Domowina Bund Lausitzer Sorben Detailansicht des Regelungsvorhabens zur Berücksichtigung von Minderheiten im Diversitätsbeirat des Filmförderungsgesetzes in Deutschland; Mindestzahl auf acht erhöhen
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0012727 05.06.2026 09:49:22
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R004650/RV0012727 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 05.06.2026 um 09:49 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Berücksichtigung von Minderheitenvertretern im Diversitätsbeirat zum Filmförderungsgesetz Aktuell seit 05.06.2026 09:49:22 Angegeben von: Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Serbow / Bund Lausitzer Sorben am 09.10.2024
(R004650) Beschreibung: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 20/12660 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) Betroffene Interessenbereiche (1)
Kultur [alle RV hierzu] Betroffene Bundesgesetze (1)
FFG 2017 [alle RV hierzu]
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2410090018 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 17.09.2024 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]