IDW nimmt Stellung zum Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften in Deutschland; Nachfolgeabsicherung, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027644 06.08.2026 10:36:18

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    R002191/RV0027644 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 06.08.2026 um 10:36 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens IDW nimmt Stellung zur Mitunternehmerfiktion beim Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften Aktuell seit 06.08.2026 10:36:18 Angegeben von: am 06.08.2026

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) Beschreibung: Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden. Betroffene Interessenbereiche (1)

Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (3)

EStG [alle RV hierzu]

ErbStG 1974 [alle RV hierzu]

KStG 1977 [alle RV hierzu]

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608060002 PDF - 4 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 10.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]