---
title: "Sylvia Kienberger vorläufige Konkursanzeige, ausgeschlagene Erbschaft; Oeschgen (AG) Todesdatum 02.07.2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:58:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.622/publikation/"
topics:
  - name: "justice"
    identifier: "medtop:20000119"
locations:
  - "Aargau"
  - "St. Gallen"
  - "Switzerland"
---


Sylvia Kienberger vorläufige Konkursanzeige, ausgeschlagene Erbschaft; Oeschgen (AG) Todesdatum 02.07.2026

Vorläufige Konkursanzeige Sylvia Kienberger, ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Sylvia Kienberger, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Sylvia Kienberger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Oeschgen (AG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14.05.1939 Todesdatum: 02.07.2026 Wohnhaft gewesen: Kronenstrasse 16 9230 Flawil Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Sylvia Kienberger, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Oeschgen (AG) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14.05.1939 Todesdatum: 02.07.2026 Wohnhaft gewesen: Kronenstrasse 16 9230 Flawil Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.