Mietgericht Zürich wies Schadenersatzklage der Vermieter gegen ihren ehemaligen Mieter über rund CHF 30'000 in Zürich vollumfänglich ab; Klage scheitert und Minderwertnachweis fehlt
Protokoll als Mängelrüge und Offerten als Schadensbeweis – legalis
Protokoll als Mängelrüge und Offerten als Schadensbeweis
MietGer ZH MJ250054-L vom 08.06.2026
Art. 267 OR , Art. 267a OR Abnahmeprotokoll , Mängel
Art. 267 OR , Art. 267a OR
Das Mietgericht Zürich wies eine Schadenersatzklage von Vermietern gegen ihren ehemaligen Mieter über rund CHF 30'000.– vollumfänglich ab. Weder das gemeinsam unterzeichnete Abnahmeprotokoll noch drei nachfolgende Schreiben erfüllten die Anforderungen an eine rechtsgenügende Mängelrüge nach Art. 267a OR: Es fehlte an einer klar erkennbaren Haftbarmachung des Mieters für konkret bezeichnete Mängel, und die drei Schreiben erfolgten zudem verspätet, da keine versteckten, erst nachträglich erkennbaren Mängel vorlagen. Unabhängig davon scheiterte die Klage auch daran, dass die Kläger die behaupteten Schäden nie tatsächlich beheben liessen und den erforderlichen Nachweis des kommerziellen Minderwerts nicht erbrachten – blosse Reparaturofferten genügen dafür nicht.
Der Beklagte mietete vom 1. Februar 2018 bis zum 30. September 2023 von den Klägern eine 3,5-Zimmer-Wohnung in Zürich. An der Wohnungsabgabe vom 27. September 2023 wurde ein Protokoll erstellt, in welchem zahlreiche M […]
Daniel Wiesendanger | legalis brief MietR 05.08.2026
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