Bayerische Vermessungsverwaltung bietet Katasterauszug zur Bauvorlage online in Bayern; Zugang nur mit Genehmigung durch LDBV

Bayerische Vermessungsverwaltung

Katasterauszug zur Bauvorlage

  1. Produktinformation

Der Onlinedienst „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ermöglicht den einfachen und schnellen Online-Abruf der katastertechnischen Unterlagen nach den Vorgaben des § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV). Aktuelle Auszüge aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden in Form eines „Katasterauszugs zur Bauvorlage“ bereitgestellt und können direkt durch die zuständige Gemeinde an einen Bauwerber abgegeben werden.

Die Teilnahme am Abrufverfahren ist auf Kommunen beschränkt und setzt eine Genehmigung durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) voraus. Da im Verfahren personenbezogene Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden, richten sich die Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Protokollierung und Kontrolle der Abrufe nach der Verordnung über den automatisierten Abruf von personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster – Bayerische ALKIS-Abrufverordnung (BayALKISV).

Die katastermäßige Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten Grundstücke mit Angabe der nach Baurecht zu beteiligenden Eigentümer sind Bestandteil einer Bauvorlage nach der Bauvorlagenverordnung. Der Flurkartenauszug dient als Grundlage für die Darstellung der geplanten Baumaßnahme.

Die aktuellen Kartenauszüge können über den Dienst

• im Format DIN A3 und A4 (Hoch- oder Querformat) • in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1 000 und 1 : 2 000 • im Umfang von bis zu sechs unterschiedlichen Lageplänen je Anforderung

abgerufen werden.

Die Lage des Flurkartenausschnittes ist frei wählbar. Die Eigentümerdaten werden für das Hauptflurstück und die ausgewählten, benachbarten Flurstücke abgegeben.

Die Katasterauszüge stehen im PDF- Format zur Verfügung.

Bayerische Vermessungsverwaltung

  1. Verfahren

2.1 Zur Nutzung des Onlinedienstes „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) und der Gemeinde erforderlich (Vertriebsvereinbarung „Katasterauszug Bauvorlage“).

2.2 Der Zugang ist aus Datenschutzgründen nur mit personenbezogener Kennung möglich. Die Gemeinde benennt die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2.3 Die Genehmigung der Teilnahme am Onlinedienst „Katasterauszug zur Bauvorlage“ gilt mit der Zusendung der Zugangsdaten an die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde als erteilt.

2.4 Die Abrechnung der von der Gemeinde abgerufenen Daten erfolgt monatlich durch das LDBV und wird per E-Mail an die Gemeinde übermittelt.

  1. Datenabruf

Beim Abruf der Daten muss das Geschäfts- oder Aktenzeichen des Vorgangs, durch den der Abruf veranlasst ist, eingetragen werden. Unter diesem Zeichen erfolgt neben der Bereitstellung der Daten in Ihrem persönlichen Downloadbereich auch die Rechnungsstellung.

Bitte beachten Sie, dass die abgerufenen Daten sowie die abrufende Stelle und Person, der Zeitpunkt des Abrufs etc. gemäß § 4 BayALKISV protokolliert und kontrolliert werden.

Die angeforderten Daten werden aus Datenschutzgründen automatisch nach dem erstmaligen Herunterladen aus dem persönlichen Downloadbereich gelöscht.

  1. Ansprechpartner

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter Ihres ADBV oder die Servicestelle der Bayerischen Vermessungsverwaltung (E-Mail: service@geodaten.bayern.de, Tel. 089 / 2129-1111) gerne zur Verfügung. Stand: 01.08.2026