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title: "Bayerische Vermessungsverwaltung bietet Katasterauszug zur Bauvorlage online in Bayern; Zugang nur mit Genehmigung durch LDBV"
sdDatePublished: "2026-08-06T14:08:00Z"
source: "https://www.ldbv.bayern.de/mam/ldbv/dateien/informationsblatt_kabavo_08-2026.pdf"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "data protection policy"
    identifier: "medtop:20000627"
  - name: "real estate"
    identifier: "medtop:20000241"
locations:
  - "Bavaria"
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Bayerische Vermessungsverwaltung bietet Katasterauszug zur Bauvorlage online in Bayern; Zugang nur mit Genehmigung durch LDBV

Bayerische Vermessungsverwaltung

Katasterauszug zur Bauvorlage

1. Produktinformation

Der Onlinedienst „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ermöglicht den einfachen
und schnellen Online-Abruf der katastertechnischen Unterlagen nach den
Vorgaben des § 7 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV). Aktuelle Auszüge
aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden
in Form eines „Katasterauszugs zur Bauvorlage“ bereitgestellt und können
direkt durch die zuständige Gemeinde an einen Bauwerber abgegeben werden.

Die Teilnahme am Abrufverfahren ist auf Kommunen beschränkt und setzt eine
Genehmigung durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung (LDBV) voraus. Da im Verfahren personenbezogene Daten aus
dem
Liegenschaftskataster
abgerufen
werden,
richten
sich
die
Voraussetzungen zur Teilnahme sowie die Protokollierung und Kontrolle der
Abrufe
nach
der
Verordnung
über
den
automatisierten
Abruf
von
personenbezogenen Daten aus dem Liegenschaftskataster – Bayerische
ALKIS-Abrufverordnung (BayALKISV).

Die katastermäßige Bezeichnung des Baugrundstücks und der benachbarten
Grundstücke mit Angabe der nach Baurecht zu beteiligenden Eigentümer sind
Bestandteil
einer
Bauvorlage
nach
der
Bauvorlagenverordnung.
Der
Flurkartenauszug dient als Grundlage für die Darstellung der geplanten
Baumaßnahme.

Die aktuellen Kartenauszüge können über den Dienst

• im Format DIN A3 und A4 (Hoch- oder Querformat)
• in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1 000 und 1 : 2 000
• im Umfang von bis zu sechs unterschiedlichen Lageplänen je Anforderung

abgerufen werden.

Die Lage des Flurkartenausschnittes ist frei wählbar. Die Eigentümerdaten
werden für das Hauptflurstück und die ausgewählten, benachbarten Flurstücke
abgegeben.

Die Katasterauszüge stehen im PDF- Format zur Verfügung.

Bayerische Vermessungsverwaltung

2. Verfahren

2.1 Zur Nutzung des Onlinedienstes „Katasterauszug zur Bauvorlage“ ist der
Abschluss
einer
Vereinbarung
zwischen
dem
zuständigen
Amt
für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) und der Gemeinde
erforderlich (Vertriebsvereinbarung „Katasterauszug Bauvorlage“).

2.2 Der Zugang ist aus Datenschutzgründen nur mit personenbezogener
Kennung möglich. Die Gemeinde benennt die berechtigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.

2.3 Die Genehmigung der Teilnahme am Onlinedienst „Katasterauszug zur
Bauvorlage“ gilt mit der Zusendung der Zugangsdaten an die berechtigten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde als erteilt.

2.4 Die Abrechnung der von der Gemeinde abgerufenen Daten erfolgt monatlich
durch das LDBV und wird per E-Mail an die Gemeinde übermittelt.

3. Datenabruf

Beim Abruf der Daten muss das Geschäfts- oder Aktenzeichen des Vorgangs,
durch den der Abruf veranlasst ist, eingetragen werden. Unter diesem Zeichen
erfolgt
neben
der
Bereitstellung
der
Daten
in
Ihrem
persönlichen
Downloadbereich auch die Rechnungsstellung.

Bitte beachten Sie, dass die abgerufenen Daten sowie die abrufende Stelle und
Person, der Zeitpunkt des Abrufs etc. gemäß § 4 BayALKISV protokolliert und
kontrolliert werden.

Die angeforderten Daten werden aus Datenschutzgründen automatisch nach
dem erstmaligen Herunterladen aus dem persönlichen Downloadbereich
gelöscht.

4. Ansprechpartner

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter Ihres ADBV oder die
Servicestelle
der
Bayerischen
Vermessungsverwaltung
(E-Mail: service@geodaten.bayern.de, Tel. 089 / 2129-1111) gerne zur
Verfügung.
Stand: 01.08.2026