Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow fordert Berücksichtigung von Minderheitenvertretern im Diversitätsbeirat zum Filmförderungsgesetz im Bundestag; Mindestzahl der Mitglieder auf acht erhöhen
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow / Zwjazk Łužiskich Se…
Berücksichtigung von Minderheitenvertretern im Diversitätsbeirat zum Filmförderungsgesetz
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Domowina - Zwězk Łužyskich Serbow
Bund Lausitzer Sorben (R004650) am 09.10.2024
Beschreibung: Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
12660 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
FFG 2017 [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2410090018 ( PDF - 2 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 17.09.2024 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Versendet am 17.09.2024 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
12660 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)