IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG gegenüber dem BMF an; Steigerung steuerlicher Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027645 06.08.2026 10:36:18
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R002191/RV0027645 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 06.08.2026 um 10:36 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens IDW regt Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an Aktuell seit 06.08.2026 10:36:18 Angegeben von: am 06.08.2026
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) Beschreibung: Das IDW regt gegenüber dem BMF Verbesserungen des Optionsmodells nach § 1a KStG an, um dessen praktische Nutzung zu erleichtern und die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Personenunternehmen zu stärken. Vorgeschlagen werden eine praxisgerechte Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, die Überführung nachversteuerungspflichtiger Beträge nach § 34a EStG in das Körperschaftsteuerregime, eine gesetzliche Klarstellung zum homogenen Formwechsel sowie die Anerkennung optierender Personengesellschaften als Organgesellschaften. Die Anpassungen sollen rechtliche und administrative Hürden abbauen, die Rechtsformneutralität verbessern und Investitionsspielräume sichern. Betroffene Interessenbereiche (1)
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (2)
KStG 1977 [alle RV hierzu]
EStG [alle RV hierzu]
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2608060003 PDF - 7 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 31.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]