Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfs zur Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht gegenüber Bundestag/Bundesregierung; darf nicht eingeführt werden

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0026250 30.06.2026 13:56:22

    Seite 1 von 2
    R003881/RV0026250 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.06.2026 um 13:56 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens ambulante Zwangsbehandlung ist nicht menschenrechtskonform, darf nicht eingeführt werden Aktuell seit 30.06.2026 13:56:22 Angegeben von: am 30.06.2026

Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (R003881) Beschreibung: Wir fordern die dringende Überarbeitung mit einem Fokus auf die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Auch wenn die Verbringung in ein Krankenhaus die Rechte der betroffenen Person mehr einschränken kann als Zwangsbehandlung außerhalb des Krankenhauses, müssen es die schriftlichen und dokumentierten Äußerungen der Person sein, die festlegen, welche Maßnahme subjektiv weniger einschränkend ist. Unserer Ansicht nach sind Zwangsbehandlungen grundsätzlich menschenrechtswidrig und widersprechen der UN-BRK (Art 14, dritte Staatenprüfung S. 9). Wir fordern ausdrücklich eine menschenrechtskonforme Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Zu Regelungsentwurf Bundesrats-Drucksachennummer: ( )

BR-Drs. 329/26 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen

Zuständiges Ministerium:

BMJV [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)

Sonstiges im Bereich “Gesundheit” [alle RV hierzu]

    Seite 2 von 2
    R003881/RV0026250 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 30.06.2026 um 13:56 Uhr

Betroffene Bundesgesetze (1)

BGB [alle RV hierzu]