IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG beim BMF in Deutschland an; Klarstellungen und Hürdenabbau vorgesehen

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)”

IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) am 06.08.2026

Beschreibung: Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern.

Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]

KStG 1977 [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2608060003 ( PDF - 7 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 31.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Versendet am 31.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben