IDW nimmt Stellung zur Mitunternehmerfiktion beim Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften in Deutschland; Nießbraucher bleibt Mitunternehmer während Nießbrauchs
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)”
IDW nimmt Stellung zur Mitunternehmerfiktion beim Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191) am 06.08.2026
Beschreibung: Das IDW schlägt eine punktuelle gesetzliche Klarstellung für den Vorbehaltsnießbrauch an Anteilen an Mitunternehmerschaften vor. Der Nießbraucher soll für die Dauer des Nießbrauchs als Mitunternehmer gelten, sofern auch der Erwerber Mitunternehmer wird. Dadurch sollen Nachfolgegestaltungen rechtssicher abgesichert, Gewinnzurechnung und Gewerbesteuer systemgerecht geregelt sowie Buchwertfortführung, Verlustverrechnung und erbschaftsteuerliche Folgen konsistent im bestehenden Mitunternehmerbesteuerungssystem behandelt werden.
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
KStG 1977 [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608060002 ( PDF - 4 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 10.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Versendet am 10.07.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben