Deutsche Bahn (R001662) begrüßt Änderungen der EBO für vollautomatisiertes Fahren in Deutschland; mindestens gleiche Sicherheit nach §2 Abs.2

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027407 06.08.2026 14:55:27

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    R001662/RV0027407 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 06.08.2026 um 14:55 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Änderungen bei Anpassung von § 32 EBO in Bezug auf Regelungen zum vollautomatisierten Fahren Aktuell seit 06.08.2026 14:55:27 Angegeben von: am 24.07.2026

Deutsche Bahn (R001662) Beschreibung: Die DB begrüßt, dass in der EBO die rechtlichen Rahmenbedingungen für das vollautomatisierte Fahren geschaffen werden. Die DB setzt sich für Änderungen der Regelungen in § 32 Abs. 1 Satz 2 (neu) 2 und § 46 Abs. 1 ein, wonach zum Nachweis des sicheren Betriebs „mindestens gleiche Sicherheit nach § 2 Abs. 2“ gefordert wird. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung des § 32 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Federführendes Ministerium:

Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)

Schienenverkehr [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)

EBO [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2607240032 PDF - 3 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 24.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]