Matthias Ammann Zahlungsbefehl der SVA Wattwil; Publikation nach SchKG 69

Zahlungsbefehl Matthias Ammann

Zahlungsbefehl Matthias Ammann Schuldner Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001718 vom 10.06.2026 Forderungen CHF 548.55 nebst Zins zu 5.000 % seit 11.06.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 CHF 5.35 Verzugszins CHF 25.00 Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 Verzugszins Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil Matthias Ammann Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 05.03.1976 Wilerstrasse 120 9620 Lichtensteig Gläubiger Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) CHE-440.660.015 Brauerstrasse 54 9016 St. Gallen Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren Zahlungsbefehl-Nummer: 26001718 vom 10.06.2026 Forderungen CHF 548.55 nebst Zins zu 5.000 % seit 11.06.2026 Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 CHF 5.35 Verzugszins CHF 25.00 Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Zusätzliche Kosten Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten Forderungsgrund Persönliche Beiträge: 01. - 03.2026, Rechnung vom 09.03.2026 Verzugszins Mahngebühr, Rechnung vom 09.03.2026 Rechtliche Hinweise Ergänzende rechtliche Hinweise Betreibung wurde nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 2 SchKG eingeleitet und publiziert. Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69. Kontaktstelle Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil