Marburger Bund Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Regelung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht in Deutschland; Ausnahmen: Zwangsmaßnahmen außerhalb Krankenhauses
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608060020 von “Marburger Bund - Verband der angestellten und …
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Zu Regelungsvorhaben: Gesetz zur Änd. Regelung über ärztl. Zwangsmaßn. im Betreuungsrecht und zur Stärkung ultima-ratio-Gebot sowie Selbstbestimmung d. Betroffenen
Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.
Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband (R003043) am 06.08.2026
Versendet am 18.03.2026 an: Bundestag Gremien [alle SG dorthin] Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Bundestag Gremien [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
26 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
Sonstiges im Bereich “Recht” [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
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26 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen Zuständiges Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]