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title: "Landtag von Baden-Württemberg beschließt Freigabe der MFG-Rückflüsse; Rückflüsse künftig ohne Ministeriumsfreigabe für Folgeprojekte"
sdDatePublished: "2026-08-06T10:14:00Z"
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  - name: "media and entertainment industry"
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locations:
  - "Baden-Württemberg"
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Landtag von Baden-Württemberg beschließt Freigabe der MFG-Rückflüsse; Rückflüsse künftig ohne Ministeriumsfreigabe für Folgeprojekte

Drucksache 18 / 386

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Mitteilung
der Landesregierung
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags;
hier: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
(MFG)
Landtagsbeschluss
Der Landtag hat am 5. Februar 2026 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache
17/10241 Nummer 15 Ziffer 2):
Die Landesregierung zu ersuchen,
1.	sicherzustellen, dass die vom Parlament als Haushaltsgesetzgeber für den
Bereich der Filmförderung bewilligten Mittel möglichst ungeschmälert für
diesen Bereich zum Einsatz kommen;
2.	im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens zum Haushalt 2027 einen
Vorschlag für die entsprechende haushaltsrechtliche Umsetzung eines solchen
Verfahrens zu machen, bei dem abweichend von dem am 12. März 2020 vom
Landtag auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen beschlossenen Frei­
gabeverfahren von Rückflüssen der MFG (Drucksache 16/7124 II, Nummer 3
und 4) der MFG die Rückflüsse künftig ohne Zustimmung des Wissenschaftsmi­
nisteriums sowie ohne Freigabe durch das Finanzministerium für eine Förde­
rung von Folgeprojekten zur Verfügung stehen.
Bericht
Mit Schreiben vom 31. Juli 2026, Az.: MWK54-0141.5-45/13/6, berichtet das Mi­
nisterium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Finanz­
ministerium im Namen der Landesregierung wie folgt:
Das Verfahren zur Freigabe von Rückflüssen der Medien- und Filmgesellschaft
Baden-Württemberg mbH (MFG) soll ab dem Haushalt 2027 umgestellt werden:
Die Rückflüsse sollen künftig ohne vorherige Zustimmung des Wissenschaftsmi­
nisteriums sowie ohne vorherige Freigabe durch das Finanzministerium für Folge­
projekte zur Verfügung stehen. Hierzu schlagen das Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst und das Ministerium für Finanzen folgende Formulierung
Eingegangen: 31.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026
Drucksache 18 / 386
31.7.2026

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 18 / 386
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für einen Planvermerk bei Einzelplan 14 Kapitel 1478 Titel 685 75A vor: „Rück­
flüsse aus Darlehenstilgungen und stornierten Filmprojekten werden erneut in vol­
ler Höhe für Zwecke der Filmförderung durch die MFG Medien- und Filmgesell­
schaft Baden-Württemberg mbH eingesetzt.“
Bis zur Umstellung des Verfahrens ab dem Haushalt 2027 stellen Wissenschafts­
ministerium und Finanzministerium sicher, dass Rückflüsse im bestehenden Ver­
fahren der MFG ungeschmälert zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurde für
2026 ein halbjährlicher Turnus zur Meldung der Rückflüsse und zur Antragstellung
durch die MFG festgelegt. Die eingehenden Anträge werden von den Ministerien
im Sinne der ab dem Staatshaushaltsplan 2027 angestrebten Regelung sachgerecht
geprüft und bearbeitet, mit dem Ziel, dass die Rückflüsse zeitnah für die Förderung
von Folgeprojekten zur Verfügung stehen.