären oder längerfristigen Totalausfalls übernehmen kann;
6.	wie die Landesregierung die derzeitige Ausfallsicherheit und Resilienz der
Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg bewertet;
Zu den Ziffern 4 und 6 wird aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam Stel­
lung genommen. Aufgrund der Übertragung der Aufgabenwahrnehmung des Leit­
stellenbetriebs auf die Träger in eigener Verantwortung bzw. der Aufgabenwahr­
nehmung als weisungsfreie Pflichtaufgabe, legen die Träger der jeweiligen ILS
die Standards für die Sicherheitsarchitektur ihrer ILS im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben und des Stands der Technik selbst fest. Entsprechende Ausfall- und
Rückfallkonzepte zur Sicherstellung der Notrufannahme und Einsatzdisposition
werden daher von den Leitstellenträgern erstellt und vorgehalten.
Die DRK-Landesverbände in Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württem­
berg, der Landkreistag BadenWürttemberg, der Landesfeuerwehrverband Baden-
Württemberg, die AOK BadenWürttemberg, die IKK classic und der Verband der
Ersatzkassen haben dieses Jahr das Visionspapier „Zukunft der Leitstellenstruktur
in Baden-Württemberg“ vorgelegt. Im Kern sollen demnach Leitstellenverbünde
mit zentralen Technikkompone