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title: "41-jähriger Fahrer eines unbeladenen Schwerlasttransports Weiterfahrt untersagt heute Vormittag auf der Bundesautobahn 24 durch Polizeikontrolle; neunstündige Ruhepause angeordnet"
sdDatePublished: "2026-08-06T11:43:00Z"
source: "https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/schwerlasttransport-gestoppt/5709852"
topics:
  - name: "road transport"
    identifier: "medtop:20000341"
  - name: "police"
    identifier: "medtop:20000133"
locations:
  - "Brandenburg"
  - "Germany"
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41-jähriger Fahrer eines unbeladenen Schwerlasttransports Weiterfahrt untersagt heute Vormittag auf der Bundesautobahn 24 durch Polizeikontrolle; neunstündige Ruhepause angeordnet

Schwerlasttransport gestoppt |
            Polizeimeldungen |
        Polizei Brandenburg

Auf der Bundesautobahn 24 wurde einem 41-jährigen Fahrer eines unbeladenen Schwerlasttransports heute Vormittag die Weiterfahrt untersagt, da er mit einem überbreiten und überlangen Fahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs war und zudem gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Der 41-Jährige durfte die Fahrzeugkombination auf dem Autohof Herzsprung abstellen. Er hatte das Fahrzeug zuvor sechs Stunden ohne vorgeschriebene 45-minütige Lenkzeitunterbrechung geführt und war insgesamt bereits 13,5 Stunden ohne ausreichende Ruhezeit unterwegs. Es wurde eine neunstündige Ruhepause angeordnet und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Eine Weiterfahrt ist erst nach Ablauf der Ruhezeit und nur mit vorliegender Ausnahmegenehmigung möglich.

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Auf der Bundesautobahn 24 wurde einem

41-jährigen Fahrer eines unbeladenen Schwerlasttransports heute Vormittag die Weiterfahrt untersagt, da er mit einem überbreiten und überlangen Fahrzeug ohne Ausnahmegenehmigung unterwegs war und zudem gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Der 41-Jährige durfte die Fahrzeugkombination auf dem Autohof Herzsprung abstellen. Er hatte das Fahrzeug zuvor sechs Stunden ohne vorgeschriebene 45-minütige Lenkzeitunterbrechung geführt und war insgesamt bereits 13,5 Stunden ohne ausreichende Ruhezeit unterwegs. Es wurde eine neunstündige Ruhepause angeordnet und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Eine Weiterfahrt ist erst nach Ablauf der Ruhezeit und nur mit vorliegender Ausnahmegenehmigung möglich.