Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt Gesetzentwurf zur Suizidprävention in Deutschland; Nachbesserungsbedarf, Befristung 15 Jahre

BPtK begrüßt Gesetzentwurf zur Suizidprävention, aber sieht Nachbesserungsbedarf | Psychotherapeutenkammer Berlin

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) würdigt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention als wichtigen Schritt, sieht jedoch Konkretisierungsbedarf – insbesondere bei der geplanten Befristung der Bundesfachstelle auf 15 Jahre und der erst für 2038 vorgesehenen Evaluation.

BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke betont, dass wirksame Suizidprävention eine funktionierende psychotherapeutische und psychiatrische Regelversorgung voraussetzt. Betroffene dürften nach einem Suizidversuch nicht monatelang auf dringend benötigte Hilfe warten. In Deutschland nehmen sich jährlich rund 10.000 Menschen das Leben. Die Zahl der Suizidversuche liegt mindestens zehnmal so hoch. Die vollständige Stellungnahme der BPtK zur Sachverständigenanhörung ist auf der Website der BPtK abrufbar.

BPtK begrüßt Gesetzentwurf zur Suizidprävention, aber sieht Nachbesserungsbedarf

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