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title: "Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:08:00Z"
source: "https://www.lfulg.sachsen.de/download/Anschreiben_SN_Stichtagsregelung_AL.pdf"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "regulation of industry"
    identifier: "medtop:20000636"
locations:
  - "Sachsen"
  - "Germany"
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Sächsische Landwirte Stichtagsregelung Ackerland 2026 Sachsen; Kein Dauergrünland Flächen bleiben 01.01.2026 Ackerland

Betreff: Stichtagsregelung Ackerland 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie über wichtige Änderungen bei der Entstehung von
Dauergrünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), welche die Abschaffung der
Zähljahr-Regelung betrifft und damit einen Beitrag zur Vereinfachung der nationalen GAP-
Umsetzung leistet.
Nach der bisherigen Regelung entwickelt sich Ackerland zu Dauergrünland immer dann, wenn
auf derselben Fläche in mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren, sogenannten
Zähljahren, Gras oder andere Grünfutterpflanzen (GoG) angebaut oder diese aus der
Erzeugung genommen wurden und in diesem Zeitraum weder ein Umbruch noch ein
relevanter Fruchtwechsel erfolgte. Um den Status als Ackerland zu wahren und die Entstehung
von Dauergrünland zu verhindern, wurden diese Flächen oft kurz vor Ablauf der
Fünfjahresfrist, gepflügt. Diese Praxis soll vereinfacht werden, weil sie einen unnötigen
Mehraufwand für die Begünstigten und die Verwaltung verursachte und sich ökologisch als
kontraproduktiv erwies.
Ab diesem Antragsjahr gilt der Grundsatz der Stichtagsregelung Ackerland: Alle Flächen, die
am 1. Januar 2026 Ackerlandflächen waren, bleiben dauerhaft Ackerland. Es entsteht kein
Dauergrünland.
Dies gilt für alle Ackerflächen, auch für Flächen, die sich im Antragsjahr 2026 in ihrem sechsten
Zähljahr befinden. Nach der bisherigen Definition wäre eine solche Fläche im Antragsjahr 2026
zu Dauergrünland geworden. Durch die neue Stichtagsregelung bleibt auch diese Fläche
Ackerland, da die Fläche am 1. Januar 2026 den Status Ackerland hatte. Dies gilt auch dann,
wenn im Antragsjahr 2026 wieder ein GoG-NC angemeldet oder die Fläche aus der Erzeugung
genommen wurde (beispielsweise mit NC 591) und die Fläche nicht gepflügt wurde.
Die Stichtagsregelung wird automatisch für alle Ackerflächen berücksichtigt und Sie
müssen nicht tätig werden, wenn Sie damit einverstanden sind.
Wird entgegen diesem Grundsatz die Beibehaltung des bisherigen Systems (Zähljahr-
Regelung) und damit die Option zur Entstehung von Dauergrünland gewünscht, ist dies aktiv
bis zum 30. September 2026 für jede betreffende Fläche zur erklären (Opt-out-Erklärung).
Diese Erklärung
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ist für jeden Ackerlandschlag möglich,
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erfolgt einmalig im Antragsjahr 2026 (Frist beachten!),
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ist für die Zukunft bindend und kann auch für bzw. durch nachfolgende Bewirtschafter
nicht geändert werden.
Die Erklärung ist für sächsische Flächen digital über die Antragsplattform DIANAweb im
Verfahren Sammelantrag 2026 abzugeben. Nutzen Sie dafür das Flächenverzeichnis und
setzen Sie über den Schlagerfassungsdialog das Zusatz-Merkmal „DGL-Entstehung
zulassen“.
Eine
ausführliche
Bearbeitungshilfe
finden
Sie
im
Internet
unter

https://diana.sachsen.de/aktuelles-zu-dianaweb-4214.html. Möchten Sie die Erklärung für
Flächen in anderen Bundesländern abgeben, informieren Sie sich bitte bei den dort
zuständigen Stellen über die jeweilige Verfahrensweise.
Weiterführende Hintergrundinformationen können Sie der Pressemitteilung Nr. 40/2026 des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat entnehmen.
Benötigen Sie Unterstützung oder haben Rückfragen zur Verfahrensweise, wenden Sie sich
bitte an das für Sie zuständige Förder- und Fachbildungszentrum (FBZ) bzw. an die für Sie
zuständige Informations- und Servicestelle (ISS) des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft
und Geologie.