Landtag von Baden-Württemberg beschließt Freigabe der MFG-Rückflüsse; Rückflüsse künftig ohne Ministeriumsfreigabe für Folgeprojekte
Drucksache 18 / 386
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) Landtagsbeschluss Der Landtag hat am 5. Februar 2026 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 17/10241 Nummer 15 Ziffer 2): Die Landesregierung zu ersuchen,
- sicherzustellen, dass die vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber für den Bereich der Filmförderung bewilligten Mittel möglichst ungeschmälert für diesen Bereich zum Einsatz kommen;
- im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zum Haushalt 2027 einen Vorschlag für die entsprechende haushaltsrechtliche Umsetzung eines solchen Verfahrens zu machen, bei dem abweichend von dem am 12. März 2020 vom Landtag auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen beschlossenen Frei gabeverfahren von Rückflüssen der MFG (Drucksache 16/7124 II, Nummer 3 und 4) der MFG die Rückflüsse künftig ohne Zustimmung des Wissenschaftsmi nisteriums sowie ohne Freigabe durch das Finanzministerium für eine Förde rung von Folgeprojekten zur Verfügung stehen. Bericht Mit Schreiben vom 31. Juli 2026, Az.: MWK54-0141.5-45/13/6, berichtet das Mi nisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanz ministerium im Namen der Landesregierung wie folgt: Das Verfahren zur Freigabe von Rückflüssen der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG) soll ab dem Haushalt 2027 umgestellt werden: Die Rückflüsse sollen künftig ohne vorherige Zustimmung des Wissenschaftsmi nisteriums sowie ohne vorherige Freigabe durch das Finanzministerium für Folge projekte zur Verfügung stehen. Hierzu schlagen das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Finanzen folgende Formulierung Eingegangen: 31.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026 Drucksache 18 / 386 31.7.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 386 2 für einen Planvermerk bei Einzelplan 14 Kapitel 1478 Titel 685 75A vor: „Rück flüsse aus Darlehenstilgungen und stornierten Filmprojekten werden erneut in vol ler Höhe für Zwecke der Filmförderung durch die MFG Medien- und Filmgesell schaft Baden-Württemberg mbH eingesetzt.“ Bis zur Umstellung des Verfahrens ab dem Haushalt 2027 stellen Wissenschafts ministerium und Finanzministerium sicher, dass Rückflüsse im bestehenden Ver fahren der MFG ungeschmälert zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurde für 2026 ein halbjährlicher Turnus zur Meldung der Rückflüsse und zur Antragstellung durch die MFG festgelegt. Die eingehenden Anträge werden von den Ministerien im Sinne der ab dem Staatshaushaltsplan 2027 angestrebten Regelung sachgerecht geprüft und bearbeitet, mit dem Ziel, dass die Rückflüsse zeitnah für die Förderung von Folgeprojekten zur Verfügung stehen.