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title: "Kürsat Gabalci Vorläufige Konkursanzeige Hüttenbrunnenstrasse 11, 9476 Weite; Konkurseröffnung am 04.08.2026"
sdDatePublished: "2026-08-06T09:58:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.275.604/publikation/"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "restaurant"
    identifier: "medtop:20000558"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Rheintal"
  - "Switzerland"
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Kürsat Gabalci Vorläufige Konkursanzeige Hüttenbrunnenstrasse 11, 9476 Weite; Konkurseröffnung am 04.08.2026

Vorläufige Konkursanzeige Kürsat Gabalci

Vorläufige Konkursanzeige Kürsat Gabalci Schuldner Kürsat Gabalci Geburtsdatum: 23.01.2003 Hüttenbrunnenstrasse 11 9476 Weite Inhaber der im Handelsregister des Kantons St.Gallen gelöschten Einzelunternehmen Restaurant Ochsen, Gabalci, Bartholoméplatz 4, 7310 Bad Ragaz, KGT Rounder Gabalci, c

o Kürsat Gabalci, Büchelstrasse 8, 9464 Rüthi (Rheintal) Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Kürsat Gabalci Geburtsdatum: 23.01.2003 Hüttenbrunnenstrasse 11 9476 Weite Inhaber der im Handelsregister des Kantons St.Gallen gelöschten Einzelunternehmen Restaurant Ochsen, Gabalci, Bartholoméplatz 4, 7310 Bad Ragaz, KGT Rounder Gabalci, c

o Kürsat Gabalci, Büchelstrasse 8, 9464 Rüthi (Rheintal) Datum der Konkurseröffnung: 04.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.